Ökologische Tragfähigkeitsstudie (TFS) für den Raum Karlsruhe: Ein Beitrag für Flächennutzungs- und Landschaftsplanung hier: Präsentation der Ergebnisse durch die Gutachter und die Planungsstelle

Vorlage: 27125
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.05.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Planungsausschuss

    Datum: 19.05.2011

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 Tragfähigkeitsstudie
    Extrahierter Text

    Januar 2011 VORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Planungsausschuss Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Naturschutzbeirat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.05.2011 108/PlanA 1 öffentlich Dez. 6 Ökologische Tragfähigkeitsstudie (TFS) für den Raum Karlsruhe Ein Beitrag zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanung h i e r : Präsentation der Ergebnisse durch die Gutachter und die Planungsstelle Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis PlanA 19.05.2011 AUG 19.05.2011 NatSchB 19.05.2011 Antrag an den Ausschuss Die Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt eine wichtige Daten- grundlage für die anstehende Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes dar, und dient hierbei insbesondere zur Prüfung von Flächenalternativen im Rahmen des Umweltberichtes zum FNP. Der Planungsausschuss, der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, sowie der Natur- schutzbeirat nehmen die Tragfähigkeitsstudie zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Januar 2011 Die Stadt Karlsruhe hat mit ihrer 1995 vorgelegten Untersuchung "Belastungsgrenzen des Raumes Karlsruhe" eine wesentliche Informations- und Beratungsgrundlage für das Sied- lungskonzept 1997 erstellt. Die Studie hatte vor allem den Zweck, konkret geplante Bauflä- chen im Rahmen der Flächennutzungsplanfortschreibung hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Naturhaushalt zu bewerten. Diese Aufgabe hat die Belastungsgrenzenstudie für den FNP 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe erfüllt. Sie war aber im Wesentlichen auf die Gemarkung der Stadt Karlsruhe begrenzt. Zwischenzeitlich haben sich wesentliche, vor allem rechtliche Rahmenbedingungen geän- dert. Gerade mit der Novellierung des Baugesetzbuches durch das Europarechtsanpas- sungsgesetz von 2004 bekommt die vorbereitende Bauleitplanung neue Aufgaben im Um- weltbereich, die sie zu erfüllen hat. Hinzu kommen die neuen Regelungen für Vorhaben der Innenentwicklung seit 2007 und das 2010 novellierte Naturschutzrecht. Der Blick auf die aufgezeigten Neuerungen macht deutlich, dass für die Abwägung ökologischer Belange in der Bauleitplanung für alle Beteiligten eine neue Grundlage geschaffen werden muss, die den aktuellen Stand des Wissens über die Umwelt im Nachbarschaftsverband widerspiegelt. Zielsetzung der Studie Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die nächste Fortschreibung des Flächennutzungs- planes hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes auf Antrag der Stadt Karlsruhe am 18. Juni 2007 beschlossen, die Belastungsgrenzenstudie unter dem Arbeitsti- tel „Tragfähigkeitsstudie“ inhaltlich weiterzuentwickeln, fortzuschreiben und vor allem inter- kommunal auf das gesamte NVK-Gebiet auszuweiten. Zielsetzung ist hierbei die Ermittlung, Darstellung und Bewertung der umweltbezogenen Be- deutung von noch nicht bebauten, primär im planerischen Außenbereich liegenden Flächen. Als räumlicher Zielmaßstab diente hier die Flächennutzungsplanebene. Im Unterschied zur Belastungsgrenzenstudie, bei der konkret angedachte Bauflächen mit ihrer spezifischen Nutzungsart bewertet wurden, liefern die Ergebnisse zur Tragfähigkeitsstudie ein umfassen- des Kompendium zur Empfindlichkeit des Naturhaushaltes. Es wurden vor allem bereits vor- handene Daten der Landesbehörden und anderer Stellen (u. a. Regionalverband, Landrats- amt, Regierungspräsidium) gesichtet, zusammengetragen und nach ihrer faktischen bzw. juristischen Bedeutung bewertet. Die TFS selbst hat keinen, in die Zukunft gerichteten, pla- nerischen Teil. Dies ist Aufgabe der Flächennutzungsplanfortschreibung, wofür die TFS al- lerdings eine wesentliche Grundlage darstellt. Die Studie bündelt den aktuell bereits vorhandenen rechtlichen Schutzstatus bzw. die vor Ort bereits bestehende Umweltqualität einheitlich in den fünf Schutzgutplänen und liefert dadurch schnell erste Hinweise auf die Empfindlichkeit der Umweltbelange für eine Fläche. Gerade in dieser Zusammenschau und der auch für nicht Fachingenieure verständlichen Einstufung der Empfindlichkeit einzelner Kriterien, liegt der Mehrwert dieser Arbeit, die zu- künftig als Planungsinformationssystem des NVK dienen soll. Organisation und Steuerung Die Bearbeitung der einzelnen Themen erfolgte durch verschiedene Fachgutachter: – Koordination, Methodenkonzept, Datenzusammenführung: Büro faktorgrün, Freiburg – Schutzgüter Boden und Wasser: Büro Feldwisch, Bergisch Gladbach – Schutzgut Klima/Luft: Büro GEO-NET Umweltconsulting, Hannover – Schutzgut Biologische Vielfalt: Büro Spang, Fischer, Natzschka, Walldorf – Schutzgut Freiraum/Erholung: Büro faktorgrün, Freiburg Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Januar 2011 Darüber hinaus wurden die Fachbehörden mit ihrem Datenfundus und ihren lokalen/regio- nalen Detailkenntnissen beratend eingebunden. Das Landratsamt, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Fachämter der Stadt Karls- ruhe (Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Gartenbauamt) beteiligten sich mit ihrem Fachver- stand. Die Verwaltungen der Verbandsgemeinden wurden regelmäßig über die Arbeitsgrup- pe (AG NVK) informiert und aktiv eingebunden (insbesondere zum Schutzgut Frei- raum/Erholung). Verwendung der Ergebnisse in der Planung Die TFS dient vor allem der Berücksichtigung der ökologischen Belange in der vorbereiten- den Bauleitplanung als eine Säule des planerischen Abwägungsprozesses im Sinne der Nachhaltigkeitstrias (Ökonomie, Ökologie und Soziales). Sie wird bei der Flächennutzungs- planung u. a. ergänzt durch Bestandsaufnahmen- und Bedarfsberechnungen zur Gewerbe- und der Bevölkerungsentwicklung. Im Einzelnen dient die TFS – als eine Datengrundlage für die anstehende Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes, insbesondere der Prüfung von Flächenalternativen im Rahmen des Umweltberichtes zum FNP, – als Datengrundlage für Umweltberichte (insb. Scoping-Verfahren) bei Flächennutzungs- planänderungen und Bebauungsplanverfahren, – als Arbeitsgrundlage für Stellungnahmen zur Regional- und Landesplanung – als GIS-gestützte Datenbasis zum Umweltzustand (Planungsinformationssystem). Im Gegensatz zur Belastungsgrenzenstudie, die geplante Bauflächen mit einer konkreten Nutzungsvorstellung vergleichend bewertete, stellt die TFS ein flächendeckendes Kompen- dium für den Abwägungsprozess dar, der hierdurch nicht ersetzt werden kann. Die Bewertung des Konfliktpotenzials einer baulichen Nutzung mit einem Schutzgut ist hier ein wichtiger zusätzlicher Schritt, weshalb die TFS ausdrücklich nicht dazu dienen kann, direkt eine präferierte Landnutzungsart „abzulesen“. Dies ist und bleibt Aufgabe der planeri- schen Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung und des im Baugesetz geregelten Abwä- gungsprozesses durch das gewählte Gremium im Sinne der kommunalen Planungshoheit. Hier sind insbesondere auch andere städtebauliche Kriterien (z. B. Wirtschaftlichkeit, ÖPNV- Nähe, Nahversorgung, Erschließung, etc.) in die Abwägung einzustellen und zu berücksich- tigen. Die Studie wird in der gemeinsamen Sitzung des Planungsausschusses, des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit sowie des Naturschutzbeirats vorgestellt. Die Gremien werden gebeten, diese zur Kenntnis zu nehmen.