ö. Antrag B 90/Die Grünen: Ausweisung Landschaftsschutzgebiet Gießbachniederung/Im Brühl

Vorlage: 27008
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.04.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Hagsfeld, Knielingen, Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 04.05.2011

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8, Anlage 5 Vergleich-GE-Flächen-gLSG-30-03-2011
    Extrahierter Text

    Anlage 5 Planungsstelle NVK 30.03.2011 Tragfähigkeitsstudie NVK: Bewertungsergebnisse für Flächen im Stadtgebiet Karlsruhe GE Knielingen FNP „Knielingen-West“ GE Knielingen FNP „Distelgrund“ gLSG, Bereich 1 „Kleine Weide, Herdweg- wiesen“ gLSG, Bereich 2 „Geroldshecken, Dürre Wie- sen“ Schutzgut Boden sehr hoch [4] sehr hoch [4] sehr hoch [4] sehr hoch [4], Schutzgut Wasser hoch [3] hoch [3] sehr hoch [4] überwiegend sehr hoch [4], kleine Fläche hoch [3] Schutzgut Freiraum/Erholung gering [1] bis mäßig [2], kleiner Teil hoch [3] mäßig [2] mäßig [2] mäßig [2] Schutzgut biologische Vielfalt mäßig [2] hoch [3] mäßig [2] mäßig [2] Schutzgut Klima/ Luft mäßig [2] bis hoch [3] Bezug GI (Raffinerie) hoch [3] Bezug W (Knielingen) mäßig [2] Bezug W/GE (Hagsfeld) mäßig [2] Klimafunktionskarte: - Kaltluftvolumenstrom - Hauptsrömungsrichtung - gering, kleinflächig mittel - gering - mittel - mittel - hoch - hoch - hoch - hoch Hinweise, ergänzende Aspekte Landschaftsbild: deutliche Vorbelastung durch benachbarte Indust- riekulisse geringe Distanz zu Wohn- gebieten Landschaftsbild: zusammenhängend offene Kulturlandschaft der Kinzig- Murg-Rinne

  • TOP 8, Anlage Landschaftsschutzgebiet Im Brühl
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe141 NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 Geplante Baugebiete: Einzelbetrachtung Gemeinde/Stadt Karlsruhe Ortsteil/Stadtteil Neureut Nr.BaugebietRealnutzung KA-214Gottesauer Feld LW Nr.NutzungFläche (ha)SiedlungstypMindest-GFZWohnungenEinwohner KA-214G18,7-/--/--/--/- Planausschnitt M 1:10 000 142Stadt Karlsruhe NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 BeurteilungNr. KA-214 Infrastruktur im Umfeld Im Einzugs- bereich Straßenbahn (r=300m) Erschließung durch Straßenanschluss Kanalisation gesichert Im Einzugs- bereich Grundschule (r=500m) Im Einzugs- bereich Zentrum/Einzel- handel (r=500 m) -  1)-/--/- Untersuchung Belastungsgrenzen Unter- suchungsfeld Bedeutung/ Belastung Boden WasserBiotop- funktionen KlimaLuft- belastung LärmLandschaft + Freiraum sehr hoch ------- hoch --  ---- Aussagen / Empfehlungen Landschaftsplan Eingriff erheblich (landespflegerisch unter bestimmten Voraussetzungen vertretbar) Kompensationsbedarf (nach § 1a BauGB): Im Gebiet kann nur ein geringer Teil der Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden; für notwendige Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle Hinweis auf Kompensationssuchraum Restriktionen RegionalplanNaturschutzrecht Wasserschutz- recht AltlastenSonstige ----- Erläuterungen: 1)erhöhter Aufwand für Stadtentwässerung

  • TOP 8, Anlage_2a_FNP KA-023 Distelgrund
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe47 NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 Geplante Baugebiete: Einzelbetrachtung Gemeinde/Stadt Karlsruhe Ortsteil/Stadtteil Knielingen Nr.BaugebietRealnutzung KA-023Distelgrund LW Nr.NutzungFläche (ha)SiedlungstypMindest-GFZWohnungenEinwohner KA-023G3,5-/--/--/--/- Planausschnitt M 1:10 000 48Stadt Karlsruhe NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 BeurteilungNr. KA-023 Infrastruktur im Umfeld Im Einzugs- bereich Straßenbahn (r=300m) Erschließung durch Straßenanschluss Kanalisation gesichert Im Einzugs- bereich Grundschule (r=500m) Im Einzugs- bereich Zentrum/Einzel- handel (r=500 m) -  1)-/--/- Untersuchung Belastungsgrenzen Unter- suchungsfeld Bedeutung/ Belastung BodenWasserBiotop- funktionen KlimaLuft- belastung LärmLandschaft + Freiraum sehr hoch------- hoch--  ---- Aussagen / Empfehlungen Landschaftsplan Eingriff mäßig (landespflegerisch vertretbar) Kompensationsbedarf (nach § 1a BauGB): Im Gebiet kann ein wesentlicher Teil der Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden; für evtl. erforderliche Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle Hinweis auf Kompensationssuchraum Restriktionen RegionalplanNaturschutzrecht Wasserschutz- recht AltlastenSonstige ----- Erläuterungen: 1) erhöhter Aufwand für Stadtentwässerung

  • TOP 8, Anlage_2b_FNP KA-212_213 Knielingen West
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe59 NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 Geplante Baugebiete: Einzelbetrachtung Gemeinde/Stadt Karlsruhe Ortsteil/Stadtteil Knielingen Nr.BaugebietRealnutzung KA-212Knielingen West I 1) LW KA-213Knielingen West II 2) LW Nr.NutzungFläche (ha)SiedlungstypMindest-GFZWohnungenEinwohner KA-212GI32,0-/--/--/--/- KA-213GI24,0-/--/--/--/- Planausschnitt M 1:10 000 60Stadt Karlsruhe NVK Flächennutzungsplan 2010 Erläuterungsbericht Band 2 BeurteilungNr. KA-212 Nr. KA-213 Infrastruktur im Umfeld Im Einzugs- bereich Straßenbahn (r=300m) Erschließung durch Straßenanschluss Kanalisation gesichert Im Einzugs- bereich Grundschule (r=500m) Im Einzugs- bereich Zentrum/Einzel- handel (r=500 m) - 3)4)-/--/- Untersuchung Belastungsgrenzen Unter- suchungsfeld Bedeutung/ Belastung BodenWasserBiotop- funktionen KlimaLuft- belastung LärmLandschaft + Freiraum sehr hoch--  ---  hoch  ------ Aussagen / Empfehlungen Landschaftsplan Eingriff erheblich (landespflegerisch unter bestimmten Voraussetzungen vertretbar); Zielkonflikt aus landschaftsökologischer Sicht (freiräumliches Leitbild, ökologische Ausgleichsfunktion); wesentliche Reduzierung bzw. Verzicht Kompensationsbedarf (nach § 1a BauGB): Im Gebiet kann nur ein geringer Teil der Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden; Ausgleich durch externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich (u. a. Kompensationssuchraum) Restriktionen RegionalplanNaturschutzrecht Wasserschutz- recht AltlastenSonstige ----- Weitere Hinweise zur Siedlungsentwicklung Größeres Angebot an Bauflächen für Industrie im Westen der Stadt; Neuordnung und teilweise Reduzierung im Zusammenhang mit Neutrassierung Nordtangente; abschnittsweise Realisierung Hinweise für weitere Planungen Nach Angaben des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau liegen die geplanten Industrie- gebiete im Bereich ehemaliger Erdölgewinnungsbetriebe. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist daher die Landesbergdirektion zu beteiligen. Dabei wird geprüft, ob und ggfs. unter welchen Maß- nahmen die Altbohrungen überbaut werden können. Erläuterungen: 1) Ursprünglich Knielingen West II (KA-211) und West III (KA-212) 2)Ursprünglich Knielingen West IV 3) bei KA-213: geplant 4) erhöhter Aufwand für Stadtentwässerung

  • TOP 8, Anlage_3_Geroldshecken
    Extrahierter Text

  • TOP 8, Antrag
    Extrahierter Text

    ANTRAG B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 23.03.2011 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 04.05.11 8 öffentlich Zentraler Juristischer Dienst Thema: Ausweisung Landschaftsschutzgebiet Gießbachniederung/Im Brühl Seit über zwei Jahren Jahr gibt es einen Beschluss des GR Karlsruhe für die Ausweisung / Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes Gießbachniederung/Im Brühl, welches zu einem guten Teil auf Durlacher Gemarkung liegt. Diese erhaltenen Offenlandflächen stellten laut BUND einen wichtigen Bestandteil des Biotopkomplexes aus Feuchtwäldern, Fließgewässern, Uferbiotopen und Grünlandbiotopen in diesem Bereich der Kinzig-Murg- Rinne dar. Antrag: Hiermit beantragen wir einen umfangreichen Sachstandsbericht zum Stand der Planungen des LSG Gießbachniederung/Im Brühl. Hierbei sollen vor allem auch Aussagen zum weiteren zeitlichen Verlauf des Verfahrens gemacht werden. gez. OR Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Gerhard Stolz Martin Pötzsche

  • TOP 8, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 23.03.11 eingegangen: 23.03.11 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 04.05.11 8 öffentlich Zentraler Juristischer Dienst Ausweisung Landschaftsschutzgebiet Gießbachniederung/Im Brühl - Kurzfassung - Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 19.04.2011 über den Verfahrens- und Planungs- stand des Landschaftsschutzgebietes „Gießbachniederung - Im Brühl“ unter Darstellung der aktuellen Überlegungen zur Grenzziehung informiert. Das Bürgermeisteramt empfiehlt zu einem KAL-Antrag die Behandlung in einer gemeinsamen Sitzung des Planungsausschus- ses, des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit und des Naturschutzbeirats am 19.05.2011 vorzusehen. In der gemeinsamen Sitzung soll auch zur Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe berichtet werden. Als erster Sachstandsbericht für den Ortschaftsrat Durlach wird auf den Auszug aus der Gemeinderatsvorlage verwiesen. Das Bürgermeisteramt wird im Anschluss an die gemein- same Sitzung von Planungsausschuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Natur- schutzbeirat dem Ortschaftsrat berichten. Zugleich wird auch zur Tragfähigkeitsstudie infor- miert. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja Anhörung Träger öffentlicher Belange in 2006 Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auszug aus der Stellungnahme des Bürgermeisteramtes zum Antrag der Gemeinde- ratsfraktion Karlsruher Liste Zum Sachverhalt ist anzumerken, dass über die Festlegung der Grenzen eines Schutzge- bietes die untere Naturschutzbehörde in Person des Oberbürgermeisters nach pflicht- gemäßem Ermessen befindet. Die Gemeinde ist gemäß § 74 Abs. 1 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg im Verordnungsverfahren zur Planung zu hören und deren Belange in der Abwägung zu berücksichtigen. Bei der Ausweisung des geplanten Landschaftsschutzgebietes westlich von Grötzingen (vgl. Anlage 1) sind auch konkurrierende Belange, z. B. aktuelle Überlegungen zur Gewerbe- flächenvorsorge oder -erweiterung in der Abwägung der Naturschutzbehörde angemessen zu berücksichtigen. Hierfür waren eine vertiefende Betrachtung vor dem Hintergrund anderer Nutzungswünsche und eine naturschutzfachliche Betrachtung notwendig, um ggf. einen In- teressensausgleich herbeizuführen. Dies erklärt u. a. den zeitlichen Ablauf. Als Ergebnis der Prüfung hat sich ein Vorschlag für eine Modifizierung der Schutzgebietskulisse ergeben. 1. Fläche „Herdwegwiesen“ und „Kleine Weide“ Aus Sicht des Bürgermeisteramtes ist es sinnvoll, eine Fläche zwischen Bundesautobahn A 5, Herdweg und Pfinzentlastungskanal, welche die Gewanne "Kleine Weide" und "Herd- wegwiesen" umfasst (Flächenumfang ca. 11 ha brutto, auf Durlacher und Grötzinger Ge- markung gelegen) aus der Planung für das LSG „Gießbachniederung - Im Brühl“ herauszu- nehmen (vgl. Anlage 1 gelb schraffierte Fläche sowie Anlage 3 blau unterlegte Fläche Nr. 1). Dies würde der Stadt die Option offen halten, eine aus städtebaulicher Sicht sinnvolle Er- gänzung des bestehenden Gewerbegebiets "Auf der Breit" zu verfolgen und eine ver- tretbare, planerisch und technisch nahe liegende beidseitige Erschließung der an den Herd- weg angrenzenden autobahnnahen Flächen zu ermöglichen. Zugleich wird als Kompensation für diese entfallenden Flächen im Gegenzug ein Verzicht auf Gewerbeflächen im Westen der Stadt bei Knielingen vorgeschlagen. Es handelt sich um die Gewerbeflächen "Distelgrund" (FNP-Nr. KA-023, vgl. Anlage 2 a) mit rund 3,5 ha sowie eine - noch näher zu definierende - Teilfläche von "Knielingen-West“ (KA-212 bzw. KA-213, vgl. Anlage 2 b). In der Gesamtsumme soll damit eine ökologisch wertige Fläche an entfal- lenden Gewerbeflächen im Westen gegenüberstehen. Ungeachtet des Landschaftsbildes und des Schutzes zusammenhängender großräumiger Landschaftsbereiche könnte durch die Kompensationsflächen, einer ersten ökologischen Betrachtung zufolge ein akzeptabler Ausgleich gewährleistet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Fläche „Geroldshecken“ und „Dürre Wiesen“ Darüber hinaus wird erwogen, vorerst noch eine weitere Teilfläche „Geroldshecken“ und „Dürre Wiesen“ (vgl. Anlage 3, gelb unterlegte Fläche Nr. 2) vom Landschaftsschutz auszu- sparen. Mit Blick auf die anlaufende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sollen noch Optionen für andere Nutzungen offen gehalten werden. Insbesondere auch deshalb, weil nach den Ergebnissen des Gewerbeflächengutachtens der Firma Prognos aus dem Jahr 2007 der prognostizierte Bedarf an Gewerbeflächen ausdrücklich im Osten liegt, während sich der Großteil der vorhandenen geplanten Gewerbeflächen im Westen befindet, so dass hier im Rahmen der FNP-Fortschreibung ein Strategiewechsel anzustreben ist. Im Rahmen des FNP-Verfahrens sind vertiefende Untersuchungen anzustellen, die einerseits die Siche- rung der Landschafts- und der Erholungsräume sowie andererseits die Weiterentwicklung bzw. Ansiedlung von Gewerbeflächen an wirtschaftlich sinnvollen Standorten ermöglicht. Es sollte daher aus Sicht einer vorausschauenden Stadtplanung vermieden werden, schwer revidierbare Fakten zu schaffen, die den Handlungsspielraum der Stadt bei der Flächennut- zungsplanung zum jetzigen Zeitpunkt zu stark einschränken. In der aktuell im Entwurf vorliegenden Tragfähigkeitsstudie (TFS) des Nachbarschaftsver- bandes Karlsruhe (NVK) wurden Landschaftsfunktionen anhand der Umweltschutzgüter Wasser, Boden, biologische Vielfalt, Freiraum/Erholung und Klima/Luft bewertet. Auf Basis umweltfachlicher Kriterien wurde die Empfindlichkeit der jeweiligen Schutzgutfunktionen er- mittelt. Einen ersten Überblick dieser Bewertungsergebnisse für die vier Bereiche „Kleine Weide, Herdwegwiesen“, „Geroldshecken, Dürre Wiesen“, „Distelgrund“ und „Knielingen-West“ ver- mittelt die tabellarische Zusammenstellung in Anlage 5. Es wird deutlich, dass die Bewer- tungsergebnisse der TFS insgesamt in einigen Aspekten um eine Stufe differieren. Eine sehr hohe Empfindlichkeit wurde für das Schutzgut Boden in allen vier Bereichen ermittelt. Im Schutzgut Wasser liegt die sehr hohe Empfindlichkeit der beiden Flächen am Herdweg eine Stufe über dem Ergebnis der hoch bewerteten Flächen in Knielingen. Beim Schutzgut biolo- gische Vielfalt hebt sich die geplante Gewerbefläche "Distelgrund" mit hoher Empfindlichkeit von der mäßigen Empfindlichkeit der drei anderen Flächen ab. Auch beim Schutzgut Kli- ma/Luft wurde hier eine hohe Empfindlichkeit ermittelt, während die drei anderen Flächen eine mäßige Empfindlichkeit aufweisen. Allerdings sind bei der Bewertung der klimatischen Ausgleichsfunktion weitergehende Aspekte zu beachten. So wurde für beide Flächen am Herdweg ein Kaltluftvolumenstrom mit hoher Bedeutung ermittelt, der in Richtung Westen (Hagsfeld) orientiert ist. Dieser Parameter ist in „Knielingen-West“ überwiegend nur gering bewertet, während im „Distelgrund“ eine mittlere Ausprägung vorherrscht, die Bezug zu Wohngebieten hat. Für die Erholungsnutzung ist die Fläche „Knielingen-West“ gering bis Ergänzende Erläuterungen Seite 4 mäßig empfindlich - lediglich im südlichen Bereich Richtung Wohnnutzung dann hoch -, die drei anderen Flächen haben eine mäßige Empfindlichkeit. 3. Zusammenfassung zu Flächen 1 und 2 Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für beide Flächen am Herdweg aufgrund der Bewertungen der Schutzgüter Wasser und Klima insgesamt etwas höhere ökologische Empfindlichkeiten zu berücksichtigen sind. In einer weitergehenden Abwägung sind das in der TFS nicht bewertete Schutzgut Landschaftsbild sowie Artenschutzaspekte einzubezie- hen. Dennoch ist es auch auf Grundlage dieser Erkenntnisse gerechtfertigt, alle Flächen im Rahmen der Abwägung bei einer angedachten Flächennutzungsplanfortschreibung noch näher zu untersuchen. Es wird deshalb vom Bürgermeisteramt ein Moratorium für die Flächen Nr. 1 und Nr. 2 so- wohl hinsichtlich einer Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet als auch einer Nutzung als Gewerbeflächen vorgeschlagen. Im Gegenzug dazu soll - neben den Kompensationsmaß- nahmen für Fläche 1 - für die vorläufige Herausnahme der Fläche Nr. 2 aus der Land- schaftsschutzplanung vorerst auf gewerbliche Flächenausweisungen im Westen verzichtet werden. Ausgenommen hiervon ist die bereits laufende Planung für das Gewerbegebiet „Gottesauer Feld“ (vgl. Anlage 4). 4. Verbleibende geplante LSG-Flächen Für die nicht unter Ziffer 1 und Ziffer 2 fallenden Flächen wird das Unterschutzstellungsver- fahren (für nunmehr ca. 289 ha von ursprünglich geplanten ca. 349 ha, dies entspricht einer Fläche von ca. 83 % der ursprünglichen Schutzgebietsplanung) unverzüglich fortgeführt. Insgesamt gesehen wurden seit Inkrafttreten des gültigen Flächennutzungs- und Land- schaftsplanes im Jahr 2004 von den vorgesehenen Ausweisungen für Natur- und Land- schaftsschutz bislang insgesamt rund 9,2 % (ca. 135 ha) rechtskräftig ausgewiesen, von den für Gewerbe vorgesehenen Flächen im Außenbereich rund 7,5 % (ca. 10,6 ha). Das Bürgermeisteramt schlägt vor, den vorstehend skizzierten Interessenabgleich in den gemeinderätlichen Ausschüssen zeitnah am 19.05.2011 in der gemeinsamen Sitzung von Planungs- und Umweltausschuss zur vorbereitenden Beschlussfassung ausführlicher zu beraten und anschließend dem Gemeinderat zur abschließenden Stellungnahme zuzuleiten. Zudem sind auch die Ortschaftsräte Grötzingen und Durlach nach der Behandlung in den Ausschüssen und vor der Beratung des Gemeinderates mit der Thematik zu befassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Weitere Behandlung im Ortschaftsrat Durlach Das Bürgermeisteramt wird vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen den von der Ortschaftsratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragten Sachstandsbericht zeitlich im Anschluss an die gemeinsame Sitzung von Planungsausschuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Naturschutzbeirat vorsehen. Zugleich wird dann zur Tragfähigkeitsstu- die berichtet.