Funksendemast Polizeikaserne
| Vorlage: | 27183 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.05.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANFRAGE B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 18.04.2011 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 01.06.11 10 öffentlich Bauordnungsamt Funksendemast Polizeikaserne Unsere Fraktion erreichte die Anfrage eines besorgten Bürgers über die mögliche Errichtung eines Sendemastes (Digitalfunk der Polizei?) auf dem Gelände der Polizeikaserne in der Funkerstraße. Anfrage: Hat die Verwaltung bereits Kenntnis über die Planungen der Polizei für einen Sendemasten auf dem Gelände der Polizeikaserne in der Funkerstraße? Wenn ja: Wo genau ist dieser geplant? Wie hoch soll diese Anlage gebaut werden? Wie hoch ist die geplante Sendeleistung? gez. OR Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Gerhard Stolz Martin Pötzsche
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 18.04.11 eingegangen: 18.04.11 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 01.06.11 10 öffentlich Bauordnungsamt Funksendemast Polizeikaserne Anfrage: Hat die Verwaltung bereits Kenntnis über die Planungen der Polizei für einen Sendemasten auf dem Gelände der Polizeikaserne in der Funkerstraße? Wenn ja: Wo genau ist dieser geplant? Wie hoch soll diese Anlage gebaut werden? Wie hoch ist die geplante Sendeleistung? Antwort: Die Verwaltung hat davon Kenntnis, dass in der Polizeikaserne Alte Weingartener Straße 49 / Funkerstraße die Errichtung eines Funkmastes geplant ist. Die Errichtung steht im Zusammen- hang mit dem Aufbau eines digitalen Funknetzes für die Polizei, die Feuerwehr und die Rettungs- dienste. Der Standort auf dem Gelände und die Höhe des Funkmastes sind der Verwaltung zur Zeit nicht bekannt. Laut Aussage des Landesbetriebs Vermögen und Bau –Amt Karlsruhe- ist das Projekt derzeit in der Planungsphase. Bei der Antenne handelt es sich um eine Richtfunkantenne mit so geringer Sendeleistung, dass dafür keine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erforderlich ist. Es ist vorgesehen, den Antrag für das Baugenehmigungs- bzw. das Zustim- mungsverfahren im Sommer beim Bauordnungsamt einzureichen. Gez. Framke Bauordnungsamt