Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Druck und Vergabe der StadtZeitung

Vorlage: 26743
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.03.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.03.2011

    TOP: 28

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-StadtZeitung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 30.01.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 15.03.2011 686 28 öffentlich Druck und Vergabe der StadtZeitung Im Haushaltsplan 2011/20122 fällt unter THH 1300 -1130 Presse- und Öffentlich- keitsarbeit, die Erläuterungen zu Zeile 13 - Kosten Amtsblatt/Stadtzeitung auf. Hier wurden im Jahr 2009 Ist-Kosten von 288.800 Euro angegeben. Die Planzahlen für 2010/2011 und 2019 belaufen sich auf 314.950 Euro/270.000 Euro und 270.000 Eu- ro. Damit überschreiten die Kosten den „geltenden Schwellenwert“ von 193.000 Euro bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. A. Unterliegt damit der Druck und die Vergabe der Stadtzeitung nicht dem öf- fentlichen Vergaberecht? B. Teilt die Stadtverwaltung die oben genannte Einschätzung? C. Wenn nein, warum nicht? D. Besteht nicht die Gefahr, dass ab einem Auftragswert von 193.000 € eine eu- weite Ausschreibung erfolgen muss, da ansonsten ein Vertragsverletzungs- verfahren durch die EU-Kommission droht? E. Wie will die Stadtverwaltung zukünftig in dieser Angelegenheit verfahren? Mit BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION vom 9. Februar 2010 zur Neufestsetzung der Schwellenwerte gemäß Artikel 157 Buchstabe b und Artikel 158 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 gelten für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 folgende Schwellenwerte: Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ * 193.000 EUR bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von öf- fentlichen Auftraggebern * vergeben werden, die keine zentralen Regierungsbehör- den sind; bei Aufträgen, die bestimmte Rüstungsgüter betreffen und von zentralen Regierungsbehörden vergeben werden; bei Aufträgen, die bestimmte Dienstleistun- gen im Bereich der Forschung und Entwicklung (FuE), der Telekommunikation, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Schienen- und Wasserstraßenverkehrs, der Arbeitnehmerüberlassung, der beruflichen Bildung, des Auskunfts- und Sicherheits- wesens, der Rechtsberatung, des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens, der Erholung, der Kultur und des Sports betreffen; Die Kommission überprüft diese Schwellen in zweijährigem Rhythmus. Die Berech- nung dieser Schwellenwerte beruht auf dem durchschnittlichen Tageskurs des Euro, ausgedrückt in Sonderziehungsrechten (SZR). Dieser durchschnittliche Tageskurs wird über einen 24-Monatszeitraum ermittelt, der am 31. August endet, der der Neu- festsetzung zum 1. Januar vorausgeht. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt 4. März 2011

  • TOP 28
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 30.01.2011 eingegangen: 31.01.2011 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 686 28 öffentlich Dez. 1 Druck und Vergabe der StadtZeitung Im Haushaltsplan 2011/20122 fällt unter THH 1300-1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Erläuterungen zu Zeile 13 – Kosten Amtsblatt/Stadtzeitung auf. Hier wurden im Jahr 2009 Ist-Kosten von 288.800 Euro angegeben. Die Planzahlen für 2010/2011 und 2019 belau- fen sich auf 314.950 Euro/270.000 Euro und 270.000 Euro. Damit überschreiten die Kosten den „geltenden Schwellenwert „ von 193.000 Euro bei öffentlichen Liefer- und Dienstleis- tungsaufträgen. A. Unterliegt damit der Druck und die Vergabe der StadtZeitung nicht dem öffentlichen Vergaberecht? A. Teilt die Stadtverwaltung die oben genannte Einschätzung? B. Wenn nein, warum nicht ? Die Stadt Karlsruhe unterliegt als öffentliche Auftraggeberin dem Vergaberecht; dies gilt sowohl im unterschwelligen als auch im oberschwelligen Bereich. Damit fällt auch die Auftragsvergabe von Druck und Distribution der StadtZeitung grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Vergabe- rechts. C. Besteht nicht die Gefahr, dass ab einem Auftragswert von 193.000 € eine EU-weite Ausschreibung erfolgen muss, da ansonsten ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission droht? Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens ist der mögliche Verstoß eines Mitgliedstaats gegen EU-Recht. Gegen die Stadt Karlsruhe kann daher kein Vertragsverletzungsverfahren einge- leitet werden. Es könnten allenfalls Wettbewerber um Primärrechtsschutz nachsuchen. D. Wie will die Stadtverwaltung zukünftig in dieser Angelegenheit verfahren? Für die Stadt Karlsruhe steht die Qualität und Kontinuität der flächendeckenden Information der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund der Überlegungen. Die StadtZeitung nimmt im Kommuni- kationsmix dabei eine wichtige Rolle ein. Das zeigen auch repräsentative Akzeptanzuntersuchun- gen, bei denen nahezu 75 Prozent der Bevölkerung die StadtZeitung als primäre Informationsquel- le nennen, wenn es um die Berichterstattung über das kommunalpolitische Geschehen in der Stadt geht – ein Spitzenwert unter allen Medien. Es gilt, diese Qualitätsstandards auch in Zukunft zu sichern.