Höhere Verkehrssicherheit um die Schlossschule

Vorlage: 27181
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.05.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 01.06.2011

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag FDP OR-Fraktion vom: 06.05.11 eingegangen: 06.05.11 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 01.06.11 8 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Höhere Verkehrssicherheit um die Schlossschule 1. Die Prinzessenstraße ist ohne Bordstein als verkehrsberuhigte Zone umzubauen. Die Verkehrsbelastung der Prinzessenstraße mit ca. 2.000 Kfz/ 14 h, einschließlich Zufahrtsverkehre zum Parkhaus Weiherhof, spricht gegen eine Mischfunktion der Verkehrsarten. Zudem würde ein niveaugleicher Ausbau u. E. den weiteren Einbau von Pollerreihen nach sich ziehen, um den Schülerinnen und Schülern einen entsprechenden Schutzraum zu sichern. Der vorhandene Gehweg bietet ausreichend sicheren Schutz für die Fußgänger/innen. Ein niveaugleicher Ausbau würde allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern den Verkehrsraum gemeinsam zur Verfügung stellen. Hierin sieht die Verwaltung keinen Gewinn für den Fußgängerverkehr. 2. Speziell eingezeichnete „Eltern - Kurzparkplätze“ sind für das Bringen und Abholen der Kinder in der Prinzessenstraße einzurichten. Die Straßenverkehrsordnung sieht keine Reservierung von Parkplätzen für bestimmte Personengruppen, wie hier Eltern, vor. Ausgenommen hiervon ist die Ausweisung von Schwerbehindertenparkplätzen und Einsatzfahrzeuge der Polizei. Das eigentliche Problem sind hierbei die Eltern selbst, die den Verkehr verursachen. Das so genannte Elterntaxi führt an vielen Schulen und Kindergärten im Stadtgebiet zu einem hohen Verkehrsaufkommen. Nach den Feststellungen der Verwaltung verhalten sich die Eltern in vielen Fällen nicht verkehrsgerecht. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung, federführend ist das Kinderbüro, führt seit Jahren Aktionen durch, um die Eltern dazu zu gewinnen, das Kind zu Fuß zur Schule gehen zu lassen. Fußwege bis zu drei Kilometer werden hierbei für angemessen gehalten. Dies führt nicht nur zu sozialen Kontakten, sondern fördert auch die Gesundheit der Kinder. Mehrere Kinder können sich hierbei auf dem Schulweg zusammen finden. Auch ist es denkbar, dass Eltern Ihre Kinder in einiger Entfernung von der Schule aussteigen lassen, damit diese den restlichen Weg zu Fuß gehen. Auch dies würde zu einer Entspannung der verkehrlichen Situation vor der Schule führen. 3. Mit Pfosten ist generell zu verhindern, dass im Schulhof hinter der Karlsburg geparkt wird. Die Zufahrt sowohl von der Marstallstraße als auch von der Karlsburg-, Prinzessenstraße zu diesen Plätzen ist zu sperren. Die notwendigen Pfosten sind vorhanden. Sie liegen neben der jeweiligen Zufahrt und müssen nur angebracht werden. Für den Schulhof übt das Hausrecht das Schul- und Sportamt bzw. die Schlossschule selbst aus. Das Ordnungs- und Bürgeramt hat das Schul- und Sportamt entsprechend unterrichtet. 4. Morgens, speziell zwischen 07:30 Uhr und 08:30 Uhr, müssen Ordnungskräfte der Stadt Präsenz zeigen, um die Einhaltung der Ver- und Gebote zu überwachen. Ebenso sollen sie aktiv werden, wenn es darum geht, die freien Wege von Kindern in die Schule zu sichern. Die Dienstzeiten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes sind vertraglich geregelt. Der Dienstbeginn ist um 08:00 Uhr. Nach der internen Vorbereitung verlassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 08:30 das Dienstgebäude. Der gewünschte Einsatz kann daher vom Gemeindlichen Vollzugsdienst nicht geleistet werden. Tagsüber wird das Umfeld der Schlossschule im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst kontrolliert. Die Überwachung des Schulhofes zählt hierzu nicht. Dies ist Sache des Hausherrn (Schul- und Sportamt bzw. Schlossschule). Sollten die dort parkenden Kfz den Lehrerinnen und Lehrer der Schlossschule zugeordnet werden können, weisen wir darauf hin, dass nach einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates dieser Personenkreis nicht im Schulhof parken darf. Diese Regelung gilt für alle Schulen im Stadtgebiet.

  • TOP 8, ANTRAG Sicherheit Schlosschule
    Extrahierter Text

    Antrag FDP-Fraktion vom: 6. Mai 2011 eingegangen: Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 01.06.11 8 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Thema: Höhere Verkehrssicherheit um die Schlossschule Besonders frühmorgens herrscht auf den Straßen um die Schlossschule (Marstall- straße, Prinzessenstraße) ein Verkehrschaos. Dies gefährdet die Sicherheit der 5 bis 11-jährigen Schüler. Eine Reihe von Maßnahmen wird ihre Sicherheit verbessern. Wir stellen deshalb fol- genden Antrag: 1. Die Prinzessenstraße ist ohne Bordstein als verkehrsberuhigte Zone umzubauen. 2. Speziell eingezeichnete „Eltern-Kurzparkplätze“ sind für das Bringen und Abholen der Kinder in der Prinzessenstraße einzurichten. 3. Mit Pfosten ist generell zu verhindern, dass im Schulhof hinter der Karlsburg ge- parkt werden kann. Die Zufahrt sowohl von der Marstallstraße als auch von der Karlsburg-, Prinzessenstraße zu diesen Plätzen ist zu sperren. 4. Morgens, speziell zwischen 7.30 und 8.30 Uhr, müssen Ordnungskräfte der Stadt Präsenz zeigen, um die Einhaltung der Ver- und Gebote zu überwachen. Ebenso sollen sie aktiv werden, wenn es darum geht, die freien Wege von Kindern in die Schule zu sichern. Gez.: Dipl.- Ing. Günther Malisius, Dr. Angelika Fink-Sontag, Dr. Horst Dilger, Prof. Dr. Jan Kowalski