ö. Anfrage B 90/Die Grünen: Durlacher und Auer Wappen auf Ortsschildern

Vorlage: 27010
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.04.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 04.05.2011

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10, Antrag
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom 15.03.11 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 04.05.11 10 öffentlich Tiefbauamt Durlacher und Auer Wappen auf Ortsschildern Ortsschilder des Stadtkreises Karlsruhe enthalten in der Regel eine Zusatzinformation, um den entsprechenden Stadtteil zu kennzeichnen. Dabei wird die Besonderheit des Stadtteils häufig durch das ursprüngliche Ortswappen gekennzeichnet. Bei den Ortsschildern, die die Einfahrten nach Durlach und Aue kennzeichnen, sucht man entsprechende Wappen vergebens. Wir stellen deshalb folgenden Antrag: Das Stadtamt Durlach wird beauftragt mit den entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung Kontakt aufzunehmen, um auch die Eingänge Durlachs und Aues mit dem jeweiligen Ortswappen, wenn Schilderwechsel ansteht, zu kennzeichnen! Gez. Gerhard Stolz Martin Pötzsche Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier

  • TOP 10, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 15.03.11 eingegangen: 15.03.11 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 04.05.11 10 öffentlich Tiefbauamt Durlacher und Auer Wappen auf Ortsschildern - Kurzfassung - Dem Antrag kann leider nicht entsprochen werden. Bei den zitierten Stadtteiltafeln handelt es sich um Elemente der reinen Wegweisung mit einer gewissen Gestaltungsfreiheit. Die Einfahrt nach Durlach und Aue sind dagegen mit offiziellen Ortstafeln nach StVO-Z 310 ge- kennzeichnet. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Dem Antrag kann leider nicht entsprochen werden. Bei den zitierten Stadtteiltafeln handelt es sich um Elemente der reinen Wegweisung (Anzeige des Zielgebietes) ohne weitere ver- kehrsrechtliche Auswirkungen. Die Tafeln konnten deshalb relativ frei gestaltet werden. In Aufstellung und Form/Größe wurden diese Schilder den Ortstafeln nach StVO-Z 310 nur nachempfunden. Die Einfahrten nach Durlach und Aue sind dagegen mit den offiziellen Ortstafeln nach StVO- Z 310 gekennzeichnet. Diese Tafeln dienen zwar auch der Orientierung entfalten aber dar- über hinaus eine verkehrsrechtliche Wirkung (z. B. Tempo 50 in geschlossener Ortslage). Die Ortstafeln nach StVO-Z 310 stellen also rechtsverbindliche Verkehrszeichen dar, für die es keine Gestaltungsfreiheit gibt. So können z. B. auch die Ortstafeln im Einfahrtsbereich zur Kernstadt Karlsruhe kein Karlsruher Wappen aufnehmen. Was die identitätsstiftende Wirkung von Ortstafeln für den Stadtteil angeht, darf sicher davon ausgegangen werden, dass eine offizielle, verkehrsrelevante Ortstafel die bessere Variante ist, die im Übrigen ein weitaus höheres Maß an Eigenständigkeit ausdrückt.