Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Zensus 2011 - Unterwanderung der ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durch die NPD

Vorlage: 26962
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.04.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.04.2011

    TOP: 16

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 16
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 11.03.2011 eingegangen: 11.03.2011 Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.04.2011 708 16 öffentlich Dezernat 2 Zensus 2011 - Unterwanderung der ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durch die NPD zu 1) Wie viele Beschäftigte der Stadt Karlsruhe und wie viele zusätzliche ehrenamtliche Erhe- bungsbeauftragte werden den Zensus 2011 ab dem 9. Mai 2011 durchführen? Für die Durchführung des Zensus 2011 in Karlsruhe hat die örtliche Erhebungsstelle städtische Be- schäftigte (ca. 70) und private Personen (ca. 250) als Erhebungsbeauftragte gewonnen. Davon werden voraussichtlich 190 Personen zwischen Mai und Juli 2011 aktiv in den Bezirken tätig sein, die übrigen Personen sind als Reservekräfte vorgesehen. zu 2) und 3) Anhand welcher Kriterien wählt die Stadt Karlsruhe zusätzliche ehrenamtliche Erhebungsbe- auftragte für den Zensus 2011 aus? Angesichts des Aufrufs der NPD in Hessen, Bremen, Sachsen, NRW und Rheinland-Pfalz an ihre Anhängerschaft, sich als ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2011 zu bewerben und die Befragungen im Interesse der Partei („Feld- und Feindbeobachtung“) zu nutzen: Welche Möglichkeit hat die Stadt Karlsruhe, sich der Zuverlässigkeit der ehrenamtli- chen Erhebungsbeauftragten zu versichern? Bei der Gewinnung von ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten wurde in erster Linie auf städtische Mitarbeiter und seit Jahren bekannte und bewährte ehrenamtliche Wahlhelfer zurückgegriffen. Die übrigen Interviewerinnen und Interviewer konnten durch Empfehlungen seitens dieser beiden zuvor genannten Gruppen gewonnen werden. Alle Freiwilligen wurden in persönlichen Gesprächen sowie im Rahmen der vorbereitenden Schulungen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zensus- Erhebungsstelle persönlich ausgesucht. Es wurde strikt darauf geachtet, dass gemäß § 11 Abs. 3 Zensusgesetz 2011 Personen nicht für den Einsatz vorgesehen werden, wenn aufgrund ihrer beruf- lichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen zu befürchten ist, dass Erkenntnisse aus der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte zum Schaden der Auskunftspflichtigen genutzt werden. Um bereits mög- liche Berührungspunkte zwischen den erteilten Auskünften und der beruflichen Tätigkeit der Erhe- bungsbeauftragten zu vermeiden, erfolgte auch keine Rekrutierung der Erhebungsbeauftragten in kritischen Bereichen der Verwaltung (z. B. Meldewesen, gemeindlicher Vollzugsdienst, Ordnungs- amt, Finanzverwaltung, Polizeidienst etc.). Ebenso ausgeschlossen wurden z. B. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Versicherungen und der GEZ. Die ausgewählten Erhebungsbeauftragten werden durch die Erhebungsstellen vor Beginn ihrer Tätigkeit schriftlich verpflichtet, das Statistikgeheimnis nach § 16 Bundesstatistikgesetz zu wahren und alle Tatsachen geheim zu halten, die in Zusammenhang mit der Erhebungstätigkeit bekannt werden. In einer Niederschrift über die Belehrung und Verpflichtung des Erhebungsbeauftragten erklärt dieser, von dem Inhalt der für seine Tätigkeit relevanten Vorschriften des Bundesstatistikge- setzes, des Landesdatenschutzgesetzes, des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die förmli- che Verpflichtung nicht beamteter Personen unterrichtet worden zu sein und bestätigt den Empfang einer Abschrift der Niederschrift sowie der relevanten Rechtsvorschriften. Mit seiner Unterschrift Seite 2 bestätigt der Erhebungsbeauftragte, dass er die Pflichten einhalten wird und sich demzufolge bei nachgewiesenen Zuwiderhandlungen strafbar macht. zu 4) Hält die Stadtverwaltung dies für ausreichend? Angesichts des bestehenden Rechtsrahmens werden diese Vorkehrungen für ausreichend erachtet. zu 5) Hält es die Stadt für Bürger/-innen, die nach dem Zensus 2011 befragt werden bzw. ausgefüllte Fragebogen an Erhebungsbeauftragte abgeben, für zumutbar, dass sie nicht si- cher sein können, ob ihre Daten von Erhebungsbeauftragten missbraucht werden? Bei der Erarbeitung aller Rechtsgrundlagen für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2011 waren die für den Datenschutz zuständigen Stellen eingebunden und wurden hinsichtlich ihrer Belange voll berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben zur Wahrung des Datenschutzes sind gera- de bei auskunftspflichtigen Erhebungen wie dem Zensus für alle in die Durchführung der Erhebung einbezogenen Beteiligten besonders hoch und werden für ausreichend erachtet. zu 6) Welche (rechtlichen) Möglichkeiten haben im Rahmen von Zensus 2011 befragte Bürger/- innen, wenn sie den Eindruck haben, dass der oder die (ehrenamtliche) Erhebungsbeauf- tragte nicht die geforderte Seriosität und Verlässlichkeit aufbringt? Als Fachaufsichtsbehörde hat das Statistische Landesamt Baden-Württemberg in einer Information an die Erhebungsstellen vom Januar 2011 darauf hingewiesen, dass die Erhebungs- stellen verpflichtet sind, die Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit der Bewerberinnen und Bewer- ber zu prüfen. Kein Bewerber und keine Bewerberin hat einen rechtlichen Anspruch, als Erhe- bungsbeauftragte(r) eingesetzt zu werden. Sollten Zweifel an der Zuverlässigkeit und Verschwie- genheit eines Erhebungsbeauftragten bestehen bzw. Motive für sachfremde Interessen vermutet werden können, seien diese Personen sofort von ihrer Tätigkeit zu entbinden. Die Auskunftspflichtigen werden in dem Schreiben, mit dem die Erhebungsbeauftragten ihren Besuch bei den zu befragenden Bürgerinnen und Bürgern ankündigen, darauf hingewiesen, dass sie sich im Falle von möglichen Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Befragungen direkt bei den Erhebungsstellen oder beim Statistischen Landesamt melden können. In diesem Schrei- ben wird auch darüber informiert, dass in den Fällen, in denen bei den Interviews über die Beant- wortung des Zensusfragebogens hinaus Gespräche angestoßen werden, diese selbstverständlich nicht geführt werden müssen. Mit dem Ausfüllen des Fragebogens ist also die Berichtspflicht er- füllt. Seitens des Statistischen Landesamtes und der Zensus-Erhebungsstelle wird darauf hingewiesen, dass niemand gezwungen ist, den Erhebungsbeauftragten in seine Wohnung zu lassen. Die Erhe- bungsbeauftragten werden in ihrer Schulung speziell darauf hingewiesen, die Wohnung des Aus- kunftspflichtigen nicht ohne ausdrückliche Aufforderung zu betreten. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den Fragebogen schriftlich oder online zu beantworten. Mit einem vom Statistischen Landesamt bereitgestellten Faltblatt, welches dem Ankündigungsschreiben an den Haushalt bei- liegt, werden die Befragten über die verschiedenen Möglichkeiten der Auskunftserteilung ausführ- lich informiert. zu 7) Sollte angesichts der Aufrufe der NPD, den Zensus 2011 für die Zwecke ihrer rassistischen und faschistischen politischen Ziele zu nutzen, nicht ganz auf ehrenamtliche Erhebungsbe- auftragte verzichtet werden? Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 sind „zur Übernahme der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte „...alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet“.

  • Linke-Zensus 2011
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 11.03.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 23. Plenarsitzung Gemeinderat 19.04.2011 708 16 öffentlich Zensus 2011 - Unterwanderung der ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragen durch die NPD 1. Wie viele Beschäftigte der Stadt Karlsruhe und wie viele zusätzliche ehren- amtliche Erhebungsbeauftragte werden den Zensus 2011 ab dem 9. Mai 2011 durchführen? 2. Anhand welcher Kriterien wählt die Stadt Karlsruhe zusätzliche ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für den Zensus 2011 aus? 3. Angesichts des Aufrufs der NPD in Hessen, Bremen, Sachsen, NRW und Rheinland-Pfalz an ihre Anhängerschaft, sich als ehrenamtliche Erhebungs- beauftragte für den Zensus 2011 zu bewerben und die Befragungen im Inte- resse der Partei („Feld- und Feindbeobachtung“) zu nutzen: Welche Möglich- keit hat die Stadt Karlsruhe, sich der Zuverlässigkeit der ehrenamtlichen Er- hebungsbeauftragten zu versichern? 4. Hält die Stadtverwaltung dies für ausreichend? 5. Hält es die Stadt für Bürger/-innen, die nach dem Zensus 2011 befragt werden bzw. ausgefüllte Fragebogen an Erhebungsbeauftragte abgeben, für zumut- bar, dass sie nicht sicher sein können, ob ihre Daten von Erhebungsbeauf- tragten missbraucht werden? 6. Welche (rechtlichen) Möglichkeiten haben im Rahmen von Zensus 2011 be- fragte Bürger/-innen, wenn sie den Eindruck haben, dass der oder die (ehren- amtliche) Erhebungsbeauftragte nicht die geforderte Seriosität und Verläss- lichkeit aufbringt? 7. Sollte angesichts der Aufrufe der NPD, den Zensus 2011 für die Zwecke ihrer rassistischen und faschistischen politischen Ziele zu nutzen, nicht ganz auf ehreamtliche Erhebungsbeauftragte verzichtet werden? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die NPD hat in mehreren Bundesländern (nach unserem Wissen bisher Hessen, Sachsen, NRW, Rheinland-Pfalz und Bremen) ihre Anhängerschaft dazu aufgerufen, sich für den Zensus 2011 als ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte zu bewerben und zu versuchen, daraus zu gewinnende Daten an die NPD weiterzuleiten bzw. für ihre politischen Ziele zu nutzen. Dass das unter Strafe steht, wird für fanatische Rassis- ten und Neo-Nazis keine Hemmschwelle darstellen. Auch wenn uns zurzeit noch kein entsprechender Aufruf der NPD in Baden-Württemberg bekannt ist, ist das kein Indiz dahingehend, dass Mitglieder der Neo-Nazi-Szene, der NPD oder der seriös auftretenden Neuen Rechten nicht versuchen, sich als ehrenamtliche Erhebungsbe- auftragte zu bewerben, um die „Feld- und Feindbeobachtung“ etwa im Quartier zu optimieren. Wie unter diesen Bedingungen der Schutz der Daten der befragten Bür- ger/-innen vor Missbrauch geschützt werden soll, ist tatsächlich die Frage. Beim Zensus 2011 werden die zu befragenden Bürger/-innen verpflichtet, eine Viel- zahl demografischer Daten wie Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus, Bildungsabschluss, Haushaltsgröße, Familientyp, Gebäude und Wohnung, Arbeitsort und usw. zu liefern. Ebenfalls sensibel ist darüber hinaus die Erhebung für alle Bewohner/-innen von „Sonderbereichen“ wie Altenwohnheime, Pflege- und Wohnheime mit Menschen mit Behinderungen, Studenten- und Wohnheime von Auszubildenden, Kliniken, Sanato- rien, psychiatrische Anstalten, Obdachlosenheime, Notunterkünfte, Flüchtlingsheime und Lager, Heime für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche, Kasernen und Haftanstalten. Ein Missbrauch von „außen“ ist hier nur dadurch auszuschließen, dass die von den jeweiligen Leitungen der Einrichtungen zu erhebenden Daten - wie auch empfohlen - direkt an die amtliche Erhebungsstelle gehen - per Post oder elektro- nisch. Die Aufrufe der NPD an ihre Anhängerschaft zielen darauf ab, sich als ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte (Interviewer) zu bewerben, dabei Alter, Geschlecht und Migra- tionshintergrund der Befragten festzustellen und Eindrücke über politische Einstel- lungen, mentale Befindlichkeiten und die soziale Situation zu sammeln und weiterzu- geben. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 08.04.2011 Sachverhalt/Begründung: