Interfraktioneller Antrag GRÜNE/SPD: Kostenkontrolle für Maßnahmen im Lärmaktionsplan
| Vorlage: | 27108 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.05.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Weiherfeld-Dammerstock |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLER ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 29.03.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 24. Plenarsitzung Gemeinderat 24.05.2011 724 5 öffentlich Kostenkontrolle für Maßnahmen im Lärmaktionsplan 1. Die Verwaltung führt noch in 2011 in den betroffenen Ausschüssen die Projektvorstellung für die im Lärmaktionsplan geplante Baumaßnahme (Kategorie B) Südtangente, Höhe Staudingerstraße durch. 2. Für die im Lärmaktionsplan geplanten Baumaßnahmen (Kategorie B) Südtangente, Schalllücke Höhe Dammerstock Durlacher Allee, Höhe Dornwaldsiedlung erarbeitet die Verwaltung eine kostenkontrollierte Planung, damit die Projektvorstellung in den betroffenen Ausschüssen in 2012 erfolgen kann. 3. Die Verwaltung konkretisiert die Planungen für die im Lärmaktionsplan aufgeführte Baumaßnahme Fortführung des Lärmschutzes L 605 bei Bulach (Kategorie C) mit dem Ziel, eine haushaltsreife Planung bis Ende 2013 zu erreichen. 4. Die Verwaltung weist in ihrer Rolle als Gesellschafterin die VBK an, für die im Bereich der Straßenbahngleise durchzuführenden Maßnahmen der Kategorie B eine Detailplanung mit Kostenermittlung durchzuführen. Am 15.12.2009 beschloss der Gemeinderat das erste Maßnahmenpaket zur Umsetzung des Lärmaktionsplans. Auch nach Umsetzung der ersten Maßnahmen verbleiben noch viele Lärmschwerpunkte (Hotspots). Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Um die Belastungen der Bürger und Bürgerinnen weiter zu reduzieren, müssen schnellstmöglich weitere Maßnahmen des Lärmaktionsplans umgesetzt werden. Der Lärmaktionsplan teilt die geplanten Maßnahmen in unterschiedliche Kategorien ein (http://www.karlsruhe.de/bauen/bauenplanen/laermminderung/ massnahmenpaket/HF_sections/content/Teil_3.5.pdf ). In der Priorisierungsklasse B (Kostenintensive Maßnahme mit hohem Nutzen) sind noch drei von der Stadt auszuführende Projekte nicht umgesetzt. Ziel dieses Antrags ist es, für diese Projekte innerhalb des Haushaltszeitraums 2011/2012 eine haushaltsreife Planung zu erreichen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Alexander Geiger Johannes Honné Doris Baitinger Gisela Fischer Jürgen Marin Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 12. Mai 2011
-
Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Interfraktionellen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 29.03.2011 eingegangen: 29.03.2011 Gremium: 24. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.05.2011 724 5 öffentlich Dez. 6 Kostenkontrolle für Maßnahmen im Lärmaktionsplan - Kurzfassung - Die Verwaltung sagt die entsprechenden Maßnahmen in dem gewünschten Zeitrah- men im Wesentlichen zu. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Staud.-Straße: ca. 1,5 Mio,- Kühler Krug: ca. 720.000,- L 605: ca. 675.000,- Rasengleise: ca. 818.000,- - ja Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 1. Die Verwaltung führt noch in 2011 in den betroffenen Ausschüssen die Projektvorstellung für die im Lärmaktionsplan geplante Baumaßnahme (Kategorie B) Südtangente, Höhe Staudingerstraße durch. Die Verwaltung sagt die Projektvorstellung noch in 2011 zu. Statische Untersu- chungen in den Brückenbereichen sind abgeschlossen, Baugrunduntersuchun- gen sowie eine aktuelle schalltechnische Untersuchung auf Grund niedrigerer Lärmgrenzwerte laufen derzeit. 2. Für die im Lärmaktionsplan geplanten Baumaßnahmen (Kategorie B) Südtangente, Schalllücke Höhe Dammerstock Durlacher Allee, Höhe Dornwaldsiedlung erarbeitet die Verwaltung eine kostenkontrollierte Planung, damit die Pro- jektvorstellungen in den betroffenen Ausschüssen in 2012 erfolgen kön- nen. Dammerstock und die Schließung der dortigen Schalllücke sind im Lärmaktions- plan, 1. Maßnahmenpaket, nicht kategorisiert bzw. priorisiert. Die Durlacher Allee auf Höhe der Dornwaldsiedlung ist seit Inbetriebnah- me/Eröffnung der B 10 und Abstufung der B 10 alt in die K 9659 deutlich gerin- ger belastet. Die Verwaltung schlägt daher vor, beide Bereiche zunächst zurückzustellen und stattdessen die Hot-Spot-Maßnahme der Kategorie C Kühler Krug/Bannwaldallee in die Projektvorstellung 2012 aufzunehmen. 3. Die Verwaltung konkretisiert die Planungen für die im Lärmaktionsplan aufgeführte Baumaßnahme Fortführung des Lärmschutzes L 605 bei Bu- lach (Kategorie C) mit dem Ziel, eine haushaltsreife Planung bis Ende 2013 zu erreichen. Die Verwaltung sagt zu, die Planung für diese Lärmschutzmaßnahme so weit zu konkretisieren, dass sie in 2013 vorgestellt werden kann. 4. Die Verwaltung weist in ihrer Rolle als Gesellschafterin die VBK an, für die im Bereich der Straßenbahngleise durchzuführenden Maßnahmen der Ka- tegorie B eine Detailplanung mit Kostenermittlung durchzuführen. Die im Lärmaktionsplan dargestellten Kosten basieren auf der Maßgabe, dass die Nachrüstung zum Rasengleis stets mit bis dahin erforderlichen Instandhal- tungsmaßnahmen verbunden wird. Auch wurde davon ausgegangen, dass der vorhandene Schotteroberbau grundsätzlich erhalten bleibt und nur der Raum zwischen Schwellenoberkante und Schienenoberkante als Rasenfläche ausge- bildet wird. Diese Bauart als erste Maßnahme nach Lärmaktionsplan wird im Frühjahr 2011 im Streckenabschnitt zwischen Lameyplatz und Entenfang umgesetzt. VBK und AVG weisen darauf hin, dass die Kosten für Nachrüstungen zum Ra- sengleis vom Veranlasser, d. h. der Stadt Karlsruhe zu tragen sind, möglichst unter Zuhilfenahme von Zuschüssen, die ggf. im Rahmen des Lärmaktionspla- nes generiert werden können.