Baukran Rebenstraße

Vorlage: 27182
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.05.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 01.06.2011

    TOP: 9

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 9, ANFRAGE Baukran Rebenstraße
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE CDU-Fraktion vom 15.04.2011 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 01.06.11 9 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Kran Rebenstraße Seit Frühsommer letzten Jahres steht in der Rebenstraße im vorderen Abschnitt ein Baukran. Während beim Altstadtfest wegen zwei Festtagen das Aufstellen einer Bühne verboten wird, da die Feuerwehr nicht zufahren kann, blockiert dieser Kran dauerhaft die gesamte Straße. Selbst für Fußgänger ist nur ein eingeschränkter und gefährlicher Durchgang möglich. Der Kran wird jetzt nach dem Winter wieder nur alle paar Tage benutzt, nachdem er den gesamten Winter über unbenutzt dastand. 1. Wann wird dieser Baukran wieder abgebaut? 2. Kann der Bauherr veranlasst wurden, den Kran abzubauen und nur bei Bedarf für konzentrierte Bauaktivitäten wieder aufzubauen? Gez. CDU-Fraktion

  • TOP 9, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-OR-Fraktion vom: 18.04.11 eingegangen: 18.04.11 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 01.06.2011 9 öffentlich Dez. 2 Kran Rebenstraße 1. Wann wird dieser Baukran wieder abgebaut? Nach dem derzeitigen Stand der Dinge erfolgt der Abbau des Krans nach Auskunft des ver- antwortlichen Bauleiters im Juli dieses Jahres. Vorausgesetzt, es treten keine weiteren unvor- hersehbaren Umstände auf. 2. Kann der Bauherr veranlasst werden, den Kran abzubauen und nur bei Bedarf für kon- zentrierte Bauaktivitäten wieder aufzubauen? Der Baukran in der Rebenstraße steht in der Tat schon sehr lange. Die Aufstellung des Krans im Mai 2010 wurde erst nach dem Erfüllen brandschutzrechtlicher Vorgaben der Branddirekti- on für das dahinter liegende Gebäude genehmigt. Die außergewöhnliche lange Dauer der Arbeiten hängt nicht nur mit der Lage der Baustelle in der sehr engen Rebenstraße zusammen (so ist z. B. jede Anlieferung von Baumaterial ein schwieriger und zeitaufwendiger Vorgang), sondern ist nach Mitteilung des Bauordnungsamtes in erster Linie darin begründet, dass das von Grund auf zu sanierende Wohngebäude als Kul- turdenkmal höchster Stufe unter Denkmalschutz steht. Nach der Vorgabe der Gesamtanlagen- satzung Durlach und somit in Übereinstimmung mit den Zielen des Ortschaftsrates, ist jede noch so kleine bauliche Veränderung mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Dies ist sehr zeit- intensiv. Darüber hinaus ist das betreffende Gebäude bautechnisch als problematisch einzu- stufen. Es treten immer wieder statische Probleme auf. Von einem schuldhaften Verzögern der Baumaßnahme ist nichts bekannt. Vielmehr hat der Bauträger ein Interesse daran, das Bauob- jekt so schnell wie möglich zu verkaufen. Zudem erhöht sich die Miete des Krans bei der lan- gen Bauphase entsprechend. Bei diesem Sachverhalt hat die Stadtverwaltung keinen Einfluss auf den Bauablauf. Das Ab- bauen bzw. bedarfsweise Aufbauen des Krans ist der Baufirma bzw. Bauträger gegenüber nicht vermittelbar und zumutbar. Kurzfristige notwendige Arbeiten könnten dann nicht erledigt werden und würden die Bauzeit noch weiter verzögern.