Anfrage StR Borner, StRn Kluth (GRÜNE): Steigende Anzahl wild streunender Katzen
| Vorlage: | 26739 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) vom 14.01.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 15.03.2011 682 24 öffentlich Steigende Anzahl wild streunender Katzen 1. Sind der Stadt Karlsruhe die Empfehlungen zur Vermeidung der unkontrollierten Vermehrung von Hauskatzen, Stand 28 Juni 2010 des Landesbeirats für Tierschutz Baden-Württemberg bekannt? 2. Wie steht die Stadt Karlsruhe zu diesen Empfehlungen? 3. Inwieweit unterstützt die Stadt Karlsruhe die örtlichen Tierschutzvereine durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, z. B. durch Erstellung und/oder Nutzung von Informationsbroschüren von Tierschutzorganisationen und der Landestierärztekammer? 4. Inwieweit unterstützt die Stadt Karlsruhe betreute Katzenfutterstellen? 5. Ist der Stadt Karlsruhe die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für frei lebende oder frei laufende Katzen der Stadt Paderborn bekannt? 6. Wie steht die Stadt Karlsruhe zu einer Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für frei lebende oder frei laufende Katzen? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Karlsruhe, um sich an Kastrationskosten der Katzen von einkommensschwachen Bürgern und Bürgerinnen zu beteiligen? Die stetig steigende Anzahl wild streunender Katzen ist auch in Karlsruhe zu einem großen Tierschutzproblem geworden. Diese Tiere, die auf die Hilfe und Fütterung von Menschen angewiesen sind, sind häufig unterernährt oder krank. Doch trotz Hunger, Krankheit und Verletzungen vermehren sich Katzen mit bis zu drei Würfen pro Jahr. Eine verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Katzen, die Zugang ins Freie haben, würde sicherstellen, dass eine schnelle Rückvermittlung dieser Tiere zu ihren Besitzern bzw. Besitzerinnen erfolgen kann. Dies würde die Tierheime und Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Behörden entlasten sowie die Anzahl der dort zu betreuenden Tiere verringern. Die Stadt Paderborn, inzwischen auch Delmenhorst, Oer-Erkenschwick und Bad Dürrenberg, haben daher in ihre Kommunalverordnungen eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen aufgenommen. Da Nachkommen von wild lebenden Katzen meist nicht an den Menschen gewöhnt sind, bleiben sie ein Leben lang scheu. Diese Katzen sollten daher auch nicht in Tierheimen untergebracht werden und sind nur schwer an Besitzer/-innen vermittelbar. Tierschutzorganisationen und Tierfreunde bzw. Tierfreundinnen setzen sich deshalb dafür ein, dass frei lebende Katzen eingefangen, kastriert und dann vor Ort wieder freigelassen und weiter betreut werden. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, einzelne zentrale Futterstellen einzurichten. Mit Hilfe solcher betreuter Katzenbestände ist zum einen die Zuwanderung weiterer, nicht kastrierter Tiere kontrollierbar, zum anderen ist durch die regelmäßige Futterversorgung gewährleistet, dass die Katzen sich in diesem begrenzten Gebiet aufhalten. Da Tierhaltung bei der Bemessung von Sozialleistungen keine Rolle spielt, bitten wir die Stadt Karlsruhe zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einkommensschwachen Personen die Kosten für eine Kastration ihrer Katzen ganz oder teilweise zu bezuschussen. unterzeichnet von: Michael Borner Tanja Kluth Hauptamt 4. März 2011
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) vom: 14.01.2011 eingegangen: 14.01.2011 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 682 24 öffentlich Dez. 2 Steigende Anzahl wild streunender Katzen 1. Sind der Stadt Karlsruhe die Empfehlungen zur Vermeidung der unkontrollierten Vermehrung von Hauskatzen, Stand 28. Juni 2010, des Landesbeirats für Tier- schutz Baden-Württemberg bekannt? Die Ausführungen des Landesbeirates sind der Abteilung 7 (LUV) des Ordnungs- und Bürgeramtes Karlsruhe bekannt und liegen in Schriftform vor. 2. Wie steht die Stadt Karlsruhe zu diesen Empfehlungen? Die Stadt Karlsruhe befürwortet die Empfehlungen. 3. Inwieweit unterstützt die Stadt Karlsruhe die örtlichen Tierschutzvereine durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, z. B. durch Erstellung und/oder Nutzung von Informationsbroschüren von Tierschutzorganisationen und der Landestier- ärztekammer? Auf das Problem der Katzenpopulation, der Kastration- und Kennzeichnungspflicht im Stadtgebiet wurde in mehreren Presseberichten hingewiesen. 4. Inwieweit unterstützt die Stadt Karlsruhe betreute Katzenfutterstellen? Die Stadt Karlsruhe unterstützt die im Katzenschutz ehrenamtlichen tätigen Tier- schutzorganisationen durch finanzielle Zuwendungen. Seite 2 5. Ist der Stadt Karlsruhe die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für frei le- bende oder frei laufende Katzen der Stadt Paderborn bekannt? Die kommunale Verordnung aus Paderborn ist bekannt und liegt in Schriftform vor. 6. Wie steht die Stadt Karlsruhe zu einer Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für frei lebende oder frei laufende Katzen? Die Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für frei laufende Katzen wurde vom Zent- ralen Juristischen der Stadt Karlsruhe (ZJD) im Jahr 2010 geprüft. Danach fehlt derzeit eine Rechtsgrundlage, um eine kommunale Katzenkastrations- und Kennzeichnungs- verordnung zu erlassen. 7. Welche Möglichkeit sieht die Stadt Karlsruhe, um sich an den Kastrationskosten der Katzen von einkommensschwachen Bürgern und Bürgerinnen zu beteiligen? Siehe Frage 4.