Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke): Glücksspiele - Spielsucht: Glücksspielautomaten - Einstieg in die Spielsucht

Vorlage: 26745
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.03.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.03.2011

    TOP: 29.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Glücksspielautomaten
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 18.02.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 15.03.2011 688 29 b öffentlich Glücksspiele - Spielsucht: Glücksspielautomaten - Einstieg in die Spielsucht 1. Was hält die Stadtverwaltung von der Auffassung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Mechthild Dyckmans, dass öffentlich aufgestellte Spielauto- maten für viele Jugendliche den Einstieg in die Spielsucht fördern? 2. Was hält die Stadtverwaltung von den Überlegungen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Spielautomaten aus Gaststätten, Kneipen, Einkaufszen- tren usw. zu verbannen - als präventive Maßnahme gegen Spielsucht auch in Karlsruhe? 3. Inwieweit ist die Stadtverwaltung derzeit in der Lage, in den Karlsruher Knei- pen, Gaststätten, Tankstellen usw. zu überwachen, dass dort keine Jugendli- chen unter 18 Jahren an den dortigen Spielautomaten spielen? 4. Welche Voraussetzungen müssten nach Auffassung der Stadtverwaltung ge- geben sein, um dies - keine Jugendlichen unter 18 Jahren in den Karlsruher Kneipen, Gaststätten, Tankstellen an Spielautomaten - wirkungsvoll zu ge- währleisten? 5. Wie viele Spielhallen wurden in Karlsruhe in den Jahren 2009 und 2010 neu eröffnet (bitte auch Gesamtbestand Ende 2008 angeben)? 6. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung gegen die Neueröffnungen von Spielhallen in Karlsruhe vorzugehen? 7. Wie wird seitens der Stadtverwaltung gewährleistet, dass dort keine Jugendli- chen unter 18 Jahren geduldet werden? 8. Was wäre erforderlich, um dies optimal zu kontrollieren bzw. bei Verstoß zu ahnden? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Glücksspielautomaten sind ein vorrangiges Einstiegsobjekt in die Spielsucht. Vor al- lem Jugendliche sind entsprechend gefährdet. Die Hoffnung, auf schnellem Wege die schmale Kasse aufzubessern, endet nicht selten in einem Kreislauf von Sucht und Überschuldung, aus dem dann ein Ausweg mit kriminellen Mitteln gesucht wird. Prävention scheint hier besonders geboten. Die Glücksspielindustrie setzt in Deutschland allein mit Spielautomaten jährlich über 3 Milliarden um. Ihr Einfluss im Sport-, Medien- und Politikbereich wächst. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), versucht derzeit, schärfere Maßnahmen im Bereich der Spielautomaten durchzusetzen - dras- tische Auflagen für Spielhallen und ein Verbot von Spielautomaten in Gaststätten, Einkaufszentren usw. Ob sie sich innerhalb der Bundesregierung (v. a. gegen den Wirtschaftsflügel der FDP) durchsetzen kann, ist offen. Was die Stadt Karlsruhe als Kommune zur Prävention gegen Spielsucht in Sachen Glücksspielautomaten tun kann, soll die Anfrage klären helfen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt 4. März 2011 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 29 b
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 18.02.2011 eingegangen: 18.02.2011 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 688 29 b öffentlich Dez. 2 Glücksspielautomaten - Einstieg in die Spielsucht 1. Was hält die Stadtverwaltung von der Auffassung der Drogenbeauftragten der Bundes- regierung Mechthild Dyckmans, dass öffentlich aufgestellte Spielautomaten für viele Jugendliche den Einstieg in die Spielsucht fördern? Die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans bezieht sich auf eine Studie der Universi- täten Greifswald und Lübeck, nach der etwa 500.000 Menschen in Deutschland krankhaft spielsüchtig seien. Am Anfang dieser Entwicklung hin zum krankhaften Spielen werden von den Betroffenen oft Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit als eine der Ursachen be- nannt. Der nicht dem Jugendschutzgesetz entsprechende unkontrollierte Zugang kann bei ent- sprechend disponierten Jugendlichen zu diesem Verlauf führen. Die Stadt Karlsruhe teilt in diesem Punkt die Auffassung der Wissenschaftler. 2. Was hält die Stadtverwaltung von den Überlegungen der Drogenbeauftragten der Bun- desregierung, Spielautomaten aus Gaststätten, Kneipen, Einkaufszentren usw. zu ver- bannen – als präventive Maßnahme gegen Spielsucht auch in Karlsruhe? Unter den Bedingungen des totalen Verbotes von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten, Kneipen, Einkaufszentren besteht die Gefahr, dass ein illegaler Markt entsteht, der nicht mehr zu kontrollieren ist. Der dem Gesetz entsprechende alterskontrollierte Zugang stellt eine Alternative dar. 3. Inwieweit ist die Stadtverwaltung derzeit in der Lage, in den Karlsruher Kneipen, Gast- stätten, Tankstellen usw. zu überwachen, dass dort keine Jugendlichen unter 18 Jahren an den dortigen Spielautomaten spielen? Nach der derzeit gültigen Spielverordnung dürfen Geldspielgeräte in Schank- und Speisewirt- schaften, Beherbergungsbetrieben und Spielhallen aufgestellt werden; nicht dagegen in Tank- stellen und anderen Ladengeschäften. Des Weiteren dürfen aus Jugendschutzgründen z. B. in Eisdielen und Schwimmbädern und sonstigen Orten, die vorwiegend von Kindern oder Ju- gendlichen besucht werden, keine Geldspielgeräte aufgestellt werden. Kontrollen werden bislang ausschließlich durch Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidi- ums Karlsruhe durchgeführt. Dabei gab es in den letzten Jahren keine Hinweise darauf, dass Spielautomaten im Hinblick auf die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen ei- nen besonderen Handlungsbedarf begründen würden. Aus jugendschutzrechtlicher Sicht kön- nen zumindest Spielhallen als eher weniger problematisch eingestuft werden. Aufgrund dieses Sachverhalts und auch aus personellen Gründen wurde bislang auf eigene, regelmäßige Kon- trollen durch Beschäftigte der Stadtverwaltung verzichtet. Dies soll sich in Zukunft ändern, da die Überwachung der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen ein Aufgabenbereich des Kommunalen Ordnungsdienstes sein wird. Die Beschäftigten des Kommunalen Ordnungs- dienstes werden in diesem Zusammenhang auch Kontrollen von Spielhallen und Gaststätten Seite 2 durchführen. Sollte sich danach eine andere Lageeinschätzung als bisher ergeben, werden al- le erforderlichen, geeigneten und möglichen Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen. 4. Welche Voraussetzungen müssten nach Auffassung der Stadtverwaltung gegeben sein, um dies – keine Jugendlichen unter 18 Jahren in den Karlsruher Kneipen, Gaststätten, Tankstellen an Spielautomaten – wirkungsvoll zu gewährleisten? Die Grundlagen zu einer besseren Überwachung sind mit der Gründung des Kommunalen Ordnungsdienstes gelegt worden. Allerdings wird es personell sicherlich nicht möglich sein, ei- ne rund um die Uhr bzw. flächendeckende Kontrolle zu gewährleisten. Aufgrund der Vielzahl von Gaststätten mit Geldspielgeräten werden auch künftig nur stichpunktartige Kontrollen bzw. Überprüfungen bei konkreten Hinweisen möglich sein. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Gaststättenbetreiber/-innen - zumindest diejenigen mit Alkoholausschank - sowie Spielhallenbetreiber/-innen vor Erteilung der Gaststätten- bzw. Spielhallenerlaubnis auf Ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Daher müsste zumindest bei der Mehrzahl der Be- treiber/-innen ein verantwortungsbewusster Umgang auch mit jugendschutzrechtlichen Best- immungen gegeben sein. 5. Wie viele Spielhallen wurden in Karlsruhe in den Jahren 2009 und 2010 neu eröffnet (bit- te auch Gesamtbestand Ende 2008 angeben)? Zum 31.12.2008 gab es in Karlsruhe 50 Spielhallen. Seither ist die Anzahl der Spielhallen an- gestiegen. Zum Stichtag 31.12.2009 gab es insgesamt 63 Spielhallen und zum Stichtag 31.12.2010 hat sich die Anzahl nochmals auf 68 Spielhallen erhöht. 6. Welche Möglichkeiten hat die Stadtverwaltung, gegen die Neueröffnungen von Spielhal- len in Karlsruhe vorzugehen? Die Umsetzung von Regulierungsmaßnahmen ist rechtlich äußerst schwierig und umstritten. Aus diesem Grund hat nach Informationen der Verwaltung bundesweit noch keine Stadt ent- sprechende Regelungen aufgestellt. Die Verwaltung erarbeitet derzeit für das Stadtgebiet Karlsruhe ein „Spielhallen-Konzept“, das nach Fertigstellung im Planungsausschuss vorgestellt werden wird. 7. Wie wird seitens der Stadtverwaltung gewährleistet, dass dort keine Jugendlichen unter 18 Jahren geduldet werden? Siehe Antwort 4. 8. Was wäre erforderlich, um dies optimal zu kontrollieren bzw. bei Verstoß zu ahnden? Wie oben ausgeführt, ist mit der Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes eine gute Basis für künftige Kontrolltätigkeiten gelegt worden. Neben Jugendschutzaufgaben gehören umfangreiche sonstige Aufgaben zum Einsatzbereich des Kommunalen Ordnungsdienstes. Für eine optimierte Kontrolltätigkeit bedarf es daher sicherlich weiterer personeller und finanzi- eller Mittel.