Bebauungsplan "Stuttgarter und Zimmerstraße", Karlsruhe-Südstadt hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
| Vorlage: | 26897 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
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Extrahierter Text
Januar 2011 BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Planungsausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 31.03.2011 100/PlanA 3 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan „Stuttgarter und Zimmerstraße", Karlsruhe-Südstadt hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 31.03.2011 Antrag an den Ausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Stuttgarter und Zimmerstraße“, Karlsruhe- Südstadt aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe die nach § 3 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Lassen sich erst im Zuge des B-Plan- verfahrens ermitteln Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit g Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Januar 2011 Januar 2011 I. Der zu fassende Aufstellungsbeschluss lässt sich in zwei größere Bereiche gliedern: Er umfasst zum Einen die bestehenden Gartenflächen südlich der Stuttgarter Straße (Bereich 1); zum Anderen die Flächen beidseits der Zimmerstraße, die auch Anpas- sungen im Bereich nördlich der Stuttgarter Straße notwendig machen (Bereich 2). Bereich 1, Flächen südlich der Stuttgarter Straße Der bisherige Aufstellungsbeschluss vom 27.01.1992 "Karlsruhe-Südost" sah für die Flächen südlich der Stuttgarter Straße die planungsrechtliche Sicherung von Klein- gärten vor. Der Aufstellungsbeschluss soll neu gefasst werden, da neben der Siche- rung der Kleingartennutzung nun auch die Anlage von Sportflächen Ziel des Bebau- ungsplanes sein soll. Aus dem Bebauungsplan „Karlsruhe-Südost“ besteht die Notwendigkeit, den nördlich der Stuttgarter Straße ansässigen Tennisklub TC Grün-Weiß (Tennisabteilung der ESG Frankonia) zu verlagern. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Karlsruhe- Südost“ wurde seinerzeit die Verlagerung des Tennisklubs privatrechtlich geregelt. Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans „Stuttgarter Straße“ ist in diesem Zusam- menhang auch die Verlagerung des Gesamtvereins ESG Frankonia, um die Entwick- lungspotenziale an der Durlacher Allee langfristig zu sichern. Die Flächen bieten dem Verein eine gute Entwicklungsperspektive und gewährleisten weiterhin die wohnortnahe Bereitstellung von Sportflächen für die Mitglieder. Im Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist dieser Planbereich als Grünfläche - Dauerkleingärten dargestellt. Es wird deshalb eine Än- derung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit einer Darstellung eines Teils des Gebiets als Sportflächen notwendig. Bereich 2, Flächen im Bereich der Zimmerstraße Die 1924 errichtete Hauptfeuerwache in der Ritterstraße kann in ihrer heutigen Form die inzwischen ungleich höheren Anforderungen an den Betrieb nicht mehr erfüllen. Zudem soll der Hauptfeuerwache eine zentrale Leitstelle räumlich zugeordnet wer- den. Standort für den Neubau der Hauptfeuerwache und Leitstelle soll das Grund- stück zwischen Wolfartsweierer Straße und Zimmerstraße sein. Westlich der Zimmerstraße befinden sich minder genutzte Gewerbegrundstücke in privatem Eigentum. Diese sollen neu geordnet und mit Büro- und Dienstleistungs- nutzungen aufgewertet werden sowie eine größere bauliche Ausnutzung erhalten. Das nördlich der Stuttgarter Straße im Bebauungsplan „Karlsruhe-Südost“ festge- setzte Baufeld 18 („Bellevue“) soll an die veränderten städtebaulichen Rahmenbe- dingungen angepasst werden. Die Erkenntnisse und Ergebnisse des 2009/2010 durchgeführten Wettbewerbs „Neubau Hauptfeuerwache und Leitstelle“ sollen die planerische Grundlage für die Bebauungsplanung in diesem Bereich darstellen. Januar 2011 Im Flächennutzungsplan sind die Planbereiche als Sonderbaufläche für Dienstleis- tung, Gewerbe, Kultur bzw. als Grünfläche - Parkanlage dargestellt. Es wird deshalb die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Anpassung der Sonderbaufläche bzw. der Ausweisung als Fläche für Gemeinbedarf - Feuerwehr notwendig. Verfahrensart Wegen der Größe des Gebiets (ca. 24,1 ha) und der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt, ist der Bebauungsplan im regu- lären Bebauungsplanverfahren aufzustellen. Damit wird eine Umweltprüfung und auch eine Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung notwendig. Eingriffe, die die geplante Bebauung in den Naturhaushalt des Gebietes verursacht, sollen, soweit möglich, innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden (§ 1 a BauGB/§ 21 BNatSchG). Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungs- amts/Liegenschaftsamts vom 07.02.2011. Januar 2011 II. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich „Südlich Stuttgarter Straße“, Karlsruhe-Südstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemein- derat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Des Weiteren wird der Planungsausschuss gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe die Änderung/Fortschreibung des Flächen- nutzungsplanes zu beantragen und dem Gemeinderat zu empfehlen, der Ände- rung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen. Beschluss: A. Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Stuttgarter und Zimmerstraße“, Karlsruhe-Südstadt aufzustel- len. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Des Weiteren beauftragt der Planungsausschuss die Verwaltung, beim Nachbar- schaftsverband Karlsruhe die Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beantragen und empfiehlt dem Gemeinderat, der Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 07.02.2011 ersichtlich.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Stuttgarter und Zimmerstraße“ M. 1:10 000 Stadtplanungsamt 07.02.2011 Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt