Neubesetzung des Gestaltungsbeirats

Vorlage: 27318
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.06.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 28.06.2011

    TOP: 4

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Gestaltungsbeirat
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 25. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 28.06.2011 747 4 öffentlich Dez. 6 Neubesetzung des Gestaltungsbeirats Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.06.2011 4 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Nach dem Ausscheiden von Herrn Professor Fingerhuth, Zürich und Frau Professorin Deubzer, München beruft der Gemeinderat Frau Professorin Dörte Gatermann, Köln und Herrn Professor Manfred Kovatsch, München gemäß § 7 der Geschäftsordnung für eine zweijährige Tätigkeit in den Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe. Er verlängert die Berufung von Herrn Professor Peter Cheret gemäß § 6 der Geschäftsordnung um weitere zwei Jahre. Er stimmt der Anpassung der Geschäftsordnung bezüglich der Vergütung für die beru- fenen Mitglieder zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Die finanziellen Verschiebungen bewegen sich innerhalb des Haushaltsansatzes Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat am 21.11.2006 die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates beschlossen. Nach einer Testphase wurde die dauerhafte Einrichtung und Finanzie- rung im März 2010 bestätigt. Mit diesem Beschluss wurden auch die Mitglieder Pro- fessor Cheret, Stuttgart, Professorin Joppien, Frankfurt und Professor Pfeifer, Frei- burg berufen. Nunmehr steht aufgrund des durch die Satzung vorgegebenen Mitglie- derwechsels der Austausch der letzten beiden „Gründungsmitglieder“ des Gremiums an. Als Nachfolger hat das Stadtplanungsamt in Abstimmung mit den übrigen Mit- gliedern des Gestaltungsbeirats zwei namhafte Fachleute für eine Mitarbeit gewinnen können (§ 2 Geschäftsordnung). Diese sind: Professorin Dörte Gatermann, Köln Frau Gatermann, langjährig im Vorstand des Bundes für Architekten tätig, führt zu- sammen mit ihrem Mann Elmar Schossig das Büro Gatermann + Schossig Architek- ten/Generalplaner. Von 2002 bis 2007 war sie Inhaberin des Lehrstuhls Entwerfen und Gebäudelehre an der TU Darmstadt. Für die Stadt Karlsruhe war sie bereits in Preisgerichten tätig. Schwerpunkt ihres Interesses sind Ästhetik, Ökologie und Effizienz des Bauens. Sie ist seit 2010 Kuratoriumsmitglied „Kunst am Bau“ des Bundesbauministeriums. Professor Manfred Kovatsch, München Herr Kovatsch ist seit 1986 Professor für Raumgestaltung und Entwerfen an der Akademie der Bildenden Künste in München. Darüber hinaus ist er Mitglied der Europäischen Akademie für Wissenschaft und Kunst und Mitglied der deutschen Akademie Städtebau und Landesplanung. Sein Schwerpunkt liegt im Wohnungsbau, ökologischen Städtebau und Bauen im Be- stand. Ebenso wie die übrigen Mitglieder verpflichten sich Frau Professorin Gatermann und Herr Professor Kovatsch gemäß § 4 der Geschäftsordnung zwei Jahre vor und ein Jahr nach ihrer Beiratstätigkeit nicht in der Stadt Karlsruhe zu planen und zu bauen. Der Gemeinderat wird gebeten, aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem tat- sächlichen Aufwand, der für die Mitglieder des Gestaltungsbeirates entsteht, und analog zur daraus entwickelten Abrechnungspraxis, den § 9 (Vergütung) der Ge- schäftsordnung zu ändern. Dort ist festgelegt, dass die Tätigkeit als stimmberechtig- tes Mitglied nach der HOAI, Stundensätze für Zeithonorar - unter Annahme einer zeitlichen Dauer von fünf Stunden je Sitzung und weiteren vier Stunden für Reise, Vor- und Nachbereitung -, als Pauschale honoriert wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Sämtliche bisher stattgefundenen Sitzungen haben diesen Zeitansatz - teilweise um mehrere Stunden - überschritten. Andererseits haben jedoch weniger Sitzungen als ursprünglich geplant stattgefunden. Daher wird vorgeschlagen, die Tätigkeit der stimmberechtigten Mitglieder analog der Empfehlungen der Architektenkammer Baden-Württemberg zur Aufwandsentschädi- gung für Preisrichter, Sachverständige und Vorprüfer in Wettbewerbsverfahren zu honorieren und zwar mit dem 1,5-Fachen des Satzes für einen Zeitaufwand von 4 - 8 Stunden von zurzeit 800,00 €. Die erforderlichen Mehraufwendungen bleiben im Rahmen des Haushaltsansatzes. Der § 9 Vergütung der Geschäftsordnung soll künftig lauten: Die Tätigkeit als stimmberechtigtes Mitglied wird in Anlehnung an die Empfehlungen der Architektenkammer Baden-Württemberg zur Aufwandsentschädigung für Preis- richter, Sachverständige und Vorprüfer in Wettbewerbsverfahren mit dem 1,5- Fachen des Satzes für einen Zeitaufwand von 4 - 8 Stunden, zuzüglich der gesetzli- chen Mehrwertsteuer, pauschal vergütet. Mit dieser Pauschale sind auch die Vor- und Nachbereitung und die Reisezeit abgegolten. Reisekosten, Fahrtkosten, Über- nachtungskosten und Nebenkosten werden in nachgewiesener Höhe erstattet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beruft Frau Professorin Dörte Gatermann, Köln und Herrn Professor Manfred Kovatsch, München für eine zweijährige Tätigkeit in den Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe. Er verlängert die Berufung von Herrn Professor Peter Cheret um weitere zwei Jahre. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des § 9 der Geschäftsordnung (Vergü- tung) gemäß Anlage zu. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. Juni 2011

  • Gestaltungsbeirat_Anlage
    Extrahierter Text

    Anlage Gestaltungsbeirat Neuregelung der Vergütung für ernannte Mitglieder - Vergleich alte/neue Regelung - bisher: § 9 Vergütung Die Tätigkeit als stimmberechtigtes Mitglied wird nach der HOAI, Stundensätze für Zeithonorar – unter Annahme einer zeitlichen Dauer von fünf Stunden je Sitzung als Pauschale honoriert. Zusätzlich wird für Reise- und Vorbereitungszeit eine weitere Pauschale gewährt, die sich aus den Stundensätzen für Zeithonorar bei einer ange- nommen Zeit von vier Stunden ergibt. Die genannten Pauschalbeträge werden zu- züglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erstattet. Die Sonderfachleute erhalten für ihre Tätigkeit eine Pauschalentschädigung auf der Grundlage der HOAI, Stunden- sätze für Zeithonorar (Mindestsatz), unter Annahme einer zeitlichen Dauer von fünf Stunden je Sitzung. § 4 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend. zukünftig: § 9 Vergütung Die Tätigkeit als stimmberechtigtes Mitglied wird in Anlehnung an die Empfehlungen der Architektenkammer Baden-Württemberg zur Aufwandsentschädigung für Preis- richter, Sachverständige und Vorprüfer in Wettbewerbsverfahren mit dem 1,5-Fachen des Satzes für einen Zeitaufwand von 4 - 8 Stunden, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, pauschal vergütet. Mit dieser Pauschale sind auch die Vor- und Nachbereitung und die Reisezeit abgegolten. Reisekosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Nebenkosten werden in nach- gewiesener Höhe erstattet.