Anfrage StR Borner, StRn Kluth, StRn Dr. Polle-Holl, StRn van Hoffs (GRÜNE): SGB-II-Eingliederungsmittel 2011

Vorlage: 26968
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.04.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.04.2011

    TOP: 22

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 22
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) vom: 22.03.2011 eingegangen: 22.03.2011 Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.04.2011 714 22 öffentlich Dez. 3 SGB-II-Eingliederungsmittel 2011 1. Wie, wofür, für welche Zielgruppen und in welcher Höhe (detailliert) werden die „Leis- tungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2011 ein- gesetzt? Im Jahr 2011 werden für Eingliederungsmaßnahmen im Stadtbezirk Karlsruhe ca. 11,5 Mio. € Eingliederungsmittel eingesetzt. Dabei wird der größte Anteil in Höhe von ca. 6,5 Mio. € für in- tegrationsorientierte Maßnahmen verwendet. Dies sind insbesondere berufliche Weiter- bildungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse, Aktivierungsmaßnahmen und Be- schäftigungszuschüsse. Daneben werden ca. 3 Mio. € für jahresdurchschnittlich etwa 625 Arbeitsgelegenheiten eingesetzt, die in der Regel für sechs Monate besetzt werden. Wei- tere 1,2 Mio. € sind für die Förderung von Maßnahmen für benachteiligte Jugendliche vorge- sehen. Die restlichen Eingliederungsmittel werden überwiegend für Rehabilitationsmaß- nahmen ausgegeben. Bei Besetzung aller Maßnahmen werden insbesondere auch Migranten entsprechend ihrem Anteil an allen Kunden berücksichtigt. Außerdem werden für besondere Personengruppen, wie Alleinerziehende und Migranten, besondere Maßnahmen angeboten. 2. Kommt es zu Kürzungen bei der individuellen Einzelförderung oder bei Gruppenmaß- nahmen für Jugendliche und Zielgruppen mit besonderem Schwierigkeitsgrad im Rah- men der „freien Förderung“ (bitte aufgeschlüsselt nach jeweiliger Zielgruppe und jewei- ligem Vorjahresetat)? Durch die Kürzungen der Eingliederungsleistungen um etwa 2,5 Mio. € im Vergleich zum Vor- jahr war es erforderlich, die Zahl der Maßnahmenplätze zu reduzieren. Dabei wurde aber ins- besondere darauf geachtet, dass die Kürzungen bei Maßnahmen für besonders betroffene Personengruppen nicht überproportional vorgenommen wurden. Auch Maßnahmen für Ju- gendliche können entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf angeboten werden. Die ge- planten 3.700 Maßnahmeneintritte im Jahr 2011 verteilen sich im Wesentlichen wie folgt: Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung 1.838 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 289 Beschäftigung begleitende Leistungen/Eingliederungszuschüsse 233 Spezielle Maßnahmen für Jüngere 39 Förderung benachteiligter Auszubildender 21 Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) 16 Einstiegsqualifizierung (EQ) 14 Arbeitsgelegenheiten 1.250 Seite 2 3. Welche Auswirkungen haben die Kürzungen auf die Arbeitsförderungsbetriebe der Stadt Karlsruhe? Die AFB - Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH beschäftigen in eigenen Betrieben und städti- schen Dienststellen arbeitslose SGB-II-Kunden über folgende Eingliederungsmaßnahmen:  Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 d Satz 2 SGB II  Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante nach § 16 d Satz 1 SGB II  Beschäftigungszuschüsse nach § 16 e SGB II Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 d Satz 2 SGB II wurden von 151 Plätze im Jahr 2010 auf 102 Plätze im Jahr 2011 und damit um 33 % gekürzt. Die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante nach § 16 d Satz 1 SGB II wurden von 50 Plätzen im Jahr 2010 auf 31 Plätze im Jahr 2011 und damit um 38 % gekürzt. Die Beschäftigungszuschüsse nach § 16 e SGB II werden im Jahr 2011 ersatzlos auslaufen. Im Jahr 2010 wurden 39 Personen über einen Beschäftigungszuschuss gefördert. Aufgrund der Kürzungen haben die AFB eine Sozialarbeiterstelle abgebaut, die Einnahmever- luste bei den Maßnahmepauschalen für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädi- gung nach § 16 d Satz 2 SGB II belaufen sich in den Monaten Januar und Februar auf knapp 7.000 Euro. Die wegfallenden Plätze von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und mit Beschäfti- gungszuschüssen sollen durch das neue Modellprojekt Bürgerarbeit aufgefangen werden. Aufgrund der hohen bürokratischen Hürden bleibt abzuwarten, ob dies gelingt. 4. Werden Eingliederungsmittel in den Verwaltungshaushalt des Jobcenters Stadt Karls- ruhe umgeschichtet? Wenn ja: Aus welchen Gründen wird umgeschichtet und wer hat die Umschichtung genehmigt? Im Jahr 2011 wird es notwendig werden, Umschichtungen in Höhe von voraussichtlich ca. 850.000,00 € in den Verwaltungshaushalt vorzunehmen. Mit der Zuteilung eines Global- budgets zum Jahresanfang 2011 wurden auch die Zuteilungen im Verwaltungshaushalt um etwa 1 Mio. € gekürzt. Da die Verwaltungsausgaben weiterhin in der bisherigen Größen- ordnung entstehen, ist die Umschichtung notwendig.

  • GRÜNE-SGB II Eingliederung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) vom 22.03.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 23. Plenarsitzung Gemeinderat 19.04.2011 714 22 öffentlich SGB-II-Eingliederungsmittel 2011 1. Wie, wofür, für welche Zielgruppen und in welcher Höhe (detailliert) werden die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gemäß SGB II (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2011 eingesetzt? 2. Kommt es zu Kürzungen bei der individuellen Einzelförderung oder bei Gruppenmaßnahmen für Jugendliche und Zielgruppen mit besonderem Schwierigkeitsgrad im Rahmen der „freien Förderung“ (bitte aufgeschlüsselt nach jeweiliger Zielgruppe und jeweiligem Vorjahresetat)? 3. Welche Auswirkungen haben die Kürzungen auf die Arbeitsförderungsbetriebe der Stadt Karlsruhe? 4. Werden Eingliederungsmittel in den Verwaltungshaushalt des Jobcenters Stadt Karlsruhe umgeschichtet? Wenn ja: Aus welchen Gründen wird umgeschichtet und wer hat die Umschichtung genehmigt? Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres im letzten Jahr beschlossenen Sparpa- ketes verfügt, dass die Eingliederungsmittel gemäß SGB II um über 5 Mio. € bzw. ca. 30 % gekürzt werden. Mit Eingliederungsmitteln wird u. a. in die schulische und be- rufliche Qualifikation von Arbeitslosen investiert. Mit solchen Maßnahmen werden Zugänge zu Arbeitsplätzen geschaffen, die dann auch fair entlohnt werden. Die Kürzung könnte insbesondere die Verpflichtung des Jobcenters Stadt Karlsruhe konterkarieren, z. B. jugendlichen Erwerbsfähigen unter 25 Jahren geeignete Maß- nahmen anzubieten. Bei den Maßnahmenträgern vor Ort wird zudem die Verlässlich- keit der Kooperation mit dem Jobcenter ernsthaft in Frage gestellt. unterzeichnet von: Michael Borner Tanja Kluth Dr. Dorothea Polle-Holl Uta van Hoffs Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 08.04.2011 Sachverhalt/Begründung: