Anfrage StRn Borner, StRn Dr. Polle-Holl (GRÜNE): Sparpaket der Bundesregierung - Auswirkungen auf Karlsruhe
| Vorlage: | 26747 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 10.02.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 15.03.2011 690 31 öffentlich Sparpaket der Bundesregierung - Auswirkungen auf Karlsruhe 1. Wie wird die Stadt Karlsruhe durch das von der CDU/FDP-Bundesregierung Ende Oktober beschlossene Sparpaket belastet? Wie hoch beziffern sich die absehbaren Folgen für die Stadt Karlsruhe? 2. Gibt es konkrete Zusagen für Kompensationszahlungen seitens des Bundes? Wenn ja, inwiefern wird die Stadt Karlsruhe davon profitieren können? 3. Wie wirkt sich die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz IV- EmpfängerInnen aus? Wie wirkt sich diese Maßnahme auf das „Armutsbekämpfungsprogramm der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Stadt Karlsruhe“ aus? Wenn diese Maßnahme dem Ziel entgegenläuft, wie wird die Absicherung im Alter gewährleistet? Wer muss die finanzielle Mittel dafür aufwenden? 4. Wirkt sich die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänge- rInnen auf die Sozialausgaben der Stadt Karlsruhe aus? Wenn ja, in welchem Umfang? 5. Wirkt sich die Streichung des Kinderwohngeldes auf die Sozialausgaben der Stadt Karlsruhe aus? Wenn ja, in welchem Umfang? 6. Welche finanziellen Nachteile für die Stadt werden infolge der Kürzungen beim Übergangsgeld für Arbeitslose (SGB III) erwartet? 7. Welche Folgen sind durch die Einsparungen bei den Beschäftigungsmaß- nahmen in Karlsruhe in den nächsten Jahren zu befürchten? Um welche Summe werden die Eingliederungsmittel in Karlsruhe gekürzt? Welche Auswirkungen haben die Kürzungen von Eingliederungsmitteln bei der Arbeitsförderung in Karlsruhe? 8. Wie bewertet die Stadt Karlsruhe die ersatzlose Streichung von 300 € Eltern- geld für ALG-II-BezieherInnen? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Kürzungen im Sozialhaushalt des Bundes werden u. a. dazu führen, dass die Stadt Karlsruhe mittel- und langfristig mit erhöhten Folgekosten rechnen muss. Es fallen z. B. die Übergangsgelder für Leistungsberechtigte nach dem SGB III ebenso weg wie die Heizkostenzuschüsse für Wohngeldbeziehende. Dies drängt noch mehr Menschen in die Armut, die dann ergänzende Sozialleistungen oder Unterkunftskos- ten in Anspruch nehmen müssen. Gleiches kann mittel- bis langfristig durch die kom- plette Streichung des Rentenbeitrages für ALG-II-Beziehende vermutet werden. Es wird für die Stadt Karlsruhe nicht möglich sein, diese deutlich verschärfte Schieflage aufzufangen. Die dringend notwendige finanzielle Entlastung der Kommunen, die uns überhaupt erst Handlungsspielräume ermöglichen könnte, ist durch die Politik der Bundesregierung in weitere Ferne gerückt. Auch für den Karlsruher Haushalt ist mit gravierenden Auswirkungen zu rechnen. unterzeichnet von: Michael Borner Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt 4. März 2011 Sachverhalt / Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 10.02.2011 eingegangen: 10.02.2011 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 690 31 öffentlich Dez. 4 Sparpaket der Bundesregierung - Auswirkungen auf Karlsruhe 1. Wie wird die Stadt Karlsruhe durch das von der CDU/FDP-Bundesregierung En- de Oktober beschlossene Sparpaket belastet? Wie hoch beziffern sich die absehbaren Folgen für die Stadt Karlsruhe? Das durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossene „Sparpaket“ wird die Stadt Karlsruhe in Höhe von jährlich ca. 384.000 € belasten (siehe Ziffer 5). 2. Gibt es konkrete Zusagen für Kompensationszahlungen seitens des Bundes? Wenn ja, inwiefern wird die Stadt Karlsruhe davon profitieren können? Konkrete Zusagen für eine Kompensation durch den Bund wurden mit dem Haushalts- begleitgesetz nicht beschlossen. Am 25.02.2011 wurde durch den Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwei- ten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen, in dem durch die ab 01.01.2012 schrittweise Übernahme der vollen Kosten der Grundsicherung im Alter (SGB XII) eine Entlastung eintreten wird. 3. Wie wirkt sich die Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV- Empfänger/-innen aus? Wie wirkt sich diese Maßnahme auf das „Armutsbekämpfungsprogramm der Li- ga der freien Wohlfahrtspflege und der Stadt Karlsruhe“ aus? Wenn diese Maßnahme dem Ziel entgegenläuft, wie wird die Absicherung im Al- ter gewährleistet? Wer muss die finanziellen Mittel dafür aufwenden? Die Versicherungspflicht der Leistungsberechtigten vom Arbeitslosengeld II zur gesetz- lichen Rentenversicherung wurde aufgehoben. Dadurch ergibt sich in der Regel eine Minderung der monatlichen Rentenzahlung von derzeit bis zu 2,09 € pro Jahr des Be- zugs von Arbeitslosengeld II. Seite 2 Um Lücken in der Versicherungsbiografie zu vermeiden und insbesondere bestehende Anwartschaftszeiten auf Erwerbsminderungsrenten und Leistungen zur Teilhabe zu erhalten, werden die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II als Anrechnungszeiten berücksichtigt. Die Auswirkungen auf das „Armutsbekämpfungsprogramm“ sind im Verhältnis der an- deren Faktoren nur als gering anzusehen. Selbst bei einem längeren notwendigen Be- darf auf Arbeitslosengeld II würden die finanziellen Auswirkungen für den Einzelnen gering bleiben (2,09 € pro Jahr). Eventuelle Sozialleistungsansprüche auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII werden durch die Neuregelung der Regelbedarfe und das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch durch den Bund in voller Höhe erstattet. 4. Wirkt sich die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeld- empfänger/-innen auf die Sozialausgaben der Stadt Karlsruhe aus? Wenn ja, in welchem Umfang? Die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger/-innen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung des Bundes wirkt sich nicht auf die Sozialausgaben der Stadt Karlsruhe aus, da dieser Personenkreis keine Transferleistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhält. In Einzelfällen kann ein erhöhter Leistungsanspruch im Rahmen eines Antrags auf Übernahme der Heiz- und Neben- kostenabrechnung geltend gemacht werden. Der Umfang lässt sich zurzeit noch nicht bestimmen. 5. Wirkt sich die Streichung des Kinderwohngeldes auf die Sozialausgaben der Stadt Karlsruhe aus? Wenn ja, in welchem Umfang? Die jährlichen Sozialausgaben werden um voraussichtlich 384.000 € steigen (durch- schnittlich monatlicher Wohngeldanspruch 100 € x 12 Monate x 320 Fälle). Seite 3 6. Welche finanziellen Nachteile für die Stadt werden infolge der Kürzungen beim Übergangsgeld für Arbeitslose (SGB III) erwartet? Die Kürzungen betreffen nicht das Übergangsgeld für Arbeitslose nach dem SGB III, sondern die Kürzung bzw. den Wegfall des befristeten Zuschlags nach dem SGB II. Für die Stadt Karlsruhe werden keine zusätzlichen finanziellen Nachteile durch den Wegfall des befristeten Zuschlags zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslo- sengeld II) entstehen, da der Wegfall des befristeten Zuschlags allein zu Lasten der ALG-II-Leistungsberechtigten geht. 7. Welche Folgen sind durch die Einsparungen bei den Beschäftigungsmaßnah- men in Karlsruhe in den nächsten Jahren zu befürchten? Um welche Summe werden die Eingliederungsmittel in Karlsruhe gekürzt? Welche Auswirkungen haben die Kürzungen von Eingliederungsmitteln bei der Arbeitsförderung in Karlsruhe? Durch die Sparbeschlüsse der Bundesregierung wurde auch das Budget der Einglie- derungsmittel gekürzt. Für das Jahr 2011 wurden für das Jobcenter Stadt Karlsruhe 12,35 Mio. € zugebilligt. Im Vorjahr betrugen diese Mittel noch 17,52 Mio. €. Dies be- deutet eine Kürzung um 5,17 Mio. € bzw. um 29,51 % zum Vorjahresbudget. Für die Eingliederungsmaßnahmen im Jahr 2011 bedeutet dies eine erhebliche Ein- schränkung bei allen Eingliederungsinstrumenten. Auch für die Arbeitsförderungsbe- triebe haben diese Kürzungen Auswirkungen, z. B. in der Reduzierung der Plätze für Arbeitsgelegenheiten mit einem Einsparvolumen von jährlich ca. 100.000 €. 8. Wie bewertet die Stadt Karlsruhe die ersatzlose Streichung von 300 € Elterngeld für ALG-II-Bezieher/-innen? Für die Stadt Karlsruhe hat diese neue gesetzliche Regelung im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) keine nennenswerten Auswirkungen auf die Sozialleis- tungen, da die Anrechnung in erster Linie auf die Bundesleistung des Arbeitslosen- gelds II erfolgt und deren Transferaufwendungen verringert.