Anfrage der SPD-Fraktion: Böschung Bereich Egerlandstraße 23-25
| Vorlage: | 27246 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.05.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach ANFRAGE SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom 20.05.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Wettersbach 07.06.2011 82 6 öffentlich Böschung Bereich Egerlandstraße 23-25 Die SPD-Fraktion hat an die Ortsverwaltung folgende Fragen: Warum wurde im Rahmen der Straßensanierungsmaßnahmen der Egerlandstraße die Böschung in Höhe der oben genannten Anwesen nicht abgestützt? Sieht die Verwaltung nicht die Gefahr, dass bei Starkregen es zu Bodenerosionen und damit zu Abschwemmungen der Böschung kommen kann? Stellen die offen gelegten Hydranten, falls das Gelände abgeschwemmt wird, nicht eine zusätzliche Gefahrenquelle dar bzw. können durch die Offenlegung selbst beschädigt werden? Ist die Verwaltung mit der SPD-Fraktion nicht auch der Auffassung, dass nach den Sanierungsarbeiten, die im Übrigen der Ortsverschönerung dienen, dieser genannte Straßenabschnitt sehr vom sonstigen Straßenbild absticht? ___________________________________________________________________ unterzeichnet von: Peter Hepperle, Fraktionsvorsitzender
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 15.05.2011 eingegangen: 20.05.2011 Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 07.06.2011 82 6 öffentlich Böschung Bereich Egerlandstraße 23-25 Die Böschung ist seit über 50 Jahren Bestandteil des Straßenbildes der Egerlandstraße. Die Bö- schung ist bewachsen, Abschwemmungen sind weder zu befürchten noch bisher bekannt gewor- den. Ein Abfangen der Böschung ist daher nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Abfangung der Böschung durch Winkelmauerscheiben o.ä. am Böschungsfuß erwünscht sein, müssten die Versorgungsleitungen überbaut werden. Die Schieber wären dann nicht mehr zugänglich. Eine Abfangung der Böschung an der Grundstücksgrenze führt zu sehr hohen Kosten, denen nur der, sicher nicht unstrittige, Vorteil der Ortsverschönerung durch Abtra- gen einer Böschung und Errichten einer Stützmauer an ihrer Stelle entgegensteht. Im Verlauf der Egerland- und der Donaulandstraße gibt es mehrere Abschnitte, in denen das an- grenzende Grundstück durch eine Böschung von der Straße getrennt ist. Das Abfangen des ober- liegenden Grundstücks gegen Abrutschung ist im Übrigen Sache des Oberliegers, also des Grundstückseigentümers.