Bebauungsplan "Östlich Ostring zwischen Haid-und-Neu-Straße und Mannheimer Straße, Karlsruhe-Rintheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BAuGB
| Vorlage: | 26898 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Rintheim |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Januar 2011 BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Planungsausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 31.03.2011 101/PlanA 4 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan „Östlich Ostring zwischen Haid-und-Neu-Straße und Mannheimer Straße", Karlsruhe-Rintheim hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis PLA 31.03.2011 Antrag an den Ausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Östlich Ostring zwischen Haid-und-Neu-Straße und Mannheimer Straße“, Karlsruhe-Rintheim aufzustellen. Januar 2011 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Januar 2011 I. Der Bebauungspläne Nr. 278 „Rintheimer Feld“ von 1960 bzw. Nr. 339 „Rintheimer Feld (Änderung)“ von 1967 weisen den ca. 2,8 ha großen Bereich als Fläche für Er- werbsgärtnereien aus. Im Zusammenhang mit der Gärtnereinutzung sind auch Wohngebäude zulässig. Auch der Flächennutzungsplan sieht hier die Nutzung „Gärtnerei“ vor. Im Laufe der Zeit haben sich die ursprünglichen erwerbsgärtnerischen Nutzungen gewandelt. So finden sich auf den Flächen heute ein Wohngebäude, ein Land- schaftsbaubetrieb, ein Steinmetzbetrieb für Grabsteine, Ausstellungsflächen für Na- tursteine und Garten-Accessoires, Handel mit Terrakotta und anderem Gartenzube- hör, der jüngst hergestellte Bolzplatz. Die Sicherung der bauleitplanerischen Ziele ist damit auf der Grundlage des § 34 BauGB nicht zu gewährleisten. An der grundsätzlichen Ausrichtung des Gebiets nach FNP bzw. B-Plan als Fläche für Erwerbsgärtnereien im Sinne einer „grünen“ Zäsur zwischen den Stadtteilen soll festgehalten werden. In Anbetracht der heutigen, vorhandenen Nutzungen soll der Nutzungskatalog/die Nutzungsart allerdings konkretisiert werden. Die Bebauung soll dabei durch die Ausweisung von Baubereichen und zu begrünenden Flächen geord- net und strukturiert werden. Wohnnutzung und Einzelhandelsbetriebe sollen ausge- schlossen werden. Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden kann. Da hier von einem geringen öffentlichen Interesse auszugehen ist, kann deshalb auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB Abs. 1 verzichtet werden. Der Flächennutzungsplan wird ggf. abhängig von der zukünftigen Nutzung nach Ab- schluss des Bebauungsplanverfahrens zu berichtigen sein. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamts /Liegenschaftsamts vom 07.02.2011. Januar 2011 II. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich „Östlich Ostring zwischen Haid-und-Neu-Straße und Mannheimer Straße“, Karlsruhe- Rintheim einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemein- derat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Des Weiteren wird der Planungsausschuss gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens beim Nachbarschaftsverband Karls- ruhe die Berichtigung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Beschluss: A. Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Östlich Ostring zwischen Haid-und-Neu-Straße und Mannhei- mer Straße“, Karlsruhe-Rintheim aufzustellen. Des Weiteren beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe die Berichti- gung des Flächennutzungsplanes zu beantragen und empfiehlt dem Gemeinderat, der Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 07.02.2011 ersichtlich.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Östlich Ostring, zwischen Haid-und-Neu-Straße und Mannheimer Straße“ M. 1:10 000 Stadtplanungsamt 07.02.2011 Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt