Antrag der CDU: Landwirtschaftlicher Weg entlang der Schreberklause
| Vorlage: | 26876 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE CDU-Fraktion vom 23. Februar 2011 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 06.04.2011 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Landwirtschaftlicher Weg entlang der Schreberklause Im Gebiet „Gewann Hinteräcker“ befindet sich die Kleingartenanlage Süd, die über einen landwirtschaftlichen Weg, ab der Basler-Tor-Straße bis zur B3, befahrbar ist und umgekehrt. Dieses Gebiet wird stark von den Kleingärtnern frequentiert, ebenso von Spazier- gängern, Radfahrern und Besuchern des Pflegeheimes am Turmberg, die mit ihren Angehörigen dort spazieren gehen. Bei der Einfahrt von der Rommelstraße in die Basler-Tor-Straße befindet sich ein Tempo-30-Schild, ebenso an der Badener-Straße/B3 bei der Einfahrt in diesen o. g. landwirtschaftlichen Weg. Leider wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung von den wenigsten Autofahrern wahrgenommen, vor allem nicht von denen, die diese Strecke als Abkürzung benut- zen. Mindestens 3 nicht einsehbare Kurven machen diesen Weg für Fußgänger ge- fährlich, da die Fahrzeughalter nicht erkennen können, was sich hinter den Kurven befindet. Da auch der Kleingartenverein diese Situation gerne entschärft hätte, im Sommer durch parkende PKW die Ausweichmöglichkeiten noch geringer sind, hier unsere Frage: Ist es möglich, die Fahrbahn mit dem Hinweis “Tempo 30" zu markieren? Kann mit dem Kleingartenverein Kontakt aufgenommen werden, um Verbesserungen der Situation zu erarbeiten? unterzeichnet von: CDU-Fraktion Michael Griener Rosi Henkel Klaus Scheuermann Walter Mächtlinger Petra Stutz Doris Böhler-Friess Christa Köhler
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STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-OR-Fraktion vom: 23.02.11 eingegangen: 23.02.11 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 06.04.11 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Landwirtschaftlicher Weg entlang der Schreberklause Zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird die Verwaltung je Richtung ein Piktogramm „30“ auf der Fahrbahn anbringen. Bauliche Maßnahmen halten wir nicht für erforderlich. Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat gem. § 3 Abs. 1 StVO seine Geschwindigkeit den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen. Parkende Fahrzeuge am Fahrbahnrand wirken sich zudem dämpfend auf die gefahrene Geschwindigkeit aus. Unabhängig davon steht die Verwaltung gerne für einen Ortstermin zur Verfügung.