Anfrage StR Honné, StRn Lisbach (GRÜNE): Zustand der Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau laut Bauwerkshauptprüfung

Vorlage: 27117
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.05.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.05.2011

    TOP: 13.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Zustand Rheinbrücke
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom 11.04.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 24. Plenarsitzung Gemeinderat 24.05.2011 733 13 b öffentlich Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau: Zustand der Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau laut Bauwerkshauptprüfung 1. Welches sind die wesentlichen Ergebnisse der Bauwerkshauptprüfung 2010 der Rheinbrücke Maxau durch das Land Baden-Württemberg gem. DIN 1076? 2. Welche Schlüsse lassen sich aus den drei Zustandsnoten der verschiedenen Brückenbauteile zwischen 2,7 und 2,9 ableiten? 3. Worauf gründet die vom Regierungspräsidium in der Pressemitteilung vom 25.03.2011 angegebene Restlebensdauer von 4 (sic!) Jahren? 4. Ergibt die aktuelle Bauwerkshauptprüfung konkrete Hinweise auf die Notwendigkeit einer Generalsanierung der Brücke und falls ja, für welchen Zeitraum? 5. Wie erklären sich die vielen Bemerkungen "Unterhaltungsmangel", zum Teil mit Folgeschäden, bei der letzten Prüfung? 6. Wie erklären sich die vielen Mängel zur Dauerhaftigkeit ("Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile ist zu erwarten.") mit dem Zusatz "Alter Schaden nicht behoben"? Warum wurden diese Mängel in den sieben Jahren seit der vorherigen Prüfung nicht behoben? 7. Wann werden alle Mängel zur Dauerhaftigkeit behoben? 8. Wie viele der festgestellten Mängel zur Verkehrssicherheit wurden inzwischen behoben? Was ist mit den übrigen? 9. Muss die Brücke verstärkt werden, damit sie die je Richtung dreispurige Verkehrsführung aushält? Nach der letzten Bauwerkshauptprüfung im Jahr 2010 zeigt die bestehende Rheinbrücke ein zwiespältiges Bild. Einerseits gibt es deutliche Defizite bei der Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Wartung und Instandhaltung der Brücke. Daraus ergibt sich die Frage, ob alle Anstrengungen unternommen werden, um die Brücke in einem möglichst guten Zustand zu erhalten. Andererseits hat die Brücke trotz dieser Mängel eine befriedigende Zustandsnote. Unklar ist, worauf das Regierungspräsidium seine Aussagen stützt, die Brücke müsse in wenigen Jahren viele Monate gesperrt werden. Der Prüfbericht zur Bauwerkshauptprüfung von 2010 lässt diesen Rückschluss jedenfalls nicht zu. Immer wieder wurde uns versichert, die dreispurige Verkehrsführung hätte keine Nachteile für die Brücke. Am 07.04.2011 wurde in der "Rheinpfalz" aber von Überlegungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe berichtet, die Fahrbahn zu verstärken, damit die Last der Lkw auf den früheren Standstreifen verkraftet werden kann. unterzeichnet von: Johannes Honné Bettina Lisbach Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Mai 2011

  • TOP 13b
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) vom: 11.04.2011 eingegangen: 11.04.2011 Gremium: 24. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.05.2011 733 13 b öffentlich Dez. 6 Zustand der Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau laut Bauwerkshauptprüfung Nachfolgend die Antwort des für das Bauwerk zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe: 1. Welches sind die wesentlichen Ergebnisse der Bauwerkshauptprüfung 2010 der Rheinbrücke Maxau durch das Land Baden-Württemberg gem. DIN 1076? Die letzte Hauptprüfung von September 2010 bescheinigt dem Bauwerk mit Noten zwischen 2,7 (Widerlager Wörth) und 2,9 (Stahlüberbau) einen insgesamt ausreichenden Bauwerks- zustand. 2. Welche Schlüsse lassen sich aus den drei Zustandsnoten der verschiedenen Brü- ckenbauteile zwischen 2,7 und 2,9 ableiten? Die Bewertung mit den Zustandsnoten zwischen 2,7 und 2,9 bedeutet, dass die Standsi- cherheit der Konstruktion gegeben ist. Es sind jedoch Mängel vorhanden, welche langfristig die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks beeinträchtigen können. Die Beseitigung dieser Mängel wird in den Prüfberichten empfohlen. Mehr Aussagekraft ist in der Zustandsnote nicht enthalten. Zur Bewertung und Beurteilung der Mängel müssen die einzelnen dokumentierten Schadensbilder betrachtet werden. 3. Worauf gründet die vom Regierungspräsidium in der Pressemitteilung vom 25.03.2011 angegebene Restlebensdauer von 4 (sic!) Jahren? Die theoretische Restlebensdauer wurde in einem beauftragten Gutachten im November 1997 bestimmt. Sie wurde für die maximal beanspruchten Bauteile mit 15 bis 20 Jahren ab- geschätzt. D. h. im Jahr 2011 beträgt diese theoretische Restlebensdauer noch 1 bis 6 Jah- re. Das Erreichen der Restlebensdauer bedeutet nicht, dass die Konstruktion zusammen- bricht, sondern dass die Anzahl und Größe von Schäden, speziell von Schweißnahtrissen signifikant zunimmt. Mit entsprechenden größeren Sanierungsarbeiten kann die Brücke aber für eine weitere Nutzung ertüchtigt werden. 4. Ergibt die aktuelle Bauwerkshauptprüfung konkrete Hinweise auf die Notwendig- keit einer Generalsanierung der Brücke und falls ja, für welchen Zeitraum? Die aktuelle Hauptprüfung ergibt Hinweise auf Bauwerksmängel zum Zeitpunkt der Prüfung. Daraus ergeben sich aber keine konkreten Hinweise auf Traglastreserven, Betriebsfestig- keitsreserven oder Restnutzungsdauern für einzelne Bauwerksteile oder des Gesamttrag- werks oder gar für das Erfordernis einer Generalsanierung. Seite 2 5. Wie erklären sich die vielen Bemerkungen "Unterhaltungsmangel", zum Teil mit Fol- geschäden, bei der letzten Prüfung? Diese Mängel sind im Wesentlichen auf Schäden der Fahrbahnübergangskonstruktion zu- rückzuführen. Diese Konstruktion wurde in den letzten Jahren häufiger instand gesetzt und kann nun nicht mehr wirtschaftlich repariert werden. Eine Erneuerung der Fahrbahnüber- gänge wurde bisher vermieden, um die Eingriffe in den fließenden Verkehr so gering wie möglich zu halten. Hierdurch war die Dauerhaftigkeit der Reparaturen sowie der verbleiben- den Konstruktion aber nicht so wie bei einer Erneuerung. In der Folge entstanden neue Schäden mit entsprechenden Auswirkungen für die darunter liegenden Bauteile. Diese Prob- lematik wird durch die für das Jahr 2012 vorgesehene Erneuerung der Fahrbahnübergänge beseitigt. 6. Wie erklären sich die vielen Mängel zur Dauerhaftigkeit ("Beeinträchtigung der Dau- erhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung ande- rer Bauteile ist zu erwarten.") mit dem Zusatz "Alter Schaden nicht behoben"? Wa- rum wurden diese Mängel in den sieben Jahren seit der vorherigen Prüfung nicht behoben? Siehe Antwort zu 5. 7.+8. Wann werden alle Mängel zur Dauerhaftigkeit behoben? Wie viele der festgestellten Mängel zur Verkehrssicherheit wurden inzwischen behoben? Was ist mit den übri- gen? Siehe Antwort zu 5. Bei allen anderen Mängeln wird eine zeitnahe Beseitigung angestrebt. 9. Muss die Brücke verstärkt werden, damit sie die je Richtung dreispurige Verkehrs- führung aushält? Die Brücke war ursprünglich für die Verkehrsführung mit zwei Fahrstreifen + Standstreifen je Richtung ausgelegt. Im Jahr 1993 wurden nach rechnerischer Überprüfung drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung eingerichtet. Da aber seither sowohl die Verkehrszahlen als auch das zu- lässige Gesamtgewicht speziell der LKWs erheblich angestiegen sind, ist mittelfristig eine Verstärkung der Brücke erforderlich.