Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Glücksspiele - Spielsucht: Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht und der Ausbreitung von Spielhallen

Vorlage: 26744
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.03.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.03.2011

    TOP: 29.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Bekämpfung Spielsucht
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 01.02.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 15.03.2011 687 29 a öffentlich Glücksspiele - Spielsucht: Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht und der Ausbreitung von Spielhallen A. Wie viele angemeldete Spielhallen werden derzeit in Karlsruhe betrieben? B. Welche Stadtgebiete weisen die höchste „Spielhallen-Dichte“ auf? C. Viele Kommunen überlegen zur Eindämmung der Spielsucht und der „Spiel- hallen-Schwemme“ den Vergnügungssteuersatz anzuheben. Karlsruhe erhebt bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 15 v. H. des monatlichen Einspielergeb- nisses. Der Gemeinderat der 10.000-Einwohner-Stadt Mengen im Donautal erhöhte die Vergnügungssteuer erst auf 20, dann auf 25 Prozent. Wäre dies ein Weg, den Karlsruhe auch gehen könnte? D. In Berlin wird überlegt, die „Spielhallen-Dichte“ zu regulieren. Von einem Min- destabstand zwischen den jeweiligen Spielhallen ist die Rede. Wäre eine sol- che Möglichkeit auch in Karlsruhe gegeben? E. Kontrollen zum Jugendschutz, die zur Eindämmung der Spielsucht dienen, unterliegen dem Aufgabenbereich der Kommunen. Wie sieht es hier in Karls- ruhe aus? Werden Kontrollen regelmäßig durchgeführt? Wenn nein, aus wel- chen Gründen und wie können diese behoben werden? Bundesweit versprechen immer mehr Spielhallen leuchtend und blinkend den großen Gewinn. In Karlsruhe gibt es nach Auskunft der Stadt 55 angemeldete Spielhallen, vier weitere sind beantragt. 2008 waren es hier noch 50, im Vorjahr 46 Hallen, im Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Jahr davor 48 Hallen (Quelle: „Zocken auch in der Krise - Kasinos auf Talfahrt, Spielhallen boomen“ - dpa/lsw, veröffentlicht am 22.05.2009). Laut einer Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Ver- braucherschutz des Landes Berlin im Zusammenhang auf aktuelle Diskussionen über die Anhebung der Vergnügungssteuer und Ideen, die einen weiteren Zuwachs von Spielhallen begrenzen sollen, ist zu lesen: „dass es sich gezeigt hat, dass der Jugend- und Spielerschutz nicht konsequent eingehalten wird. In fast einem Viertel der besuchten Spielhallen wurde gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und in keiner der Spielhallen gab es Informationsmaterialien über Risiken des übermäßigen Spielens.“ Auch in Stuttgart hat man ähnliche Erfahrungen gemacht. Wie im Artikel „Zocken auch in der Krise - Kasinos auf Talfahrt, Spielhallen boomen“ - dpa/lsw, veröffentlicht am 22.05.2009 zu lesen ist, gab es von April 2008 bis März 2009 in Stuttgart 133 Verfahren, bei denen Bußgelder von insgesamt 21.700 Euro verhängt wurden. Häu- fig würden die Betreiber zudem mehr Geräte aufstellen als zugelassen. In Gaststät- ten dürfen höchstens drei, in Spielhallen zwölf Geräte stehen. Ob die Verstöße auch in Karlsruhe zunehmen, ist schwer festzustellen, so in dem Artikel weiter, dort sorgt die Arbeitsbelastung der Kontrolleure dafür, dass viele Gast- stätten gar nicht mehr überprüft werden. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt 9. März 2011

  • TOP 29 a
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 01.02.2011 eingegangen: 01.02.2011 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 687 29 a öffentlich Dez. 2 Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht und der Ausbreitung von Spielhallen A. Wie viele angemeldete Spielhallen werden derzeit in Karlsruhe betrieben? Im Stadtgebiet von Karlsruhe werden derzeit 68 Spielhallen betrieben. B. Welche Stadtgebiete weisen die höchste „Spielhallen-Dichte“ auf? In Karlsruhe ist nur in der Innenstadt eine Häufung von Spielhallen festzustellen. Im Bereich zwischen Mühlburger Tor und Durlacher Tor bzw. zwischen Stephanienstra- ße/Zirkel/Kaiserstraße/nördl. Kriegsstraße befinden sich insgesamt 43 Spielhallen. Davon sind in einem Fall vier und in elf Fällen zwei Spielhallen jeweils innerhalb eines Gebäudes angemeldet. C. Viele Kommunen überlegen zur Eindämmung der Spielsucht und der „Spielhallen- Schwemme“ den Vergnügungssteuersatz anzuheben. Karlsruhe erhebt bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 15 v. H. des monatlichen Einspielergebnisses. Der Gemeinderat der 10.000-Einwohner-Stadt Mengen im Donautal erhöhte diese Vergnügungssteuer erst auf 20, dann auf 25 Prozent. Wäre dies ein Weg, den Karlsruhe auch gehen könnte? Mit Wirkung vom 01.04.2010 wurde in Karlsruhe der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinn- möglichkeit von 10 % auf 15 % des monatlichen Brutto-Einspielergebnisses erhöht. Nach Auf- fassung der Verwaltung wäre ein Steuersatz bis zu 18 % denkbar, ohne dass dieser erdros- selnde Wirkung hätte. Dagegen dürfte ein Steuersatz von 25 % vor den Verwaltungsgerichten nicht standhalten. Das Vergnügungsteueraufkommen hat sich in Karlsruhe wie folgt entwickelt: 2007 = 1.129.787 € 2008 = 1.219.609 € 2009 = 1.293.942 € 2010 = 3.091.097 € (ab 01.04.2010 u. a. Anhebung der Steuersätze) 2011 = voraussichtlich bis ca. 4 Mio. € Dem erhöhten Vergnügungsteueraufkommen steht durch die zusätzlich zum 01.04.2010 er- folgten Satzungsänderungen (u. a. Aufgabe des sog. Optionsmodells) im Besteuerungsver- fahren ein größerer (interner) Verwaltungs- und Überwachungsaufwand gegenüber, da nun jedes Geldspielgerät einzeln abgerechnet und gemeldet werden muss. Dadurch werden Per- sonalressourcen gebunden, die ansonsten für die für Besteuerungszwecke vor Ort notwendi- gen Kontrollmaßnahmen eingesetzt werden könnten. Seite 2 D. In Berlin wird überlegt, die „Spielhallen-Dichte“ zu regulieren. Von einem Mindestab- stand zwischen den jeweiligen Spielhallen ist die Rede. Wäre eine solche Möglichkeit auch in Karlsruhe gegeben? Die Verwaltung erarbeitet derzeit für das Stadtgebiet Karlsruhe ein „Spielhallen-Konzept“, das nach Fertigstellung im Planungsausschuss vorgestellt werden wird. E. Kontrollen zum Jugendschutz, die zur Eindämmung der Spielsucht dienen, unterliegen dem Aufgabenbereich der Kommunen. Wie sieht es hier in Karlsruhe aus - werden Kontrollen regelmäßig durchgeführt? Wenn nein, aus welchen Gründen und wie kön- nen diese behoben werden? Kontrollen werden bislang ausschließlich durch Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidi- ums Karlsruhe durchgeführt. Dabei gab es in den letzten Jahren keine Hinweise darauf, dass Spielhallen im Hinblick auf den Jugendschutz einen Handlungsbedarf begründen würden. Aus jugendschutzrechtlicher Sicht können Spielhallen als eher weniger problematisch einge- stuft werden. Aufgrund dieses Sachverhalts und auch aus personellen Gründen wurde bislang auf eigene regelmäßige Kontrollen durch Beschäftigte der Stadtverwaltung verzichtet. Dies soll sich in Zukunft ändern, da die Überwachung der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen ein Aufgabenbereich des Kommunalen Ordnungsdienstes sein wird. Die Beschäftigten des Kommunalen Ordnungsdienstes werden in diesem Zusammenhang auch Kontrollen von Spielhallen durchführen. Sollte sich danach eine andere Lageeinschätzung als bisher ergeben, werden alle erforderli- chen, geeigneten und möglichen Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen.