Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Generalsanierung Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau

Vorlage: 27116
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.05.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.05.2011

    TOP: 13.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 13a
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 06.04.2011 eingegangen: 06.04.2011 Gremium: 24. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.05.2011 732 13 a öffentlich Dez. 6 Generalsanierung Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau Die Stadtverwaltung hat die Anfrage zuständigkeitshalber an das Regierungspräsidium weiterge- leitet, mit der Bitte um Stellungnahme. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat darauf wie folgt geantwortet: A. Wann genau fand die letzte Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 an der Rheinbrücke (nicht Bahnbrücke) zwischen Karlsruhe und Wörth statt? Die letzte Bauwerkshauptprüfung fand im Jahr 2010 statt. B. Liegen die Ergebnisse dieser Prüfung vor und ist darin explizit „von der Notwendig- keit einer Generalsanierung im Jahr 2015“ die Rede? D. Geht aus dem vorliegenden Prüfbericht hervor, dass die Notwendigkeit des Baus einer 2. Rheinbrücke besteht? Die Prüfberichte liegen der Stadt vor. Sie enthalten einzig Angaben zu festgestellten Schä- den und Unterhaltungsmängel und dokumentieren damit den Zustand der Teilbauwerke zum Zeitpunkt der Prüfung. Die Prüfberichte enthalten grundsätzlich weder Angaben zu Tragfähigkeitsreserven oder theoretischen Restnutzungsdauern von Ingenieurbauwerken noch enthalten sie Angaben zu verkehrlichen Planungen oder Netzkonzeptionen im Ein- zugsbereich der Bauwerke. C. Stimmt es, dass sich die Zustandsnote der Rheinbrücke von 3,8 im Prüfbericht 2003 aufgrund der im seinerzeitigen Prüfbericht empfohlenen und durchgeführten Sa- nierungsmaßnahmen auf die Zustandsnote 2,8 im Prüfbericht 2010 verbessert hat? Die Aussage, dass sich aufgrund von Sanierungsarbeiten im genannten Zeitraum eine Verbesserung der Zustandsnote von 3,8 auf 2,7 (nicht 2,8) ergeben hat, trifft lediglich für das westliche Widerlager der Rheinbrücke zu. Dies wurde durch die Reparatur eines grö- ßeren Schadens erreicht. Bei der Brückenkonstruktion selbst und beim östlichen Widerla- ger ergaben sich keine Veränderungen in der Bewertung. Allerdings lag diese Bewertung 2003 nicht bei 3,8, sondern – wie heute auch – bei 2,9. Die Tragseile stehen dieses Jahr zur Überprüfung an. Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme gebeten.

  • FW-Generalsanierung Rheinbrücke
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 06.04.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 24. Plenarsitzung Gemeinderat 24.05.2011 732 13 a öffentlich Rheinbrücke Karlsruhe-Maxau: Generalsanierung A. Wann genau fand die letzte Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 an der Rheinbrücke (nicht Bahnbrücke) zwischen Karlsruhe und Wörth statt? B. Liegen die Ergebnisse dieser Prüfung vor und ist darin explizit „von der Not- wendigkeit einer Generalsanierung im Jahr 2015“ die Rede? C. Stimmt es, dass sich die Zustandsnote der Rheinbrücke von 3,8 im Prüfbericht 2003 aufgrund der im seinerzeitigen Prüfbericht empfohlenen und durchge- führten Sanierungsmaßnahmen auf die Zustandsnote 2,8 im Prüfbericht 2010 verbessert hat? D. Geht aus dem vorliegen Prüfbericht hervor, dass die Notwendigkeit des Bau einer 2. Rheinbrücke besteht? Immer mal wieder ist in den Medien von einer "anstehenden Generalsanierung der vorhandenen Rheinbrücke im Jahr 2015" zwischen Karlsruhe und Wörth zu lesen. Wenig hingegen von dem Ergebnis des alle sechs Jahre gesetzlich vorgeschriebe- nen Prüfberichtes nach DIN 1076. Die Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth müsste nach unseren Erkenntnissen im Jahr 2010 nach DIN 1076 geprüft worden sein, so dass die nächste Brückenhauptprüfung frühestens im Jahr 2017 erfolgen wird. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Mai 2011 Sachverhalt/Begründung: