Fortschreibung der Prioritätenliste Schulsozialarbeit und Aufnahem der weiterführenden Schulen
| Vorlage: | 26850 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Durlach, Grötzingen, Neureut |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.02.2011 4 öffentlich Dez. 3 Fortschreibung der Prioritätenliste Schulsozialarbeit und Aufnahme der weiterführenden Schulen Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 02.02.2011 1 x Zustimmung zu mod. Liste Jugendhilfeausschuss 16.02.2011 4 Gemeinderat 15.03.2011 x Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Schulbeirat und im Jugendhilfeausschuss die aktualisierte Prioritätenliste Schulsozialarbeit zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Hintergrund: Bereits in der letzten Sitzung des Schulbeirats vom 27. Oktober 2010 wurde über die Weiterführung der Prioritätenliste Schulsozialarbeit und Aufnahme der weiterführen- den Schulen beraten. Auch in der darauf folgenden Sitzung des Gemeinderats am 16. November 2010 wurde über das Thema diskutiert. Eine Abstimmung erfolgte jedoch nicht. Die Prioritätenliste wurde mit der Bitte um Ergänzung bzw. Konkretisierung in den Schulbeirat und den Jugendhilfeausschuss zurück überwiesen. Die aktuelle Situation stellt sich folgendermaßen dar: 1. Ziele und Aufgaben der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit soll Schulen bei der Integration benachteiligter und schwieriger Kinder und Jugendlicher unterstützen. Sie soll Schulen helfen, soziales Lernen zu ermöglichen. Junge Menschen sollen Hilfen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf bekommen. Die Aufgabenschwerpunkte liegen in den Bereichen: Beratung von Lehrerinnen und Lehrern an der Schule Beratung und Vermittlung von Hilfen für Schülerinnen, Schüler und Eltern in enger Kooperation mit dem Sozialen Dienst Unterstützung der Schule bei der inneren Schulentwicklung und bei Vernet- zungskonzepten 2. Voraussetzungen auf Seiten der Schulen Für eine wirksame Schulsozialarbeit ist die Kooperationsbereitschaft von Seiten der Schule eine der wesentlichsten Voraussetzungen. Schulleitung und Lehrkräfte müs- sen bereit sein, sich über die Unterrichtsvermittlung hinaus in die Zusammenarbeit einzubringen. Zu den notwendigen schulinternen Rahmenbedingungen gehören: ein Büro für die Schulsozialarbeit in der Schule Bereitstellung einer Kooperationslehrkraft mit genügendem Stundendeputat Öffnung der Schule zu Angeboten im Stadtteil Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Organisation der Schulsozialarbeit a) Anstellung bei der Stadt Karlsruhe (SJB) Die Stadt Karlsruhe hat derzeit an 26 Schulen (an allen Werkrealschulen, allen Förderschulen, drei Realschulen, acht Grund- und Hauptschulen, an einer Hauptschule und an der Schule für Geistigbehinderte) eigenes Personal für Schulsozialarbeit beim Sozialen Dienst eingesetzt. Die Anstellung beim Sozialen Dienst erleichtert die Vermittlung von Hilfen zur Erziehung und reduziert den Ko- operationsaufwand. Bereitgestellt wurden in der Regel jeweils 50-%-Stellen aus städtischen Mitteln. Ausnahmen sind die Pestalozzischule mit einer 75-%-Stelle und die Nordschule Neureut sowie die Südschule Neureut jeweils mit einer 25-%-Stelle. b) Schulsozialarbeit bei freien Verbänden Ferner gibt es an der Ernst-Reuter-Schule einen Schulsozialarbeiter, der beim Diakonischen Werk angestellt ist. Der Verein für Jugendhilfe stellt eine Schulso- zialarbeiterin für die Nebenius-Grundschule. c) Schulsozialarbeiter bei den Arbeitsförderungsbetrieben Über die Arbeitsförderungsbetriebe wurden drei Schulsozialarbeiterstellen (100 %) an berufsbildenden Schulen mit BVJ/BEJ eingerichtet (Carl-Hofer- Schule, Elisabeth-Selbert-Schule, Gewerbeschule Durlach). Schulsozialarbeit ist eine Landesaufgabe. Trotzdem geht der Einsatz von Schulsozi- alarbeit nach wie vor voll zu Lasten der Kommune. Die Stadt Karlsruhe wendet hier- für pro Schule jährlich ca. 33.000 Euro, insgesamt jährlich ca. 854.000 Euro auf. 4. Kriterien für die Prioritätenliste Schulsozialarbeit Im Regelfall erhalten die folgenden Schulen eine 50-%-Stelle. Kooperationsbereitschaft der Schulen (s. Punkt 2) Antragstellung der Schule Verhältnis Gesamtschülerzahlen zu Anteil Schüler/innen aus dem Stadtgebiet Anteil der Schüler/innen mit Migrationshintergrund Anteil der Schüler/innen aus Haushalten mit Bezug von Transferleistungen Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Erarbeitung eines schulischen Gesamtkonzeptes Schwerpunkt bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre Diese Kriterien führen zur nachfolgenden Prioritätenliste: Nr. Schule Schüler- zahl Karlsruher Schüler Anmerkungen 50-% Springer- stelle für drin- gende Anfragen bei Einzelfällen aller Schulen. Wird bei Bedarf und Nichtauslastung einer Schule zugeordnet. 1. Heinrich-Köhler- Schule 118 118 Schule mit sozial schwierigem Umfeld 2. Rennbuckel- Realschule 347 338 Teileinzugsgebiet mit sozial schwierigem Umfeld 3. Federbachschu- le 49 45 Schule für Erziehungshilfe 4. Markgrafengym- nasium 1.221 1.173 (75 % Schulsozialarbeit) Modell für alle Gymnasien 5. Nordschule Neu- reut (WRS) mit Teilstandort an der Südschule Neureut 343 335 (50 % Schulsozialarbeit - 25 % an der Süd- und 25 % an der Nordschule) Aufstockung auf 100 % Dies ist aus pädagogischen und organi- satorischen Gesichtspunkten sinnvoll 6. Heinrich- Hübsch-Schule 2.118 546 große berufliche Schule (gewerblicher Be- reich) mit Handlungsbedarf 7. Sophie-Scholl- Realschule 426 408 Schule mit sozial schwierigem Umfeld 8. Erich Kästner- Schule 258 126 Sonderschule für Sprachbehinderte und Hörgeschädigte Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit durch Herkunftskreise der auswärtigen Schüler/-innen wird angestrebt 9. Friedrich- Realschule 526 514 Teileinzugsgebiet mit sozial schwierigem Umfeld 10. GHS Beiertheim - ab SJ 2011/12 nur noch GS 170 170 Inklusionsangebote und Kooperation mit Hort 11. GHS Grötzingen - ab SJ 2011/12 nur noch GS 291 287 große Grundschule Ergänzende Erläuterungen Seite 5 5. Koordinierung- und Qualitätsentwicklung Um eine Koordination der zunehmenden Aufgaben der Schulsozialarbeit zu ge- währleisten, wird eine neu zu schaffende Stelle für erforderlich gehalten, über deren Einrichtung im Personalausschuss noch zu beraten ist. Dieser obliegt auch die Qualitätsentwicklung und die Evaluation. Soweit erforderlich, ist eine externe Begleitung der Evaluation zu finanzieren. Die Stelle sollte bei der SJB angesiedelt und muss durch Umschichtung innerhalb der SJB finanziert werden.