Änderung FNP - Fläche KA 341 "Bau und Betrieb einer Tankstelle im Gewann Nahenhausen"

Vorlage: 27176
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.05.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 01.06.2011

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3, Antrag - Landschaftsschutzgebiet
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG SPD-OR-Fraktion OR-Fraktion B’90/Die Grünen FDP-OR-Fraktion vom 18.03.2011 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 01.06.2011 3 öffentlich Stadtplanungsamt Änderung FNP – Fläche KA 341 „Bau und Betrieb einer Tankstelle im Gewann Nahenhausen“ Antrag Die Unterzeichner bitten den Gemeinderat, eine Änderung des FNP dahingehend zu beschließen, dass die Fläche KA-341 („Bau und Betrieb einer Tankstelle im Gewann Nahenhausen“) aus dem derzeit gültigen FNP herausgenommen, und in die Schutzgebieterweiterung mit einbezogen wird. Begründung Nach dem derzeit laufenden Verfahren zur Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes „Oberwald-Rißnert“ ist im Verordnungsentwurf unter § 6 „zulässige Handlungen“ unter Pkt. 7 der Bau und Betrieb einer Tankstelle im Gewann Nahenhausen möglich. Wir sehen an dieser Stelle keine Notwendigkeit und auch keinen Bedarf für eine Tankstelle. Darüber hinaus erscheint uns eine Tankstelle inmitten eines Landschaftsschutzgebietes völlig unangebracht. unterzeichnet von: SPD-OR-Fraktion OR-Fraktion B’90/Die Grünen FDP-OR-Fraktion

  • TOP 3, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-OR-Fraktion OR-Fraktion B’90/Die Grünen FDP-OR-Fraktion vom 18.03.2011 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 01.06.2011 3 öffentlich Stadtplanungsamt Änderung FNP – Fläche KA 341 „Bau und Betrieb einer Tankstelle im Gewann Nahenhausen“ - Kurzfassung - Die beantragte Änderung des FNP-2010 mit Verzicht auf die Fläche KA-341/Tankstelle Südtangente kann aus heutiger Sicht aus verschiedenen Gründen nicht empfohlen werden. Es wird daher empfohlen, das laufende LSG-Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen mit der jetzigen LSG-Abgrenzung (ohne die FNP-Fläche KA-341). Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorgeschichte Ursprünglich war eine Tankstelle nördlich der Südtangente vorgesehen. Der genannte Tankstellenstandort südlich der Südtangente wurde am 20.06.1995 durch den Gemeinderat beschlossen und im Rahmen der 5. Änderung des seinerzeitigen Flächennutzungsplanes (FNP) von 1985 neu in den FNP aufgenommen (Beschluss der NVK-VV am 02.04.1996, Wirksamkeit durch Bekanntmachung seit 10.05.1996). Grundlage dafür war seinerzeit aufgrund von Anfragen eine Untersuchung des Stadtpla- nungsamtes über geeignete Tankstellen-Standorte entlang der Südtangente, die diesen Standort als den am Besten geeigneten präferierte. Flächennutzungs-/Landschaftsplan 2010 Diese Fachplanung wurde durch die o. g. FNP-Änderung in den FNP übernommen und auch bei der FNP-Neubearbeitung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nicht in Frage gestellt und daher auch in dem aktuellen FNP-2010 unverändert beibehalten. Das aktuelle Landschaftsschutzgebietsverfahren „Flur westlich Wolfartsweier und Durlach- Aue“ beruht auf Vorschlägen des Landschaftsplans 2010, der wiederum integraler Bestand- teil des FNP-2010 ist, inkl. aller dort enthaltenen Planungen. Das heißt, das seinerzeit vor- geschlagene und jetzt zur Umsetzung anstehende LSG ist also in Kenntnis der Tankstellen- planung bzw. des Standorts empfohlen worden. Ob heute nach 15 Jahren der Bedarf, die Notwendigkeit bzw. die seinerzeitigen Argumente pro Tankstellenstandort ‚Nahenhausen’ weiterhin gegeben sind, wäre ggfs. zu überprüfen. Weiteres Vorgehen/Empfehlungen Die beantragte Änderung des FNP-2010 mit Verzicht auf die Fläche KA-341/Tankstelle Südtangente kann aus heutiger Sicht aus verschiedenen Gründen nicht empfohlen werden:  dazu bedarf es einer sinnvollen Begründung, die nur durch eine entsprechende Untersu- chung, z. B. mit den o. g. Fragestellungen, zu erhalten wäre  diese Untersuchung ist nicht kurzfristig möglich  für die Herausnahme der geplanten Fläche KA-341 aus dem FNP-2010 bedarf es eines Einzeländerungsverfahrens  dazu muss vorher ein Beschluss eines gemeinderätlichen Gremiums und ein Beschluss der NVK-Verbandsversammlung vorliegen; letztere tagt nur zweimal im Jahr  im laufenden LSG-Unterschutzstellungsverfahren würde es dadurch zu weiteren zeitli- chen Verzögerungen von mindestens einem Jahr kommen. Es wird daher empfohlen, das laufende LSG-Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen mit der jetzigen LSG-Abgrenzung (ohne die FNP-Fläche KA-341). Im Rahmen der Ende 2011 beginnenden FNP-Neubearbeitung können im Vorfeld entspre- chende Untersuchungen zum Bedarf und Notwendigkeit einer Tankstelle an diesem Stand- ort angestellt und über das weitere Vorgehen (Beibehaltung, Wegfall) nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses ohne Zeitdruck entschieden werden. De facto ändert sich auch ohne Unterschutzstellung am Schutz dieser Fläche nichts, da in- folge der Darstellung „Sondergebiet mit Zweckbestimmung Tankstelle“ auch keine andere bauliche Nutzung möglich ist. Nach Vorliegen des neuen FNP-2025 i.V.m. dem LP-2025 besteht zeitnah die Möglichkeit, das Landschaftsschutzgebiet noch um diese Fläche zu erweitern.