Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
| Vorlage: | 26947 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.04.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Januar 2011 BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 23. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 19.04.2011 693 1 öffentlich Dez. 3 Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderät- liche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 19.04.2011 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Klaus Kögele ein wichtiger Grund für sein Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und ent- bindet ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vor- schlags des Amtsgerichts Karlsruhe Herrn Daniel Eppinger als ordentliches beraten- des Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Januar 2011 Herr Klaus Kögele ist ordentliches beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Mit Schreiben vom 10.03.2011 teilte der Präsident des Amtsgerichts Karlsruhe mit, dass Herr Kögele altershalber aus dem Dienst ausgeschieden sei. Als beratendes Mitglied wird nun der Vorsitzende des Jugend- und Bezirksjugendschöffengerichts Herr Daniel Eppinger vorgeschlagen. Frau Christa Horn-Scholz, die bereits mit Beschluss vom 29.09.2009 in den Jugendhilfeausschuss aufgenommen wurde, stehe weiterhin als Stellvertreterin zur Verfü- gung. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14.04.2005 (GBL. 2005, 376) endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichti- gem Grunde zurückgenommen und aufgrund eines neuen Vorschlags ein Nachfolger ge- wählt ist. Der Anlass für die Rücknahme des früheren Vorschlags, in diesem Falle der Eintritt von Herrn Kögele in den Ruhestand, ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag des Amtsgerichts Karlsruhe Herrn Daniel Eppinger, c/o Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Mit der Berufung von Herrn Daniel Eppinger als ordentliches beratendes Mitglied in den Ju- gendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe endet die Mitgliedschaft von Herrn Klaus Kögele als ordentliches beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Klaus Kögele ein wichtiger Grund für sein Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbin- det ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Amtsgerichts Karlsruhe Herrn Daniel Eppinger als ordentliches beratendes Mit- glied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 8. April 2011