Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Vorlage: 27281
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.06.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss

    Datum: 08.06.2011

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7 2011 06 Beschlussvorlage JH-Ausschuss zu UMFStand 17.05.2011
    Extrahierter Text

    Januar 2011 7BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.06.2011 7 öffentlich Dez. 3 Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Migrationsbeirat 01.06.2011 1 Jugendhilfeausschuss 08.06.2011 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage nach Vorberatung im Migrationsbeirat zur Kenntnis und empfiehlt, dass die Stadt die Landesregierung auffordert, sich an den Verwal- tungs- und vor allem Personalmehraufwendungen der Stadt Karlsruhe zu beteiligen und die Einrichtung eines Arbeitskreises zu initiieren, der sich mit einer effektiveren Bearbeitung der Fälle und schnelleren Verteilung der Flüchtlinge, z. B. durch die Schaffung von Kompetenz- netzwerken befasst. Außerdem empfiehlt der Jugendhilfeausschuss nach Vorberatung im Migrationsbeirat, unabhängig von einer möglichen Finanzierung durch das Land, den Perso- nalbedarf der Stadt Karlsruhe für die Inobhutnahme zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Januar 2011 Ausgangslage Auf Antrag der SPD wurden in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2010 die Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und die damit verbundenen Probleme diskutiert. Auf Empfehlung des Gemeinderats sollte die Thematik im Migrationsbeirat und im Jugendhil- feausschuss behandelt werden. Bei der Beratung in der Sitzung des Gemeinderats am 19.10.2010 hatte das Ordnungsamt noch grundsätzliche Bedenken zu der Frage der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe. Diese Bedenken sind zwischenzeitlich ausgeräumt. Die in der Landesaufnahmestelle für Flüchtlin- ge ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden vom Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe in Obhut genommen. Der betroffene Personenkreis unterliegt einem auslän- derrechtlichen Verfahren, welches eine gleichmäßige Verteilung auf alle Städte und Land- kreise in Baden-Württemberg sicherstellen soll. Eine Beendigung der Inobhutnahme in Karlsruhe erfolgt, wenn das endgültig zuständige Jugendamt eine Unterbringung in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung zusichern kann. Das Familiengericht ordnet Vormund- schaften an, die von der Abteilung B (Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaf- ten) des städtischen Jugendamtes zu führen sind. Die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) führt die kostenmäßige Abwicklung durch. Die hierdurch entstehenden Verwaltungs- und vor allem Personalmehraufwendungen werden derzeit allein von der Stadtverwaltung Karlsruhe getragen. Die Gewährung der Jugendhilfeleistungen selbst ist für die Stadt Karls- ruhe sowie die nachfolgend zuständig werdenden Städte und Landkreise kostenneutral, da in der Regel ein Kostenerstattungsanspruch nach § 89d SGB VIII gegenüber einem anderen Bundesland besteht. Ein finanzieller Aufwand entsteht dadurch, dass die Kostenerstattun- gen (ca. 1.502.000 € jährlich) nur zeitversetzt realisiert werden oder in Einzelfällen auch ganz entfallen können. Die zahlenmäßige Steigerung der Inobhutnahmen hat sich wie erwartet 2010 fortgesetzt. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 147 (gegenüber 2008: 80 und 2009: 92) unbeglei- tete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen. In den ersten drei Monaten 2011 waren es 25 Inobhutnahmen. Auch die Verweildauer ist gestiegen, auf 103 Tage im Jahr 2010. Da die Anzahl der Inobhutnahmen abhängig ist vom Flüchtlingszustrom in die BRD und der von Baden-Württemberg zu erfüllenden Aufnahmequote, muss damit gerechnet werden, dass die Zahlen der minderjährigen Flüchtlinge, die in den letzten Monaten nicht gestiegen sind, aufgrund der weltweiten politischen Entwicklungen plötzlich wieder zunehmen können. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Januar 2011 Aktueller Stand und Stellungnahme Bereits im März 2010 wurde ein Konzept „Unbegleitete Flüchtlinge in Baden-Württemberg - Vernetzung und Bündelung von Kompetenzen“ erarbeitet, welches von Fachleuten und der Verwaltung favorisiert wird. Kernstück dieses Konzeptes ist die Folgeunterbringung in spezi- alisierten Städten und Landkreisen, in denen Kompetenznetzwerke aus öffentlicher Jugend- hilfe, freien Trägern und Bildungseinrichtungen gebildet wurden. Hierdurch könnte die In- tegration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Baden-Württemberg weiter ver- bessert und vor allem die Verweildauer in Karlsruhe verkürzt werden. Diese Idee wurde bis- her nicht umgesetzt, obwohl sowohl der in Karlsruhe für die Inobhutnahme zuständige Ju- gendhilfeträger, als auch andere freie Träger in Baden-Württemberg über positive Entwick- lungsanstöße für alle Kinder und Jugendlichen in ihrer Einrichtung durch die Aufnahme un- begleiteter minderjähriger Flüchtlinge berichten. Um die Verteilung der unbegleiteten minder- jährigen Flüchtlinge zu erleichtern, wurden 2010 mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe die Leistungs- und Entgeltvereinbarungen aktualisiert. Außerdem besuchen die jungen Men- schen zur Unterstützung einer besseren Integration seit 2010 die Elisabeth-Selbert-Schule. Eine Aufforderung der Stadt an die Landesregierung und die örtlichen Landtagsabgeordne- ten tätig zu werden, ist bisher nicht erfolgt. Nachdem sich die neue Landesregierung in Ba- den-Württemberg konsolidiert hat, sollte Kontakt zu den Verantwortlichen aufgenommen werden, um die Entwicklung von Kompetenznetzwerken erneut anzuregen. Eine Umsetzung wird nur mittelfristig möglich sein, da eine umfassende Beteiligung der Kommunalen Lan- desverbände sowie der betroffenen Städte und Landkreise erforderlich ist. Die Stadt Karls- ruhe und die beteiligten Institutionen sind bereit, ihre Fachkompetenz in diesen Prozess ein- zubringen, um eine verbindliche landesweite Regelung zu schaffen. Bis zur Schaffung einer landesweiten Regelung muss vordringlich der Personalbedarf der Stadt Karlsruhe gedeckt werden. Die Stadtverwaltung strebt nach wie vor an, dass die Lan- desregierung sich an den Verwaltungsmehraufwendungen, insbesondere an den Personal- mehrkosten der Stadt Karlsruhe beteiligt. Seitens des Jugendamtes wurden bereits 2010 Vorgespräche mit dem Sozialministerium geführt. Die Stadtverwaltung sollte hier anknüpfen und die Landesregierung zur Übernahme der Kosten auffordern. Unabhängig davon muss der in der Sozial- und Jugendbehörde beim Sozialen Dienst, in der Abteilung B und der WJH entstandene Personalbedarf geprüft werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Januar 2011 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat/Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage nach Vorberatung im Migrationsbeirat zur Kenntnis und empfiehlt, dass die Stadt die Landesregierung auffordert, sich an den Verwal- tungs- und vor allem Personalmehraufwendungen der Stadt Karlsruhe zu beteiligen und die Einrichtung eines Arbeitskreises zu initiieren, der sich mit einer effektiveren Bearbeitung der Fälle und schnelleren Verteilung der Flüchtlinge, z. B. durch die Schaffung von Kompetenz- netzwerken befasst. Außerdem empfiehlt der Jugendhilfeausschuss nach Vorberatung im Migrationsbeirat, unabhängig von einer möglichen Finanzierung durch das Land, den Perso- nalbedarf der Stadt Karlsruhe für die Inobhutnahme zu prüfen.