Einrichtung von Standorten für die Erteilung von islamischem Religionsunterricht an der Schiller-Grund- und Werkrealschule und der Gutenberg-Grund- und Werkrealschule
| Vorlage: | 27325 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.06.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 25. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.06.2011 755 12 öffentlich Dez. 3 Einrichtung von Standorten für die Erteilung von islamischem Religionsunterricht an der Schiller-Grund- und Werkrealschule und der Gutenberg-Grund- und Werkrealschule Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 25.05.2011 3 Zustimmung Migrationsbeirat 01.06.2011 3 Zustimmung Gemeinderat 28.06.2011 12 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Schulbeirat und Migrationsbeirat der Einrich- tung von Standorten für die Erteilung von islamischem Religionsunterricht in deutscher Sprache (Schulversuch nach § 30 i. V. m. § 22 Schulgesetz Baden-Württemberg) an der Schiller-Grund- und Werkrealschule und der Gutenberg-Grund- und Werkrealschule zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2.000 € 2.000 € 2.000 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die Mittel stehen im Schulbudget zur Verfügung Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Staatliche Schulamt Karlsruhe plant im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Einrichtung von Standorten für islamischen Religionsunterricht in Karlsruhe. Es handelt sich dabei um einen Schulversuch nach § 30 i. V. m. § 22 Schulgesetz Baden-Württemberg, zu dem die Zustimmung des Schulträgers erforderlich ist. Indem muslimische Kinder und Jugendliche in gleicher Weise wie ihre christlichen Mitschüle- rinnen und Mitschüler ein Angebot religiöser Identitätsstiftung erhalten, soll ein Beitrag zur gesellschaftlichen Integration erbracht werden. Das bekenntnisorientierte Unterrichtsangebot für muslimische Kinder findet im Rahmen eines Modellprojekts bereits an einigen Standorten statt. Innerhalb des Schulaufsichtsbezirks Karlsruhe wird es an der Hieronymus-Nopp- GHWRS in Philippsburg bereits erfolgreich umgesetzt. Das Staatliche Schulamt Karlsruhe hat eine Umfrage bei Schulen in der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Erfragt wurden das Interesse der Schulen zur Einführung des islamischen Re- ligionsunterrichts sunnitischer Glaubensrichtung sowie die Anzahl der Kinder, die für diesen Unterricht in Frage kommen. Den interessierten Schulen wurden bei einem Gespräch im Staatlichen Schulamt Karlsruhe die Rahmenbedingungen und bereits gemachte Erfahrungen am Standort Philippsburg vor- gestellt. Die rechtliche Vorgabe, dass der islamische Religionsunterricht parallel zum katho- lischen und evangelischen Religionsunterricht am Vormittag stattfindet, wird von der Guten- bergschule und der Schillerschule erfüllt. Der islamische Religionsunterricht wird von staatlichen Lehrerinnen und Lehrern in deut- scher Sprache erteilt, die eine 1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen absolviert haben und im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg eingestellt sind. Außerdem müssen sie eine Zusatzqualifikation für islamischen Religionsun- terricht an der Pädagogischen Hochschule erworben haben. Das Curriculum des Unterrichts ergibt sich aus den Vorgaben des Landes Baden- Württemberg. Der Schulversuch soll zum Schuljahr 2011/12 an der Gutenbergschule und an der Schiller- schule mit Klassenstufe 1 starten und sukzessive in den Folgejahren der Grundschule fort- geführt werden. E besteht danach die Möglichkeit, den Schulversuch für die Klassen 5 - 7 fortzuführen. Für eine Gruppe im islamischen Religionsunterricht werden insgesamt mindes- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 tes 8 Schüler/-innen vorausgesetzt. Diese Teilnahme-Mindestvoraussetzung wird von der Gutenbergschule und der Schillerschule voraussichtlich erfüllt. Derzeit sprechen die Schulen mit den Eltern der infrage kommenden Schüler/-innen und führen - sofern dies noch nicht geschehen ist - die schulischen Gremienbeschlüsse herbei. Bezüglich der unterrichtenden Lehrperson für den islamischen Religionsunterricht hat das Staatliche Schulamt Karlsruhe in Absprache mit den Schulen bereits entsprechende Stellen- ausschreibungen veranlasst. Es liegen bereits mehrere Bewerbungen vor. Für Unterrichtsmittel werden vom Schulträger maximal 1.000 € pro Schule benötigt. Diese Mittel stehen in voller Höhe im Schulbudget zur Verfügung. Auch die Pädagogische Hochschule Karlsruhe hat ein großes Interesse daran bekundet, dass islamischer Religionsunterricht in der Stadt Karlsruhe angeboten wird, um den Studie- renden die Möglichkeiten der Hospitation und Praxiserfahrungen zu bieten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Schulbeirat und Migrationsbeirat der Einrich- tung von Standorten für die Erteilung von islamischem Religionsunterricht (Schulversuch nach § 30 i. V. m. § 22 Schulgesetz Baden-Württemberg) an der Schiller-Grund- und Werk- realschule und der Gutenberg-Grund- und Werkrealschule zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten 10. Juni 2011