Anfrage StRn Baitinger, StRn Geiger, StRn Fischer, StRn Ernemann, StRn Melchien, StRn Müllerschön (SPD): Inklusion in Schulen
| Vorlage: | 26740 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) vom 19.01.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 15.03.2011 683 25 öffentlich Inklusion in Schulen 1. Welche Schritte sind von der Stadtverwaltung geplant, um behinderten Kindern den Zugang zu Regelschulen zu ermöglichen? 2. Welche technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind nötig, damit alle behinderten Kinder grundsätzlich Regelschulen besuchen können? 3. Welche Schulen sind aktuell in der Lage, Kinder mit Behinderungen aufzunehmen bzw. welche Schulen sind angedacht, um Kinder mit Behinderungen aufzunehmen? 4. Hat die Stadt Karlsruhe mit dem staatlichen Schulamt oder dem Kultusministerium in dieser Frage bereits Kontakt aufgenommen? 5. Welche Vorschläge zur Umsetzung macht das Kultusministerium? Mittlerweile werden zunehmend Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung in Regelkindergärten - ob in städtischen oder in Einrichtungen der freien und sozialen Träger - aufgenommen und dies zum Gewinn aller Kinder. Leider liegt bis heute noch keine Planung für den weiteren Bildungsweg vor. Die Frage, inwieweit die Stadt Karlsruhe in der Lage ist, dem Anspruch auf Inklusion gerecht zu werden, muss dringend beantwortet werden, wenn wir die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung, die am 26.03.2009 für die Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich wurde, ernst nehmen und umsetzen wollen. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Gisela Fischer Elke Ernemann Yvette Melchien Ute Müllerschön Hauptamt 4. März 2011
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadträtin Yvette Melchien (SPD) Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) vom: 19.01.2011 eingegangen: 20.01.2011 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 683 25 öffentlich Dez. 3 Inklusion in Schulen 1. Welche Schritte sind von der Stadtverwaltung geplant, um behinderten Kindern den Zugang zu Regelschulen zu ermöglichen? Im Rahmen der Bildungsplanung wird auch die ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Inklu- sion“ eingesetzt. Unter Einbeziehung aller Beteiligten wird dabei eine Position für die Stadt Karlsruhe erarbeitet. Aktuell besuchen mehr als 100 Kinder mit Behinderungen vorschuli- sche Kindertageseinrichtungen. Mit den Eltern dieser Kinder soll ein Beteiligungsprozess durchgeführt werden, um die jeweiligen Interessen und Bedarfe zu klären. Die Ergebnisse werden dann in der AG „Schulentwicklung“ vorgestellt. 2. Welche technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind nötig, damit alle behinderten Kinder grundsätzlich Regelschulen besuchen können? Das Staatliche Schulamt Karlsruhe hat hierzu folgenden Sachverhalt mitgeteilt: „Die Entscheidung, welches der geeignete Förderort für ein Kind mit einer Behinderung, Benachteiligung oder chronischer Erkrankung ist, wird im Rahmen einer Bildungswege- konferenz getroffen, an der alle am Prozess Beteiligten, incl. Eltern und Schul- und Leis- tungsträger, in die Entscheidungsfindung einbezogen sind. Dabei werden auch techni- sche sowie bauliche Erfordernisse besprochen. Je nach Art und Ausprägungsgrad steht die allgemeine Schule in unterschiedlichen Organisationsformen als auch die sonderpä- dagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit einem Angebot zur Verfügung“. Aus Sicht des Bürgermeisteramtes sind somit die technischen, personellen und organisa- torischen Voraussetzungen von den individuellen behinderungsbedingten Bedürfnissen des Kindes abhängig. Seite 2 3. Welche Schulen sind aktuell in der Lage, Kinder mit Behinderungen aufzunehmen bzw. welche Schulen sind angedacht, um Kinder mit Behinderungen aufzunehmen? Das Staatliche Schulamt hat hierzu folgenden Sachverhalt mitgeteilt: „Das Staatliche Schulamt hat eine Datenerhebung in allen allgemeinen und Sonderschu- len vorgenommen, die das Staatliche Schulamt mit der Stadt Karlsruhe als Schulträger besprechen wird. Dabei geht es um die Ausstattung und Aufnahmemöglichkeit für Kinder mit Sinnesschädigungen, Körperbehinderungen und mentalen Beeinträchtigungen. Außerdem ist das Staatliche Schulamt derzeit dabei, ein ausführliches Fortbildungskon- zept zum Thema "Heterogenität in Lernen und Verhalten" zu entwickeln und umzusetzen.“ Aus Sicht des Bürgermeisteramtes ist es erforderlich, in den Stadtteilen Schwerpunkt- schulen zu bilden, solange nicht an allen Schulen die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Aufnahme von Kindern mit Behinderungen gegeben sind. Das entsprechende Konzept wird in der AG „Inklusion“ erarbeitet. 4. Hat die Stadt Karlsruhe mit dem Staatlichen Schulamt oder dem Kultusministerium in dieser Frage bereits Kontakt aufgenommen? Die Stadt steht im Rahmen der Vorüberlegungen zur AG „Inklusion“ in Kontakt mit dem Staatlichen Schulamt. Dabei sollen die Erfahrungen in den Schwerpunktregionen zur Um- setzung von Inklusion einbezogen werden, die in die im Jahr 2013 geplante Änderung des Schulgesetzes einfließen sollen. Darüber hinaus steht die Verwaltung in regelmäßigem Kontakt mit dem Staatlichen Schulamt Karlsruhe; das Thema Inklusion ist dabei von zent- raler Bedeutung. 5. Welche Vorschläge zur Umsetzung macht das Kultusministerium? Zur Umsetzung der Thematik hat das Kultusministerium in einer Auftaktveranstaltung den Regierungspräsidien (RP) und den Staatlichen Schulämtern (SSA) die folgenden Umset- zungsvorschläge erteilt: regionale Datensammlung in eigener Regie auf Basis der amtlichen Schulstatistik Lehrerfortbildung/Praxisbegleitung Ansprechpartnersystem (Schule), Ansprech-/Kontaktperson (RP/SSA) Netzwerke zwischen allg. Schulen und Sonderschulen enger ausgestalten Weiterentwicklung von Sonderschulen zu sonderpädagogischen Bildungs- und Be- ratungszentren Schulangebotsplanung Einrichtung eines runden Tisches (keine Bildungswegekonferenz), um die Fragen der Lernortklärung zu bearbeiten Ausgestaltung integrativer Lösungen nur auf Ebene des geltenden Schulgesetzes Beibehalt der bisherigen Regelungen bei Kosten- und Strukturfragen Anmerkung: Die weitergehenden Empfehlungen des Expertenrates werden derzeit nur in den Modellregionen umgesetzt, zu denen Karlsruhe nicht gehört.