Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Städtebauförderprogramm Baden-Württemberg 2011 - Nichtbeteiligung der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 26961
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.04.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 19.04.2011

    TOP: 15

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Städtebauförderung BW
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 28.02.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 23. Plenarsitzung Gemeinderat 19.04.2011 707 15 öffentlich Städtebauförderprogramm Baden-Württemberg 2011 - Nichtbeteiligung der Stadt Karlsruhe 1. Ist es zutreffend, dass die Stadt Karlsruhe zum Städtebauförderprogramm 2011 keine Fördergelder beim Land Baden-Württemberg beantragt hat? 2. Gab es dazu entsprechende Beratung und Entscheidung in der Verwaltungsspitze der Stadt Karlsruhe? 3. a) Wenn nein: Wie kam es dazu, dass keine Förderanträge zu diesem Programm gestellt wurden? b) Wenn ja: Mit welcher Begründung wurde seitens der Stadt darauf verzichtet, für die Stadt Karlsruhe Förderanträge zu stellen? 4. Sind die im Städtebauförderprogramm des Landes BW 2011 enthaltenen Förderschwerpunkte wie  Zentren stärken - Innenstadt beleben und die kommunale Identität stärken  brachliegende Industrie-, Gewerbe- und Bahnflächen wieder nutzbar machen  ganzheitliche Aufwertung benachteiligter Stadtquartiere  Errichtung neuer Stadtquartiere auf vormals anderes genutzten Arealen nicht auch aktuelle Themen und Projektaufgaben der Stadtentwicklung in Karlsruhe, für die eine Förderung seitens des Landes sehr hilfreich (gewesen) wäre. Laut Medienberichten erhalten Kommunen in Baden-Württemberg 182,5 Mio. EURO im Rahmen des Städtebauförderprogramms des Landes 2011. Die Stadt Karlsruhe Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ bekommt nichts. Baubürgermeister Michael Obert wird dahingehend zitiert, die Stadt Karlsruhe habe für 2011 nichts beantragt. Demgegenüber erhalten in 2011 z. B.: Mannheim 2.400.000 € für das Käfertalzentrum Heidelberg 2.000.000 € für den neuen Stadtteil Bahnstadt Freiburg 2.080.000 € für die Weiterführung des Programms Soziale Stadt in Weingarten-West Stuttgart 2.000.000 € 3.700.000 € für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme BC17 – Neckarpark in Bad Cannstatt sowie für die Fortführung verschiedener laufender städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen Die Anfrage soll klären, warum sich die Stadt Karlsruhe für keine Förderung aus dem Städtebauförderprogramm 2011 der Landesregierung beworben hat. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 08.04.2011

  • TOP 15
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) vom: 28.02.2011 eingegangen: 28.02.2011 Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.04.2011 707 15 öffentlich Dez. 6 Städtebauförderprogramm Baden-Württemberg 2011 - Nichtbeteiligung der Stadt Karlsruhe 1. Ist es zutreffend, dass die Stadt Karlsruhe zum Städtebauförderprogramm 2011 keine Fördergelder beim Land Baden-Württemberg beantragt hat? Die Stadt Karlsruhe hat für das Jahr 2011 kein neues Förderprogramm beantragt. Nach der unterjährigen Aufnahme des Rintheimer Feldes als „Soziale-Stadt“-Gebiet stehen dort Städtebaufördermittel bereit, für die die entsprechenden Maßnahmen im öffentlichen Raum im Rahmen der Bürgerbeteiligung erarbeitet, abgesichert und auch politisch (Gemeinderat) beschlossen werden können. Das Programm läuft von 2010 bis Ende 2017. 2. Gab es dazu entsprechende Beratung und Entscheidung in der Verwaltungsspit- ze der Stadt Karlsruhe? 3. a) Wenn nein: Wie kam es dazu, dass keine Förderanträge zu diesem Programm gestellt wurden)? b) Wenn ja: Mit welcher Begründung wurde seitens der Stadt darauf verzichtet, für die Stadt Karlsruhe Förderanträge zu stellen? Die Grundlagen für eventuelle Anträge auf neue Sanierungsgebiete werden durch das Stadtplanungsamt im Rahmen des Stadtmonitorings (Amt für Stadtentwicklung) und der dortigen Prioritäten gemeinsam mit den betreffenden Ämtern (Tiefbauamt, Garten- bauamt, Sozial- und Jugendbehörde etc.) erörtert. Steht ein denkbarer Handlungsrah- men/Maßnahmenkatalog und sind - für den Fall einer evtl. Förderung - auch die bei der Stadt verbleibenden Komplementär-Mittel finanziell darstellbar, erfolgt die Antragstel- lung nach entsprechender Beschlussfassung im Gemeinderat. Seite 2 Bei der Stadt Karlsruhe laufen derzeit folgende Sanierungsgebiete:  „Soziale Stadt“ Innenstadt West (bis Ende 2011)  Stadtentwicklungsprogramm „City West (bis 2014)  „Soziale Stadt“ Mühlburg (bis 2015)  „Stadtumbau West“ Alter Schlachthof (bis 2015)  „Soziale Stadt“ Rintheimer Feld (bis 2017) 4. Sind die im Städtebauförderprogramm des Landes BW 2011 enthaltenen Förder- schwerpunkte wie  Zentren stärken - Innenstadt beleben und die kommunale Identität stärken  Brachliegende Industrie-, Gewerbe- und Bahnflächen wieder nutzbar machen  Ganzheitliche Aufwertung benachteiligter Stadtquartiere  Errichtung neuer Stadtquartiere auf vormals anderes genutzten Arealen nicht auch aktuelle Themen und Projektaufgaben der Stadtentwicklung in Karls- ruhe, für die eine Förderung seitens des Landes sehr hilfreich (gewesen) wäre? Selbstverständlich sind die im Städtebauförderprogramm des Landes enthaltenen För- derschwerpunkte auch für Karlsruhe aktuell. Für die Beantragung - weiterer - Städte- baufördermittel sind jedoch - wie oben dargestellt - nicht nur die entsprechend priori- sierten Stadtteile bzw. -viertel, sondern auch die Verfügbarkeit eigener Finanzmittel zu betrachten. Nicht zuletzt deshalb, weil die Stadt bei einer entsprechenden Antragstel- lung eine so genannte „Eigenfinanzierungserklärung“ abzugeben hat, nach der sie in der Lage ist, die angedachten Maßnahmen im Falle einer Nicht-Aufnahme in ein För- derprogramm auch alleine aus eigenen Mitteln zu finanzieren.