Anfrage StRn Lisbach, StRn Segor, StRn Dr. Polle-Holl, StRn Kluth, StR Borner (GRÜNE): Einbürgerung von "Curveball" in Karlsruhe
| Vorlage: | 26732 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom 06.12.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 15.03.2011 675 18 öffentlich Einbürgerung von "Curveball" in Karlsruhe 1) Seit wann lebt Rafid al-J., öffentlich bekannt unter dem Decknamen „Curveball“, in Karlsruhe und wann wurde er eingebürgert? 2) Waren der Stadtverwaltung zum Zeitpunkt der Einbürgerung die Identität von Ra- fid al-J. sowie seine Verwicklung in den Irak-Krieg bekannt? 3) Erfüllte Rafid al-J. die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland? 4) Hat die Stadtverwaltung bei der Einbürgerung von Rafid al-J. die gleichen Routi- neprüfungen durchgeführt wie bei anderen Einbürgerungsverfahren in Karlsruhe? 5) Was wurde seitens der Stadtverwaltung unternommen, um die Identität Rafid al- J.s zu überprüfen? Wurde hierbei Unterstützung durch die Polizei eingeholt, wie dies bei anderen Einbürgerungsverfahren üblich ist? 6) Was wurde seitens der Stadtverwaltung unternommen, um die Einkommenssitua- tion von Rafid al-J. zu überprüfen? 7) Hatte die Stadtverwaltung im Zuge des Einbürgerungsverfahrens Kenntnis dar- über erlangt, dass Rafid al-J. über eine Scheinfirma vom BND regelmäßig Geld erhielt? Welche Rollte spielte dieses vermeintliche „Arbeitsverhältnis“ bei der Ein- bürgerung? 8) Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Einbürgerung von Rafid al-J. in Karlsruhe vor dem Hintergrund, dass „Curveball“ durch gezielte Verbreitung von Fehlinformatio- nen maßgeblich am Zustandekommen des Irak-Kriegs beteiligt war? 9) Hätte seitens der Einbürgerungsbehörde die Möglichkeit bestanden, Rafid al-J. eine Einbürgerung zu verweigern? Seite 2 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wie am 02.12.2010 in der ARD berichtet, lebt in Karlsruhe ein Mann, der durch ge- zielte Falschinformationen an den BND maßgeblich am Zustandekommen des Irak- kriegs beteiligt war. Der als „Curveball“ in den Medien bekannte Rafid al-J. hat heute einen deutschen Pass und wurde von der Karlsruher Stadtverwaltung eingebürgert. Die von „Curveball“ im Vorfeld des Irakkriegs gelieferten Informationen über biologi- sche Massenvernichtungswaffen und deren Produktionsstätten im Irak lieferten der US-Regierung einen vermeintlichen Kriegsgrund. Sowohl US-Präsident Bush als auch Außenminister Powell stützten sich bei Kriegsbeginn auf „Curveballs" Aussa- gen, die der US-Regierung durch den BND übermittelt worden waren. Die von „Curveball“ gelieferten Informationen erwiesen sich jedoch im Nachhinein als frei erfunden. Dennoch wurde „Curveball“ den ARD-Informationen zufolge vom Bun- desnachrichtendienst weiterhin jahrelang über eine Scheinfirma mit Geld versorgt und auch betreut. Die GRÜNE-Fraktion verurteilt diese Sonderbehandlung eines Fehlinformanten durch den BND aufs Schärfste. Auch fragen wir uns, wie es dazu kommen konnte, dass „Curveball“ heute - mit einem deutschen Pass ausgestattet - unbehelligt in Karlsruhe lebt. Deshalb möchten wir wissen, ob für die Stadtverwaltung die Möglich- keit bestanden hätte, Rafid al-J. die Einbürgerung zu verweigern. Wegen des übergeordneten öffentlichen Interesses an diesem Fall sieht die GRÜNE- Fraktion keinerlei Anlass, wegen datenschutzrechtlicher Erwägungen zugunsten von Rafid al J. eine öffentliche Antwort auf unsere Anfrage zu verweigern. Für den Fall, dass die Stadtverwaltung hierzu eine andere Einschätzung hat, bitten wir jedoch da- rum, die Fragen zunächst getrennt in einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil zu beantworten. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Dorothea Polle-Holl Tanja Kluth Michael Borner Hauptamt 4. März 2011 Sachverhalt/Begründung:
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) vom: 06.12.2010 eingegangen: 06.12.2010 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 675 18 öffentlich Dez. 2 Einbürgerung von "Curveball" in Karlsruhe Frage 1: Seit wann lebt Rafid al-J., öffentlich bekannt unter dem Decknamen „Curveball“, in Karlsru- he und wann wurde er eingebürgert? Es kann nicht bestätigt werden, dass es sich bei der Person Rafid al-J. um die öffentlich bekannt gewordene Person unter dem Decknamen „Curveball“ handelt. Der Zuzug von Rafid al-J. nach Karlsruhe erfolgte Ende 2005, die Einbürgerung im Frühjahr 2008. Frage 2: Waren der Stadtverwaltung zum Zeitpunkt der Einbürgerung die Identität von Rafid al-J. sowie seine Verwicklung in den Irak-Krieg bekannt? Für die Einbürgerung war diese Frage ohne Relevanz (siehe Antwort zu Frage 3). Frage 3: Erfüllte Rafid al-J. die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland? In der Einbürgerungssache des Rafid al-J. waren die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbür- gerung nach § 10 Abs. 1 StAG erfüllt. Frage 4: Hat die Stadtverwaltung bei der Einbürgerung von Rafid al-J. die gleichen Routineprüfun- gen durchgeführt wie bei anderen Einbürgerungsverfahren in Karlsruhe? Im Einbürgerungsverfahren wurden die gleichen Routineprüfungen durchgeführt wie bei allen an- deren Einbürgerungsverfahren in Karlsruhe. 2 Frage 5: Was wurde seitens der Stadtverwaltung unternommen, um die Identität Rafid al-J.s zu überprüfen? Wurde hierbei Unterstützung durch die Polizei eingeholt, wie dies bei anderen Einbürgerungsverfahren üblich ist? Die Überprüfung der Identität des Rafid al-J. erfolgte durch die Vorlage von Personenstandsur- kunden deutscher Standesämter. Es wurden Stellungnahmen des Polizeipräsidiums, des Landes- amtes für Verfassungsschutz, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie ein Auszug aus dem Bundeszentralregister eingeholt, ebenso erfolgten Anfragen an alle früheren Wohnortbe- hörden. Insofern erfolgte die Überprüfung der Identität im Rahmen der üblichen Routine. Keine der einbezogenen Stellen erhob Einwände gegen die Einbürgerung. Frage 6: Was wurde seitens der Stadtverwaltung unternommen, um die Einkommenssituation von Rafid al-J. zu überprüfen? Das Vorliegen der wirtschaftlichen Einbürgerungsvoraussetzungen wurde nachgewiesen durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung sowie durch Kontoauszüge, aus denen die Überweisun- gen hervorgingen. Frage 7: Hatte die Stadtverwaltung im Zuge des Einbürgerungsverfahrens Kenntnis darüber erlangt, dass Rafid al-J. über eine Scheinfirma vom BND regelmäßig Geld erhielt? Welche Rolle spielte dieses vermeintliche „Arbeitsverhältnis“ bei der Einbürgerung? Voraussetzung für die Einbürgerung war nach der damaligen Rechtslage, dass der Einbürge- rungsbewerber seinen Lebensunterhalt allein ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII sichern kann. Rafid al-J. erfüllte diese unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Zahlungseingänge. Frage 8: Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Einbürgerung von Rafid al-J. in Karlsruhe vor dem Hintergrund, dass „Curveball“ durch gezielte Verbreitung von Fehlinformationen maßgeb- lich am Zustandekommen des Irak-Kriegs beteiligt war? 3 Die Beurteilung der Stadtverwaltung orientiert sich allein an den Voraussetzungen, die an die Ein- bürgerung geknüpft sind. Aus deren Erfüllung folgt eine gebundene Entscheidung, die keine ande- re Beurteilung ermöglicht. Frage 9: Hätte seitens der Einbürgerungsbehörde die Möglichkeit bestanden, Rafid al-J. eine Ein- bürgerung zu verweigern? Siehe Antwort zu Frage 3.