Antrag KAL: LSG Gießbachniederung/Im Brühl: Umgehende Vorstellung des Planungsstands im Umweltausschuss und Naturschutzbeirat

Vorlage: 27038
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.04.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Hagsfeld, Knielingen, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.04.2011

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KAL-LSG Gießbachniederung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 18.02.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 23. Plenarsitzung Gemeinderat 19.04.2011 699 7 öffentlich LSG Gießbachniederung/Im Brühl: Umgehende Vorstellung des Planungsstands im Umweltausschuss und Naturschutzbeirat Die Stadtverwaltung stellt umgehend den Stand der Planung des „LSG Gießbach- niederung/Im Brühl“ im Umweltausschuss und Naturschutzbeirat vor. Besonderer Schwerpunkt der Präsentation sind die Grenzziehung im Südwesten zum benachbarten Gewerbegebiet Breit und die dort offensichtlich bestehenden Kon- flikte bei der Abwägung zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen. Bei der Planung des „LSG Gießbachniederung/Im Brühl“ sieht die Karlsruher Liste die schnelle Ausweisung des Gebietes als Landschaftsschutzgebiet, die vor allem den Interessen des Naturschutzes und denen der Erholungssuchenden gerecht wer- den muss, gefährdet. Kompromisse bei der Grenzziehung zugunsten von Gewerbe- gebietsausweisungen sind nur schwer vorstellbar. Der Gemeinderat, der Ortschaftsrat Grötzingen und die Öffentlichkeit sollten schnellstmöglich über die Konfliktlinien informiert werden. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 08.04.2011 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 7
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 18.02.2011 eingegangen: 18.02.2011 Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.04.2011 699 7 öffentlich Dez. 1 LSG Gießbachniederung/Im Brühl: Umgehende Vorstellung des Planungsstandes im Aus- schuss für Umwelt und Gesundheit und im Naturschutzbeirat - Kurzfassung - Zum Verfahrens- und Planungsstand des Landschaftsschutzgebiets „Gießbachniederung - Im Brühl“ und den aktuellen Überlegungen zur Grenzziehung wird in einer gemeinsamen Sitzung des Planungsausschusses, des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit und des Naturschutzbeirats am 19.05.2011 berichtet. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja Ortschaftsrat Grötzingen am 22.02.2006 (und am 24.11.2010 [Sachstandsbericht auf Antrag der GLG]). Zu Änderungen der Schutzgebietskulisse aus 2006 ist der Ortschaftsrat Grötzingen erneut zu hören. Anhörung Ortschaftsrat Durlach ist noch durchzuführen. Odurchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja Anhörung Träger öffentlicher Belange erfolgte 2006 Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zum Sachverhalt ist anzumerken, dass über die Festlegung der Grenzen eines Schutzgebietes die untere Naturschutzbehörde in Person des Oberbürgermeisters nach pflichtgemäßem Ermessen befindet. Die Gemeinde ist gemäß § 74 Abs. 1 Na- turschutzgesetz Baden-Württemberg im Verordnungsverfahren zur Planung zu hö- ren und deren Belange in der Abwägung zu berücksichtigen. Bei der Ausweisung des geplanten Landschaftsschutzgebietes westlich von Grötzin- gen (vgl. Anlage 1) sind auch konkurrierende Belange, z. B. aktuelle Überlegungen zur Gewerbeflächenvorsorge oder -erweiterung in der Abwägung der Naturschutz- behörde angemessen zu berücksichtigen. Hierfür waren eine vertiefende Betrach- tung vor dem Hintergrund anderer Nutzungswünsche und eine naturschutzfachliche Betrachtung notwendig, um ggf. einen Interessensausgleich herbeizuführen. Dies erklärt u. a. den zeitlichen Ablauf. Als Ergebnis der Prüfung hat sich ein Vorschlag für eine Modifizierung der Schutzgebietskulisse ergeben. 1. Fläche „Herdwegwiesen“ und „Kleine Weide“ Aus Sicht des Bürgermeisteramtes ist es sinnvoll, eine Fläche zwischen Bundesau- tobahn A 5, Herdweg und Pfinzentlastungskanal, welche die Gewanne "Kleine Wei- de" und "Herdwegwiesen" umfasst (Flächenumfang ca. 11 ha brutto, auf Durlacher und Grötzinger Gemarkung gelegen) aus der Planung für das LSG „Gießbachniede- rung - Im Brühl“ herauszunehmen (vgl. Anlage 1 gelb schraffierte Fläche sowie An- lage 3 blau unterlegte Fläche Nr. 1). Dies würde der Stadt die Option offen halten, eine aus städtebaulicher Sicht sinnvolle Ergänzung des bestehenden Gewerbege- biets "Auf der Breit" zu verfolgen und eine vertretbare, planerisch und technisch na- he liegende beidseitige Erschließung der an den Herdweg angrenzenden autobahn- nahen Flächen zu ermöglichen. Zugleich wird als Kompensation für diese entfallenden Flächen im Gegenzug ein Verzicht auf Gewerbeflächen im Westen der Stadt bei Knielingen vorgeschlagen. Es handelt sich um die Gewerbeflächen "Distelgrund" (FNP-Nr. KA-023, vgl. Anlage 2 a) mit rund 3,5 ha sowie eine - noch näher zu definierende - Teilfläche von "Knielin- gen-West“ (KA-212 bzw. KA-213, vgl. Anlage 2 b). In der Gesamtsumme soll damit eine ökologisch wertige Fläche an entfallenden Gewerbeflächen im Westen gegen- überstehen. Ungeachtet des Landschaftsbildes und des Schutzes zusammenhän- gender großräumiger Landschaftsbereiche könnte durch die Kompensationsflächen, einer ersten ökologischen Betrachtung zufolge ein akzeptabler Ausgleich gewähr- leistet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Fläche „Geroldshecken“ und „Dürre Wiesen“ Darüber hinaus wird erwogen, vorerst noch eine weitere Teilfläche „Geroldshecken“ und „Dürre Wiesen“ (vgl. Anlage 3, gelb unterlegte Fläche Nr. 2) vom Landschafts- schutz auszusparen. Mit Blick auf die anlaufende Fortschreibung des Flächennut- zungsplanes sollen noch Optionen für andere Nutzungen offen gehalten werden. Insbesondere auch deshalb, weil nach den Ergebnissen des Gewerbeflächengutach- tens der Firma Prognos aus dem Jahr 2007 der prognostizierte Bedarf an Gewerbe- flächen ausdrücklich im Osten liegt, während sich der Großteil der vorhandenen ge- planten Gewerbeflächen im Westen befindet, so dass hier im Rahmen der FNP- Fortschreibung ein Strategiewechsel anzustreben ist. Im Rahmen des FNP- Verfahrens sind vertiefende Untersuchungen anzustellen, die einerseits die Siche- rung der Landschafts- und der Erholungsräume sowie andererseits die Weiterent- wicklung bzw. Ansiedlung von Gewerbeflächen an wirtschaftlich sinnvollen Standor- ten ermöglicht. Es sollte daher aus Sicht einer vorausschauenden Stadtplanung vermieden werden, schwer revidierbare Fakten zu schaffen, die den Handlungsspiel- raum der Stadt bei der Flächennutzungsplanung zum jetzigen Zeitpunkt zu stark ein- schränken. In der aktuell im Entwurf vorliegenden Tragfähigkeitsstudie (TFS) des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe (NVK) wurden Landschaftsfunktionen anhand der Um- weltschutzgüter Wasser, Boden, biologische Vielfalt, Freiraum/Erholung und Kli- ma/Luft bewertet. Auf Basis umweltfachlicher Kriterien wurde die Empfindlichkeit der jeweiligen Schutzgutfunktionen ermittelt. Einen ersten Überblick dieser Bewertungsergebnisse für die vier Bereiche „Kleine Weide, Herdwegwiesen“, „Geroldshecken, Dürre Wiesen“, „Distelgrund“ und „Knielingen-West“ vermittelt die tabellarische Zusammenstellung in Anlage 5. Es wird deutlich, dass die Bewertungsergebnisse der TFS insgesamt in einigen Aspek- ten um eine Stufe differieren. Eine sehr hohe Empfindlichkeit wurde für das Schutz- gut Boden in allen vier Bereichen ermittelt. Im Schutzgut Wasser liegt die sehr hohe Empfindlichkeit der beiden Flächen am Herdweg eine Stufe über dem Ergebnis der hoch bewerteten Flächen in Knielingen. Beim Schutzgut biologische Vielfalt hebt sich die geplante Gewerbefläche "Distelgrund" mit hoher Empfindlichkeit von der mäßigen Empfindlichkeit der drei anderen Flächen ab. Auch beim Schutzgut Kli- ma/Luft wurde hier eine hohe Empfindlichkeit ermittelt, während die drei anderen Flächen eine mäßige Empfindlichkeit aufweisen. Allerdings sind bei der Bewertung der klimatischen Ausgleichsfunktion weitergehende Aspekte zu beachten. So wurde für beide Flächen am Herdweg ein Kaltluftvolumenstrom mit hoher Bedeutung ermit- telt, der in Richtung Westen (Hagsfeld) orientiert ist. Dieser Parameter ist in „Knielin- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 gen-West“ überwiegend nur gering bewertet, während im „Distelgrund“ eine mittlere Ausprägung vorherrscht, die Bezug zu Wohngebieten hat. Für die Erholungsnutzung ist die Fläche „Knielingen-West“ gering bis mäßig empfindlich - lediglich im südlichen Bereich Richtung Wohnnutzung dann hoch -, die drei anderen Flächen haben eine mäßige Em-pfindlichkeit. 3. Zusammenfassung zu Flächen 1 und 2 Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für beide Flächen am Herdweg aufgrund der Bewertungen der Schutzgüter Wasser und Klima insgesamt etwas hö- here ökologische Empfindlichkeiten zu berücksichtigen sind. In einer weitergehen- den Abwägung sind das in der TFS nicht bewertete Schutzgut Landschaftsbild sowie Artenschutzaspekte einzubeziehen. Dennoch ist es auch auf Grundlage dieser Er- kenntnisse gerechtfertigt, alle Flächen im Rahmen der Abwägung bei einer ange- dachten Flächennutzungsplanfortschreibung noch näher zu untersuchen. Es wird deshalb vom Bürgermeisteramt ein Moratorium für die Flächen Nr. 1 und Nr. 2 sowohl hinsichtlich einer Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet als auch einer Nutzung als Gewerbeflächen vorgeschlagen. Im Gegenzug dazu soll - neben den Kompensationsmaßnahmen für Fläche 1 - für die vorläufige Herausnahme der Flä- che Nr. 2 aus der Landschaftsschutzplanung vorerst auf gewerbliche Flächenaus- weisungen im Westen verzichtet werden. Ausgenommen hiervon ist die bereits lau- fende Planung für das Gewerbegebiet „Gottesauer Feld“ (vgl. Anlage 4). 4. Verbleibende geplante LSG-Flächen Für die nicht unter Ziffer 1 und Ziffer 2 fallenden Flächen wird das Unterschutzstel- lungsverfahren (für nunmehr ca. 289 ha von ursprünglich geplanten ca. 349 ha, dies entspricht einer Fläche von ca. 83 % der ursprünglichen Schutzgebietsplanung) un- verzüglich fortgeführt. Insgesamt gesehen wurden seit Inkrafttreten des gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Jahr 2004 von den vorgesehenen Ausweisungen für Natur- und Landschaftsschutz bislang insgesamt rund 9,2 % (ca. 135 ha) rechtskräftig ausgewiesen, von den für Gewerbe vorgesehenen Flächen im Außenbereich rund 7,5 % (ca. 10,6 ha). Das Bürgermeisteramt schlägt vor, den vorstehend skizzierten Interessenabgleich in den gemeinderätlichen Ausschüssen zeitnah am 19.05.2011 in der gemeinsamen Sitzung von Planungs- und Umweltausschuss zur vorbereitenden Beschlussfassung ausführlicher zu beraten und anschließend dem Gemeinderat zur abschließenden Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Stellungnahme zuzuleiten. Zudem sind auch die Ortschaftsräte Grötzingen und Dur- lach nach der Behandlung in den Ausschüssen und vor der Beratung des Gemein- derates mit der Thematik zu befassen.

  • Anlage_1_LSG_Gießbachniederung-Übersicht
    Extrahierter Text

  • Anlage_2a_FNP KA-023 Distelgrund
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe47 NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 Geplante Baugebiete: Einzelbetrachtung Gemeinde/Stadt Karlsruhe Ortsteil/Stadtteil Knielingen Nr.BaugebietRealnutzung KA-023Distelgrund LW Nr.NutzungFläche (ha)SiedlungstypMindest-GFZWohnungenEinwohner KA-023G3,5-/--/--/--/- Planausschnitt M 1:10 000 48Stadt Karlsruhe NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 BeurteilungNr. KA-023 Infrastruktur im Umfeld Im Einzugs- bereich Straßenbahn (r=300m) Erschließung durch Straßenanschluss Kanalisation gesichert Im Einzugs- bereich Grundschule (r=500m) Im Einzugs- bereich Zentrum/Einzel- handel (r=500 m) -  1)-/--/- Untersuchung Belastungsgrenzen Unter- suchungsfeld Bedeutung/ Belastung BodenWasserBiotop- funktionen KlimaLuft- belastung LärmLandschaft + Freiraum sehr hoch------- hoch--  ---- Aussagen / Empfehlungen Landschaftsplan Eingriff mäßig (landespflegerisch vertretbar) Kompensationsbedarf (nach § 1a BauGB): Im Gebiet kann ein wesentlicher Teil der Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden; für evtl. erforderliche Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle Hinweis auf Kompensationssuchraum Restriktionen RegionalplanNaturschutzrecht Wasserschutz- recht AltlastenSonstige ----- Erläuterungen: 1) erhöhter Aufwand für Stadtentwässerung

  • Anlage_2b_FNP KA-212_213 Knielingen West
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe59 NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 Geplante Baugebiete: Einzelbetrachtung Gemeinde/Stadt Karlsruhe Ortsteil/Stadtteil Knielingen Nr.BaugebietRealnutzung KA-212Knielingen West I 1) LW KA-213Knielingen West II 2) LW Nr.NutzungFläche (ha)SiedlungstypMindest-GFZWohnungenEinwohner KA-212GI32,0-/--/--/--/- KA-213GI24,0-/--/--/--/- Planausschnitt M 1:10 000 60Stadt Karlsruhe NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 BeurteilungNr. KA-212 Nr. KA-213 Infrastruktur im Umfeld Im Einzugs- bereich Straßenbahn (r=300m) Erschließung durch Straßenanschluss Kanalisation gesichert Im Einzugs- bereich Grundschule (r=500m) Im Einzugs- bereich Zentrum/Einzel- handel (r=500 m) - 3)4)-/--/- Untersuchung Belastungsgrenzen Unter- suchungsfeld Bedeutung/ Belastung BodenWasserBiotop- funktionen KlimaLuft- belastung LärmLandschaft + Freiraum sehr hoch--  ---  hoch  ------ Aussagen / Empfehlungen Landschaftsplan Eingriff erheblich (landespflegerisch unter bestimmten Voraussetzungen vertretbar); Zielkonflikt aus landschaftsökologischer Sicht (freiräumliches Leitbild, ökologische Ausgleichsfunktion); wesentliche Reduzierung bzw. Verzicht Kompensationsbedarf (nach § 1a BauGB): Im Gebiet kann nur ein geringer Teil der Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden; Ausgleich durch externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich (u. a. Kompensationssuchraum) Restriktionen RegionalplanNaturschutzrecht Wasserschutz- recht AltlastenSonstige ----- Weitere Hinweise zur Siedlungsentwicklung Größeres Angebot an Bauflächen für Industrie im Westen der Stadt; Neuordnung und teilweise Reduzierung im Zusammenhang mit Neutrassierung Nordtangente; abschnittsweise Realisierung Hinweise für weitere Planungen Nach Angaben des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau liegen die geplanten Industrie- gebiete im Bereich ehemaliger Erdölgewinnungsbetriebe. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist daher die Landesbergdirektion zu beteiligen. Dabei wird geprüft, ob und ggfs. unter welchen Maß- nahmen die Altbohrungen überbaut werden können. Erläuterungen: 1) Ursprünglich Knielingen West II (KA-211) und West III (KA-212) 2)Ursprünglich Knielingen West IV 3) bei KA-213: geplant 4) erhöhter Aufwand für Stadtentwässerung

  • Anlage_3_Geroldshecken
    Extrahierter Text

  • Anlage_4_FNP KA-214 Gottesauer Feld
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe141 NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 Geplante Baugebiete: Einzelbetrachtung Gemeinde/Stadt Karlsruhe Ortsteil/Stadtteil Neureut Nr.BaugebietRealnutzung KA-214Gottesauer Feld LW Nr.NutzungFläche (ha)SiedlungstypMindest-GFZWohnungenEinwohner KA-214G18,7-/--/--/--/- Planausschnitt M 1:10 000 142Stadt Karlsruhe NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 BeurteilungNr. KA-214 Infrastruktur im Umfeld Im Einzugs- bereich Straßenbahn (r=300m) Erschließung durch Straßenanschluss Kanalisation gesichert Im Einzugs- bereich Grundschule (r=500m) Im Einzugs- bereich Zentrum/Einzel- handel (r=500 m) -  1)-/--/- Untersuchung Belastungsgrenzen Unter- suchungsfeld Bedeutung/ Belastung Boden WasserBiotop- funktionen KlimaLuft- belastung LärmLandschaft + Freiraum sehr hoch ------- hoch --  ---- Aussagen / Empfehlungen Landschaftsplan Eingriff erheblich (landespflegerisch unter bestimmten Voraussetzungen vertretbar) Kompensationsbedarf (nach § 1a BauGB): Im Gebiet kann nur ein geringer Teil der Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden; für notwendige Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle Hinweis auf Kompensationssuchraum Restriktionen RegionalplanNaturschutzrecht Wasserschutz- recht AltlastenSonstige ----- Erläuterungen: 1)erhöhter Aufwand für Stadtentwässerung

  • Anlage_5 Vergleich-GE-Flächen
    Extrahierter Text

    Anlage 5 Planungsstelle NVK 30.03.2011 Tragfähigkeitsstudie NVK: Be wertungsergebnisse für Flächen im Stadtgebiet Karlsruhe GE Knielingen FNP „Knielingen-West“ GE Knielingen FNP „Distelgrund“ gLSG, Bereich 1 „Kleine Weide, Herdweg-wiesen“ gLSG, Bereich 2 „Geroldshecken, Dürre Wie-sen“ Schutzgut Boden sehr hoch [4] sehr hoch [4] sehr hoch [4] sehr hoch [4], Schutzgut Wasser hoch [3] hoch [3] sehr hoch [4] überwiegend sehr hoch [4], kleine Fläche hoch [3] Schutzgut Freiraum/Erholung gering [1] bis mäßig [2], kleiner Teil hoch [3] mäßig [2] mäßig [2] mäßig [2] Schutzgut biologische Vielfalt mäßig [2] hoch [3] mäßig [2] mäßig [2] Schutzgut Klima/ Luft mäßig [2] bis hoch [3] Bezug GI (Raffinerie) hoch [3] Bezug W (Knielingen) mäßig [2] Bezug W/GE (Hagsfeld) mäßig [2] Klimafunktionskarte: - Kaltluftvolumenstrom - Hauptsrömungsrichtung - gering, kleinflächig mittel - gering - mittel - mittel - hoch - hoch - hoch - hoch Hinweise, ergänzende Aspekte Landschaftsbild: deutliche Vorbelastung durch benachbarte Indust-riekulisse geringe Distanz zu Wohn-gebieten Landschaftsbild: zusammenhängend offene Kulturlandschaft der Kinzig-Murg-Rinne