Kinder- und Jugendschutzkonzept

Vorlage: 27280
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.06.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss

    Datum: 08.06.2011

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6 Konzept_Kinder- und Jugendschutz20110519
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kinder- und Jugendschutz Konzept 2 3 Vorwort In den vergangenen Jahren hat sich der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland stark verändert. Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an Eltern, Jugend- hilfe, aber auch an andere Institutionen sind gestiegen und gehen mit kontinuierli- chen Veränderungsprozessen einher. Die Stadt Karlsruhe hat sich in den letzten Jahrzehnten aktiv an der bundesweiten Diskussion über die Verbesserung des Kin- derschutzes beteiligt und war auf die gestiegenen Erwartungen vorbereitet. Dabei sind eine Vielzahl von Arbeitsstrukturen, Arbeitsweisen und Angeboten entstanden. Um mehr Transparenz zu ermöglichen, legt die Sozial- und Jugendbehörde ein Kin- der- und Jugendschutzkonzept vor, welches die rechtlichen und finanziellen Grund- lagen des Kinderschutzes darstellt, Strukturen und Verantwortlichkeiten aufzeigt so- wie Themenbereiche, Aufgaben, Maßnahmen und Methoden zusammenfassend be- schreibt. Darüber hinaus gibt das Konzept einen Einblick, wie in der Stadt Karlsruhe veränderten Anforderungen begegnet wird und welche Aufgaben in Zukunft auf die Verantwortlichen zukommen. Hierzu werden im kommenden Jahr unter anderem die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches 'Sexueller Kindesmissbrauch' (Zwischenbericht liegt vor) sowie das zukünftige Bundeskinderschutzgesetz gehören. Die Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes sind fester Bestandteil der öffentli- chen Jugendhilfe. Sie stehen in enger Verbindung mit den Lebenslagen von Familien und finden ihre Erweiterung in strukturellen Maßnahmen zum Abbau sozialer Be- nachteiligungen, wie sie in den Leitlinien der Stadt Karlsruhe gegen Kinderarmut be- schrieben sind, sowie anderen Konzepten, wie zum Beispiel zur Beteiligung von Kin- dern und Jugendlichen. Ich freue mich, dass mit dem Kinder- und Jugendschutzkonzept, welches kontinuier- lich fortgeschrieben und im Internet veröffentlicht wird, die Entwicklung der letzten Jahrzehnte zusammengefasst und ein Ausblick in die Zukunft gegeben wird. Es rich- tet sich vor allem an Fachleute, politisch Verantwortliche und andere am Kinder- schutz Interessierte. Ich wünsche allen Beteiligten und für den Kinder- und Jugend- schutz Engagierten, insbesondere den Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und Bezugspersonen ein gutes und erfolgreiches Miteinander zur Verbesserung der Le- bensbedingungen junger Menschen. Martin Lenz Bürgermeister 4 Rechtliche Grundlagen Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls sind das Recht eines jeden Kindes und Jugendlichen und zugleich von maßgeblicher Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Pflege und Erziehung des Kindes sind das natürliche Recht der Eltern und ihre zuvörderst obliegende Pflicht (Artikel 6 Grundgesetz – GG). Die große Mehrheit der Eltern kommt dieser Pflicht kompetent und liebevoll nach. Damit ihnen ihre Erziehungsarbeit gut gelingt, steht al- len Eltern ein vielfältiges Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite. Dort, wo Eltern ihrer Aufgabe nicht in gebotenem Maße nachkommen können, tritt der Kinder- und Jugendschutz an die Stelle der Eltern. Heutiger Kinder- und Jugendschutz bedeutet eine Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung vor dem Hintergrund eines sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens vollziehenden Wandels. Kinder- und Jugendschutz ist als Rechtsgut, insbesondere im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) fest veran- kert. § 1 SGB VIII beschreibt das Spannungsverhältnis zwischen den Rechten des Kindes, der Verantwortung der Eltern und dem staatlichen Wächteramt, aus dem sich der Auftrag der Jugendhilfe in Absatz 3 ergibt: (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und un- terstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Des Weiteren sind § 8a SGB VIII (weitere Konkretisierung des Schutzauftrages zur Sicherung des Kindeswohls) und § 14 SGB VIII für den Kinder- und Jugendschutz maßgeblich. Zur Sicherstellung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit enthält das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ein Regelwerk für das Zu- sammenleben der Gemeinschaft in der Öffentlichkeit. Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - (JMStV) regelt die Aufsicht über den privaten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG) stellt als bundeseinheitliches arbeitsweltbezogenes Gesetz den altersspezifischen Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche sicher. Es beinhaltet so- wohl Beschäftigungsverbote als auch Regelungen, etwa über Arbeitszeiten, Ruhe- pausen und ärztliche Untersuchungen. Die am 06.03.1992 von der Bundesrepublik Deutschland - mit Vorbehalten - ratifizier- te UN-Kinderrechtskonvention legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder und Jugendlichen fest. Am 03.05.2010 hat die Bundesregierung beschlossen, auch die bei der Ratifizierung abgegebene Vorbehaltserklärung zurück zu nehmen. Dar- über hinaus finden sich spezielle Kinder- und Jugendschutzbestimmungen in weite- ren neunzig Gesetzen, darunter zum Beispiel die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), die insbesondere die Verbreitung von Gewaltdarstellungen und pornografi- schen Schriften, die Anwendung von Gewalt sowie den sexuellen Missbrauch von 5 Kindern und Jugendlichen betreffen. Ebenso die Schutzregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Bezug auf die Durchführung der elterlichen Sorge (§ 1631 BGB). Dabei müssen sich alle am Kinder- und Jugendschutz Beteiligten, vor allem Eltern und öffentliche und freie Jugendhilfeträger, immer wieder mit veränderten gesetzli- chen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Hierzu gehören aktuell der vom Bundeskabinett am 16.03.2011 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) sowie der vorliegende Zwischenbericht des Runden Tisches 'Sexueller Kindesmissbrauch', welcher auch rechtliche Empfehlungen umfasst. Aktuell ist das Gesetz zur "Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts", das am 14.4.2011 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Mit diesem Ge- setz sollen Missstände im Bereich der Amtsvormundschaft beseitigt werden. Unter anderem wird das Erfordernis des ausreichenden persönlichen Kontakts des Vor- munds zum Mündel ausdrücklich im Gesetz verankert (Besuchspflicht, in der Regel einmal monatlich), die Pflicht des Vormunds zur Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels stärker hervorgehoben sowie die Fallzahl in der Amtsvormundschaft auf höchstens 50 Vormundschaften je Vollzeitmitarbeiter bezie- hungsweise Mitarbeiterin begrenzt. Fälle von Kindesmisshandlungen und Kindesver- nachlässigungen mit der Folge schwerster Körperverletzungen bis hin zum Tod der Kinder hatten zu umfangreichen Untersuchungen der Begleitumstände auf Bundes- ebene geführt. Ein Anlass zur Kritik ergab sich aus der hohen Fallbelastung der Amtsvormünder (s. vom Bundesministerium der Justiz einberufene Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – § 1666 BGB“). Finanzierung des Kinder- und Jugendschutzes Eltern haben ein Recht auf Hilfe zur Erziehung, Kinder ein Recht auf gewaltfreie Er- ziehung. Die Finanzierung der Hilfen ergibt sich verpflichtend aus dem SGB VIII. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Jugendhilfeausschusses und des Gemeinderates über so genannte freiwillige Leistungen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen ge- schützt werden können. Hierzu gehört zum Beispiel die Finanzierung von Fachbera- tungsstellen gegen sexuelle Gewalt. Kommunale Organisation des Kinder- und Jugendschutzes Kinder- und Jugendschutz als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe setzt ein vereinbartes, auf Kooperation ausgerichtetes, ressortübergreifendes staatliches be- ziehungsweise behördliches Handeln unter Beteiligung der Eltern und ihrer Kinder sowie der Einbeziehung freier Träger voraus. Die Koordinierung erfolgt durch den Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Grundlage bilden neben fachlichen Standards und Kooperationsvereinbarungen, in denen Begrifflichkeiten und Vorge- hensweisen definiert werden, die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses und des Gemeinderates. 6 In Karlsruhe ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe in verschiedenen Hauptabtei- lungen in der Sozial- und Jugendbehörde organisiert. Hierzu gehören folgende Or- ganisationseinheiten: Sozialer Dienst Der Soziale Dienst spielt eine zentrale Rolle beim Kinderschutz. Jährlich werden 400 bis 500 Meldungen von Kindeswohlgefährdung geprüft und Hilfen eingeleitet. Hand- lungsempfehlungen und Kooperationsvereinbarungen, die in Zusammenarbeit mit Partnern im Netzwerk entstanden sind, sowie die Einführung der Rufbereitschaft, ha- ben Möglichkeiten und Standards der Aufgabenerfüllung verbessert. Die Schulsozi- alarbeit (jetzt an 27 Schulen) erleichtert die Kontaktaufnahme mit betroffenen Kin- dern und Jugendlichen im Vorfeld. Jugendamt Zum Jugendamt gehören verschiedene Einrichtungen, die eng mit dem Sozialen Dienst zur Verbesserung des Kinderschutzes zusammen arbeiten. Dies sind neben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Abteilung Beistandschaften, Vormundschaf- ten, Pflegschaften, Unterhaltsvorschusskasse, die Abteilungen und Sachgebiete Ju- gendgerichtshilfe, Pflegekinderdienst, Jugendsozialarbeit/Mobile Jugendarbeit, das Kinderbüro und die Städtischen Kindertageseinrichtungen mit über vierzig Einrich- tungen (Kindertagesstätten und Schülerhorte). Sie alle bilden einen wichtigen Be- standteil des effektiven Kinder- und Jugendschutzes. Aufgrund der Aktualität der öffentlichen Diskussion zur Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes wird exemplarisch auf drei Bereiche Bezug genommen. • Die Frühe Prävention (bundesweit 'Frühe Hilfen') wurde in Kooperation zwischen Jugendamt, Psychologischer Beratungsstelle und Gesundheitsamt trägerüber- greifend ausgebaut. Eine enge Kooperation besteht hierbei mit den Schwange- renberatungsstellen. In den Geburtskliniken erhalten alle Eltern Informationen rund um die neue Lebenssituation. Zentrale Anlaufstelle für Schwangere und El- tern mit kleinen Kindern sind die Startpunkt-Familienzentren, die sich in den un- terschiedlichen Stadtteilen befinden. Dort können sich Eltern vernetzen und aus- tauschen. Darüber hinaus stellen die Familienzentren durch regelmäßige Besu- che von Fachleuten eine niedrigschwellig angelegte medizinische und psychoso- ziale Informations- und Anlaufstelle dar. Die Frühe Prävention umfasst weiterhin die Spezialberatungsstelle Frühe Hilfen sowie speziell ausgebildete Sozialpäda- goginnen im Fachteam Frühe Kindheit und Familienhebammen. Alle Fachleute bieten Familien auch Hausbesuche an. Sämtliche Angebote sind für die Familien kostenfrei und unbürokratisch zugänglich. Ergänzt wird die Frühe Prävention durch das Projekt 'wellcome' - familienentlastende Dienste. Die Angebote der Familienbildung über das Landesprogramm STÄRKE sind eng mit der Frühen Prävention verknüpft. • Das Sachgebiet Jugendschutz zielt auf die Schaffung einer allgemeinen Akzep- tanz von Kinder- und Jugendschutz durch öffentlichkeitswirksame Projekte in ver- schiedenen Kontexten. Zum Aufgabengebiet gehören weiter die Begutachtung von Medien, gegebenenfalls Antragsstellung bei der Bundesprüfstelle, die Erstel- lung von Arbeitsmitteln, die Ausarbeitung und Fortschreibung von didaktischen und methodischen Ansätzen zur Vermittlung entsprechender Informationen und Präventionsansätze zu verschiedenen Jugendschutzbereichen (z. B. Alkoholprä- vention; Gewalt mit den Schwerpunkten Mobbing, häusliche Gewalt, gewaltberei- 7 te Mädchen; Sexueller Missbrauch, Sexuelle Aggression, Pornografie; Medien mit den Schwerpunkten Internet, E-Games, Handy, Cyber-Mobbing), die Planung und Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Fachta- gungen für Eltern, pädagogische Fachkräfte und andere Interessierte zu den ver- schiedenen Jugendschutzbereichen, die Vernetzung, Kooperation, Initiierung von Prozessen, die Beratung bei Anfragen zum Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG), zum Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) sowie Beratungsgespräche mit Kin- dern, Jugendlichen oder Erwachsenen. • Von der Abteilung Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften und Unter- haltsvorschusskasse wird ein wichtiger und dauerhafter Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut geleistet. So können für cirka 2.000 Kinder, für die derzeit eine Beistandschaft eingerichtet ist, von barunterhaltspflichtigen Elternteilen insgesamt etwa 2.700.000 € jährlich an Unterhaltsleistungen vereinnahmt und an die betreuenden Elternteile weitergeleitet werden. Zusätzlich werden von der Unter- haltsvorschusskasse jährlich 2.977.197 € an Unterhaltsvorschussleistungen an al- leinerziehende Eltern gezahlt. Im Bereich Vormundschaften entsteht dringender Handlungsbedarf durch das Ge- setz zur "Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts". Derzeit liegt die durchschnittliche Fallzahl bei der Stadt Karlsruhe bei etwa 70 Vormundschaften je Vollzeitmitarbeiterin und -mitarbeiter. Hauptabteilung Beratung Hierzu gehören vier Abteilungen, die unterschiedliche Zielgruppen und Zugangswege abdecken: Die Psychologischen Beratungsstellen Ost beziehungsweise West bera- ten Eltern, Familien und Jugendliche, zum Beispiel bei Erziehungsfragen, bei Tren- nung und Scheidung, bei Konflikten und Leistungsproblemen. Die Psychologischen Fachdienste bestehen aus drei Arbeitsschwerpunkten: Der Psychosoziale Dienst un- terstützt benachteiligte Familien, besonders bei (drohenden) Kindeswohlgefährdun- gen, in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst. Die Fachberatung Allerlei- Rauh bietet Beratung bei Sexueller Gewalt. Die Beratungsstelle Frühe Hilfen unter- stützt Eltern von Babys und Kleinkindern (bis 2 Jahren). Die Jugend- und Drogenbe- ratungsstelle berät Jugendliche bei ihren spezifischen Problemen sowie Erwachsene und Jugendliche im Zusammenhang mit Suchtproblemen. Stadtjugendausschuss e. V. Als Träger von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie aller Jugendverbände vertritt er die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Karlsruhe. Außerdem hat er die Federführung für das Karlsruher Netzwerk zur Kriminal- und Gewaltprävention über- nommen. Neben dem öffentlichen Träger sind die freien Träger der Jugendhilfe von großer Bedeutung für die Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes, sei es als Trä- ger von Kindertageseinrichtungen oder ambulanten, teil- und vollstationären Jugend- hilfen. Zu ihnen gehören die Wohlfahrtsverbände, der Stadtjugendausschuss e. V. sowie verschiedene Vereine, und andere Organisationen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen und zum großen Teil als Träger der Jugendhilfe anerkannt sind. Sie alle sind im Rahmen verschiedener Arbeits- und Steuerungsgruppen fest im Ju- gendhilfenetzwerk verankert. Durch die Kooperationsvereinbarungen zum § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) gibt es verbindliche Richtlinien bezüg- lich Zuständigkeiten und Verfahrenswegen. 8 Gleichermaßen verbunden im Netzwerk Kinder- und Jugendschutz sind über ver- schiedene Arbeitskreise Institutionen wie Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, Beratungsstellen, Polizei, Ordnungsbehörden, Staatsanwaltschaft, Familiengericht, Schulen und das Gesundheitswesen. Städtisches Klinikum mit der Kinder- und Ju- gendklinik, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Forensischen Ambulanz sowie das Gesundheitsamt sind wichtige Partner im Kinderschutz. Das Gesundheitsamt beschäftigt zwei Familienhebammen, und im Bereich der Schuleingangsuntersu- chungen gibt es eine enge Kooperation mit den Kindertagesstätten. Themenbereiche und Aufgaben Obwohl die Themen und die sich daraus ableitenden Aufgaben im Kinder- und Ju- gendschutz in den letzten Jahrzehnten gleich geblieben sind, wechselt die durch Ta- gesereignisse und die öffentliche Diskussion bestimmte Brisanz der Handlungsfelder. Dabei stimmt die gesellschaftliche Sensibilität nicht immer mit der tatsächlichen Ver- breitung von Problemlagen überein, trägt aber immer zu einer Weiterentwicklung der Praxis bei. Zu den aktuell diskutierten Themenbereichen im Hinblick auf Prävention und Inter- vention gehören: • Sexueller Missbrauch in Institutionen durch Professionelle und Ehrenamtliche (teil-/stationäre Einrichtungen, Schulkindbetreuung, Freizeiten, Schulkooperatio- nen) • Kindesmisshandlung und Vernachlässigung (auch im Zusammenhang mit Alko- hol- und Drogenkonsum, psychischer Erkrankung, häuslicher Gewalt) • Gefährdung durch Medien (Soziale Netzwerke, Pornographie und die Darstellung sexueller Gewalt an Kindern) • Alkohol- und Drogenkonsum von Kindern und Jugendlichen • Sexuelle Aggression und Mobbing unter Kindern und Jugendlichen • Jugendgewalt im öffentlichen Raum • Gewalt an Schulen, Amok • Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen und Ver- haltensauffälligkeiten • Interkulturalität, Migration und Flucht (insbesondere von unbegleiteten Minderjäh- rigen) • Kinder- und Familienarmut • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Kinderschutz • Öffentlichkeits- und Medienarbeit Aus den Themenfeldern ergeben sich die verschiedenen Aufgabenfelder, in denen die oben genannten Akteure und Akteurinnen tätig sind, sowie Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes beitragen und die zum einen auf das individuelle Verhalten (Verhaltensprävention) und zum anderen auf gefähr- dende gesellschaftliche Bedingungen (Verhältnisprävention) abzielen. • Eingreifende Maßnahmen setzen bei den bereits von den Gefährdungen betrof- fenen Kindern und Jugendlichen an, um weiterer Schädigung vorzubeugen. • Strukturelle Maßnahmen der Jugendhilfe wirken auf eine Verbesserung der Le- bensbedingungen junger Menschen hin. 9 • Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz umfasst gezieltes erzieherisches und ordnungsrechtliches Handeln zur Verringerung und Eindämmung von bestimmten Gefährdungen, welche die Lebensbedingungen und die Entwicklungschancen junger Menschen konkret bedrohen. • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz wendet sich vor allem an Eltern, Lehre- rinnen und Lehrer, pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, aber auch an die breite Öffentlichkeit, um allgemein eine Stärkung der Kompetenzen von Erwachsenen im Umgang mit Kindern zu erzielen. Wichtige Voraussetzung für einen gelingenden Kinder- und Jugendschutz sind Öf- fentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, Qualifizierung von Fachkräften sowie eine gute Vernetzung und Kooperation. Methoden Die differenzierten Aufgaben und Methoden des Kinder- und Jugendschutzes erge- ben sich aus den spezifischen gesetzlichen Grundlagen der beteiligten Institutionen, ihren fachlichen Kompetenzen und Aufträgen. Neben den verschiedenen im SGB VIII aufgeführten Methoden und Hilfen (z. B. Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tages- gruppe, Bereitschaftspflege, Vollzeitpflege, Heimerziehung, Intensive sozialpädago- gische Einzelbetreuung) dienen zeitlich befristete Methoden der Verbesserung des Kinderschutzes. Hierzu gehören Projekte, themenbezogene Arbeitsgruppen, Veran- staltungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Materialien. Diese tragen dazu bei, auf aktuelle Veränderungen zu reagieren und die fachliche Praxis - wie zum Beispiel im Falle der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes - zeitnah weiterzuentwi- ckeln. Projekte Die Teilnahme der Stadt Karlsruhe an bundesweiten Projekten, zum Beispiel 2010 'Aus Fehlern lernen- Qualitätsmanagement im Kinderschutz', trägt zu Verbesserung der Praxis bei. Gemeinsam mit Leitungskräften aus der mittleren Führungsebene und Fachkräften an der Basis der am Kinderschutz beteiligten Berufssysteme wurde die Kinderschutzarbeit reflektiert und weiterentwickelt. In Karlsruhe nahmen sowohl die städtischen Akteure des Kinderschutzes als auch Vertreterinnen und Vertreter von freien Trägern der Jugendhilfe, der Polizei, des Gesundheitswesens sowie Eltern teil, sodass ein interdisziplinärer Austausch möglich war. Aus Karlsruhe werden noch dieses Jahr fünf städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Qualitätsentwick- lung im Kinderschutz zertifiziert. Im Jahr 2011 nimmt die Stadt Karlsruhe am Projekt des Sozialministeriums 'Gütesiegel Frühe Hilfen' teil. Insgesamt 18 Kommunen erhal- ten im Rahmen des Projekts Unterstützung bei einer weiteren Verbesserung der in- terdisziplinären Zusammenarbeit in den Frühen Hilfen und im Kinderschutz. Arbeitsgruppen In mehreren thematischen Arbeitsgruppen wird die Praxis kontinuierlich reflektiert und weiter entwickelt. In der 'Steuerungsgruppe Kinderschutz' laufen alle wichtigen Informationen zusammen. Unter der Federführung der Jugendamtsleitung setzt sie sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen und freien Ju- gendhilfe (Sozialer Dienst, Kinderbüro/Frühe Prävention, Psychologische Beratungs- stelle/Insoweit erfahrene Fachkräfte, Jugend- und Drogenberatungsstelle, AWO, Di- akonisches Werk). In dieser Gruppe wurden Standards für die Arbeit der insoweit er- 10 fahrenen Fachkräfte entwickelt, Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen durchgeführt und das Thema Kinderschutz im kontinuierlichen Austausch mit den freien Trägern vorangebracht. Veranstaltungen Hierzu gehören Vernetzungstreffen mit Informations- und Diskussionsbeiträgen wie im Rahmen des Karlsruher Weges zur Verbesserung der Praxis bei Trennung und Scheidung sowie Fortbildungen und Fachtagungen, die in Karlsruhe seit Jahrzehnten regelmäßig stattfinden. So konnten sich Interessierte in den letzten zwei Jahren auf großen Tagungen, die als Kooperationsveranstaltungen organisiert wurden, zum Kinderschutz informieren: • „Wer spricht mit mir?“ Jugendhilfe - Polizei (2009), Veranstalter: Sozialer Dienst Karlsruhe und Polizei • Kinderschutz gemeinsam schultern - Schnittstellen Frühe Hilfen/Frühe Prävention und Medizin (2010), Veranstalter: Kinderbüro/Frühe Prävention und Gesund- heitsamt, Stadt und Landkreis • Frühe Kindheit im Blick - Was hilft Familien mit kleinen Kindern, die von psychi- scher Krankheit, häuslicher Gewalt oder Sucht betroffen sind? (2011), Veranstal- ter: Stadt- und Landkreis Karlsruhe • Präventionstag 2010 – Kriminal- und Gewaltprävention im Netzwerk Karlsruhe (2010), Kooperationsprojekt unter Federführung des Stadtjugendausschuss e. V. • „Mach mal!“ – Selbstwirksamkeit als Ziel von Beratung, Therapie und Jugendhilfe (2011), Veranstalter: Psychosozialer Dienst der Stadt Karlsruhe • Qualitätsentwicklung in der Region Karlsruhe (2011), Veranstalter: Arbeitskreis zu § 78 a-g SGB VIII • Prävention gegen sexuelle Gewalt in Jugendverbänden (2011): Veranstalter: Stadtjugendausschuss e. V. Qualitätsentwicklung Wichtig für die Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes ist es, Schnittstellen und Abläufe regelmäßig zu reflektieren und sie gegebenenfalls durch neue Bausteine zu ergänzen oder Prozesse neu zu gestalten. Um dies möglich zu machen, werden Ko- operationsstrukturen gepflegt, diskutiert und gegebenenfalls festgeschrieben. Aktuel- le Fragen befassen sich mit der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule, Ju- gendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Erwachsenenpsychiatrie. Die Zusammenarbeit mit der Polizei umfasst auch Fragen nach den Voraussetzungen für Strafanzeigen bei Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche durch die öffentliche Jugendhilfe. Qualitätsverbesserung entsteht in Karlsruhe durch eine enge Kooperation aller wich- tigen Fachleute und Institutionen. Abgesehen von der Jugendhilfeplanung für die Frühe Prävention und den Ausbau der Kindertageseinrichtungen gibt es keine Fach- abteilung für den Bereich Qualitätsentwicklung. Neue Hilfsangebote wie die Notüber- nachtungsstelle für junge Erwachsene oder die Entwicklung einer Präventionskette von der Frühen Prävention über die Unterstützung in Kindertageseinrichtungen durch den Heilpädagogischen Fachdienst bis hin zur Schulsozialarbeit entstehen in einem interdisziplinären Dialog in enger Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss. Hierzu gehört auch eine enge Kooperation mit bundesweiten Instituten und Forschungsein- richtungen sowie die Förderung und Begleitung von Diplom-, Bachelor- und Master- arbeiten. 11 Ausblick Mit dem gesellschaftlichen Wandel vertrauen immer mehr Eltern (in großem Maße auch Alleinerziehende) in immer größerem Umfang ihre Kinder öffentlichen Institutio- nen und - zum Teil ihnen fremden - Bezugspersonen an. Damit steigt die Verantwor- tung der Träger von Einrichtungen, Kinder und Jugendliche auch vor Gefahren in ih- rem Verantwortungsbereich zu schützen. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wer- den vermehrt Aufgaben der Aufsicht und Kontrolle auf den öffentlichen Träger der Jugendhilfe zukommen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf pädagogische Stan- dards sowie die Verhinderung sexuellen Missbrauchs in Institutionen. Eine große He- rausforderung wird darin bestehen, ressourcenschonende Strukturen aufzubauen, die eine solche Kontrolle im Sinne einer guten Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern möglich machen. Themen für die Zukunft werden unter anderem sein:  Kontinuierliche und fachgerechte Jugendhilfeplanung mit dem Ziel der Bündelung von Ressourcen und der Fokussierung auf eine kind- und jugendgerechte Infra- struktur sowie wirksame Hilfen und Beziehungen zwischen Hilfesuchenden und Helfenden,  Kooperation mit dem Job-Center mit dem Ziel, bei Entscheidungen in kinder- schutzrelevanten Fällen den Aspekt des Kindeswohls als entscheidende Größe zu berücksichtigen,  Verbindung und Zusammenführung mit den Maßnahmen anderer Konzepte wie den 'Leitlinien gegen Kinderarmut', der 'Leitlinie gesund Aufwachsen in Karlsruhe' oder dem 'Gewaltschutzgesetz',  Verbesserung der Infrastruktur und Entlastung von Familien im Sinne des Karlsru- her Bündnisses für - alle - Familien in Karlsruhe,  Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, etwa Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu nehmen und einen Anspruch auf problem- spezifische Beratung, besonders in Fällen von sexuellem Missbrauch, zu gewähr- leisten,  Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Vormundschaft- und Betreuungs- rechts im Hinblick auf die Intensivierung des persönlichen Verhältnisses zwischen Vormund und Mündel,  Weiterentwicklung einer fehleroffenen professionellen Zusammenarbeit und eines Beschwerdemanagements, welches auch zugänglich ist für Kinder und Jugendli- che sowie sozial Benachteiligte,  Verbesserung der Kooperationsstrukturen, um beispielsweise amtsinterne und trägerübergreifende Hilfekonferenzen zusammen mit Familien sowie neue Arbeits- formen wie so genannte Familienräte durchführen zu können,  Fortführung und Ausbau des Karlsruher Netzwerkes zur Kriminal- und Gewaltprä- vention. Leitbild für den Karlsruher Kinder- und Jugendschutz ist es, dass alle Einflüsse, die auf die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen einwirken, unter dem Aspekt des Kindeswohls kontinuierlich und zusammenhängend betrachtet und analysiert werden, um mögliche Beeinträchtigungen für Kinder und Jugendliche frühzeitig wahrzunehmen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Arbeitsfelder des Kinder- und Jugendschutzes ein mit dem Ziel, geeignete Maßnahmen zur Beseiti- gung dieser Beeinträchtigungen zu konzipieren. Übergreifendes Ziel des Kinder- und Jugendschutzes ist die Prävention, also die Vorbeugung möglicher Gefährdungen. 12 Materialien Alle Materialien des Karlsruher Kinder- und Jugendschutzes werden fortlaufend im Internet veröffentlicht und finden sich über folgende Seite: www.karlsruhe.de/hilfen 13 14 Impressum Herausgeber Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde, Jugendamt Redaktion Dr. Susanne Heynen, Jugendamtsleitung Sabine Pfortner, Kinderbüro Titellayout Petra Zimmermann, Öffentlichkeitsarbeit Fotos Stadt Karlsruhe, SJB-ÖA, Zimmermann; Kinderbüro; pixelio.de, Altmann, Sturm, Hofschläger, Torloxten, Schemmi, RS, Brit-Berlin, Meyer Druck Rathausdruckerei Bezugsadresse Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 1 33 - 50 27 E-Mail: sjb@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de Stand Mai 2011 15 Impressum Herausgeber Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde, Jugendamt Redaktion Dr. Susanne Heynen, Jugendamtsleitung Sabine Pfortner, Kinderbüro Titellayout Petra Zimmermann, Öffentlichkeitsarbeit Fotos Stadt Karlsruhe, SJB-ÖA, Zimmermann; Kinderbüro; pixelio.de, Altmann, Sturm, Hofschläger, Torloxten, Schemmi, RS, Brit-Berlin, Meyer Druck Rathausdruckerei Bezugsadresse Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-5027 E-Mail: sjb@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/hilfen Stand Mai 2011

  • TOP 6 20110426 Vorlage JHA KinderJugendSchutz200411
    Extrahierter Text

    Januar 2011 BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 08.06.2011 6 öffentlich Dez. 3 Kinder- und Jugendschutzkonzept Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 08.06.2011 6 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage sowie das Kinder- und Jugendschutzkonzept zur Kenntnis und beschließt, nach in Kraft treten des Gesetzes zur Änderung des Vormund- schaftsrechts sowie nach Vorlage des Abschlussberichts des Runden Tisches 'Sexueller Kindesmissbrauch' und nach Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes, das Thema Kinder- und Jugendschutz erneut im Jugendhilfeausschuss zu behandeln. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Januar 2011 Ausgangslage In den vergangenen Jahren hat sich der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland stark verändert. Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an Eltern, Jugendhilfe, aber auch an andere Institutionen sind gestiegen und gehen mit kontinuierlichen Veränderungs- prozessen einher. Die Stadt Karlsruhe hat sich in den letzten Jahrzehnten aktiv an der bun- desweiten Diskussion über die Verbesserung des Kinderschutzes beteiligt und war auf die gestiegenen Erwartungen vorbereitet. Dabei sind eine Vielzahl von Arbeitsstrukturen, Ar- beitsweisen und Angeboten entstanden. Vorlage des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes Karlsruhe Um mehr Transparenz zu ermöglichen, legt die Sozial- und Jugendbehörde ein Kinder- und Jugendschutzkonzept vor, welches die rechtlichen und finanziellen Grundlagen des Kinder- schutzes darstellt, Strukturen und Verantwortlichkeiten aufzeigt sowie Themenbereiche, Aufgaben, Maßnahmen und Methoden zusammenfassend beschreibt. Darüber hinaus gibt das Konzept einen Einblick, wie in der Stadt Karlsruhe veränderten Anforderungen begegnet wird und welche Aufgaben in Zukunft auf die Verantwortlichen zukommen. Hierzu werden aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts und im kommenden Jahr unter anderem die Umsetzung der Empfeh- lungen des Runden Tisches 'Sexueller Kindesmissbrauch' (Zwischenbericht liegt vor) sowie das zukünftige Bundeskinderschutzgesetz gehören. Die Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes sind fester Bestandteil der öffentlichen Ju- gendhilfe. Sie stehen in enger Verbindung mit den Lebenslagen von Familien und finden ihre Erweiterung in strukturellen Maßnahmen zum Abbau sozialer Benachteiligungen, wie sie in den Leitlinien der Stadt Karlsruhe gegen Kinderarmut beschrieben sind, sowie ande- ren Konzepten wie zum Beispiel zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird kontinuierlich fortgeschrieben und im Internet veröffentlicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Januar 2011 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat/Ausschuss Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage sowie das Kinder- und Jugendschutzkonzept zur Kenntnis und beschließt, nach in Kraft treten des Gesetzes zur Änderung des Vormund- schaftsrechts sowie nach Vorlage des Abschlussberichts des Runden Tisches 'Sexueller Kindesmissbrauch' und nach Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes, das Thema Kinder- und Jugendschutz erneut im Jugendhilfeausschuss zu behandeln.