Antrag KAL: Trasse der Nordtangente-Ost: Südspange Hagsfeld

Vorlage: 26726
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.03.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Rintheim, Waldstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.03.2011

    TOP: 13.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KAL-Südspange Hagsfeld
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 01.03.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 15.03.2011 669 13 b öffentlich Trasse der Nordtangente-Ost: Südspange Hagsfeld (Trasse der Nordtangente Ost) - Detailplanung und Zu- schussbeantragung 1. Die Stadtverwaltung erstellt für die „Südspange Hagsfeld“ (Trasse der Nord- tangente-Ost) zwischen Elfmorgenbruch- und Haid-und-Neu-Straße eine De- tailplanung mit folgenden Rahmenbedingungen: Leitbild einer „lokalen Entlas- tung“; Bau ohne bzw. ohne genehmigungspflichtige Änderung des gültigen Bebauungsplanes möglich; zweibahnig (je ein Richtungsfahrstreifen); nur Mindeststandards beim Ausbau und bei allen technischen Parametern der Straße und deren Anschlüssen - Vorrang für Lärmschutz, Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, keine Attraktivität für Durchgangsverkehr. 2. Parallel entwickelt die Stadtverwaltung ein Konzept für die Optimierung des Lärmschutzes und zur Verringerung der Verkehrsmengen auf der Haid-und- Neu-Straße durch Rintheim sowie auf der Breslauer Straße und der Straße „Am Sportpark“ durch die Waldstadt. 3. Ebenfalls parallel beantragt die Stadtverwaltung bei den zuständigen Behör- den die Förderung nach dem GVFG. Die Situation in Hagsfeld mit Gewerbegebieten und einem Autobahnanschluss, die von Westen her nur durch den Stadtteil erreichbar sind, ist bekannt und bedarf keiner weiteren Vorstellung. Die Karlsruher Liste hat eine südliche Umgehung in Baulast der Sachverhalt / Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Stadt schon in den 90er-Jahren vorgeschlagen und mehrfach im Gemeinderat bean- tragt, leider jedes Mal ohne Erfolg. Nach den langjährigen Diskussionen, zuletzt in der Nordtangenten-Kommission vom Dezember 2010, steht immerhin fest, dass dieser Vorschlag rechtlich möglich, zu- schussfähig und auch ohne Alternative für die Entlastung ist:  Eine Planung ohne ausgedehnte Unterführung der Bahntrasse (für den Lärm- schutz und für den Erhalt des Landschaftsbildes) stieße auf erhebliche Wider- stände aus der benachbarten Bevölkerung. Ein entsprechendes Änderungs- verfahren würde nicht nur enorme Zeit kosten, sondern wäre zudem unter Umständen nicht genehmigungsfähig.  Der Bau einer durchgehenden „Nordtangente“ (zwei- oder vierbahnig) entfällt aus ebenfalls bekannten Gründen (gewichtige anderweitige Nachteile). Die baulich schwierigste und bei den benachbarten Stadtteilen umstrittenste Stelle ist der Anschluss der Südspange Hagsfeld an die Haid-und-Neu-Straße (L 560). Hier gilt es, die unterschiedlichen Interessen weitestgehend auszutarieren. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Hauptamt 4. März 2011

  • TOP 13b
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 01.03.2011 eingegangen: 01.03.2011 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 669 13 b öffentlich Dez. 6 Trasse der Nordtangente-Ost: Südspange Hagsfeld (Trasse der Nordtangente-Ost) - Detailplanung und Zuschussbeantra- gung - Kurzfassung - Pläne für eine einbahnige Straßenverbindung zwischen der Elfmorgenbruchstraße und der Haid-und-Neu-Straße auf der Trasse der Nordtangente-Ost sind bereits erstellt und wurden am 22.12.2010 der Nordtangentenkommission vorgestellt. Die Stadt wird beim Regierungspräsidium einen Antrag zur Aufnahme des Vorhabens in das GVFG-Programm (Entflechtungsgesetz) stellen. Über das Ergebnis der Prüfung bezüglich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahme wird im Planungsausschuss berichtet werden. Das weitere Vorgehen ist danach zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 80 Mio. € ca. 52 Mio. € (entspricht ca. 65 %) ca. 28. Mio. € kalk. Kosten ca. 6,4 Mio. €/a Betriebskosten: ca. 50.000 €/a Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Verkehr und Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung erstellt für die „Südspange Hagsfeld“ (Trasse der Nordtangente- Ost) zwischen Elfmorgenbruch- und Haid-und-Neu-Straße eine Detailplanung mit fol- genden Rahmenbedingungen: Leitbild einer „lokalen Entlastung“; Bau ohne bzw. oh- ne genehmigungspflichtige Änderung des gültigen Bebauungsplanes möglich; zwei- bahnig (je ein Richtungsfahrstreifen); nur Mindeststandards beim Ausbau und bei allen technischen Parametern der Straße und deren Anschlüssen - Vorrang für Lärm- schutz, Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, keine Attraktivität für Durchgangsverkehr Die Stadtverwaltung hat eine entsprechende Planung unter Hinzuziehung eines Ingenieur- büros bereits gefertigt und diese am 22. Dezember 2010 der Nordtangentenkommission vorgestellt. Der geplante einbahnige Teilausbau berücksichtigt die Vorgaben des Bebau- ungsplans und damit die hohen Standards für Lärmschutz und Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft. Der Anschluss der neuen Straße an die Haid-und-Neu-Straße soll über die im Bebauungs- plan dargestellte Nordrampe erfolgen. Damit wickeln sich die signalisierten Verflechtungs- verkehre in dieser Ausbaustufe in deutlichem Abstand zur Bebauung in Rintheim und Hags- feld ab. 2. Parallel entwickelt die Stadtverwaltung ein Konzept für die Optimierung des Lärm- schutzes und zur Verringerung der Verkehrsmengen auf der Haid-und-Neu-Straße durch Rintheim sowie auf der Breslauer Straße und der Straße „Am Sportpark“ durch die Waldstadt Im Zuge der Planung Teilausbau der „Nordtangente-Ost“ werden Lärmschutzmaßnahmen an der Haid-und-Neu-Straße geprüft bzw. berücksichtigt. Eine deutliche Verringerung der Verkehrsmenge auf dieser Haupteinfallstraße erscheint aufgrund ihrer Funktion im Straßen- netz nicht realistisch. Mit dem Teilausbau der Nordtangente-Ost werden keine signifikanten Zunahmen für den Streckenzug Am Sportpark/Breslauer Straße prognostiziert. Nach Realisierung der Maß- nahme wird dies überprüft werden. Für die Breslauer Straße wurden bereits in der Vergangenheit verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsentlastung - auch Sperrungen - untersucht. Maßnahmen zur Verlangsamung des Verkehrs führen zu keiner signifikanten Abnahme der Verkehrsmenge - zudem bereits heute Tempo 30 vorgeschrieben ist. Sperrungen der Straße würden stets zu Verlagerungen in umliegende Straßen und zu Nachteilen der internen Erschließung der Waldstadt führen. 3. Ebenfalls parallel beantragt die Stadtverwaltung bei den zuständigen Behörden die Förderung nach dem GVFG Die Nordtangente-Ost ist im Bundesverkehrswegeplan als B 10 verankert. Dies beinhaltet auch eine vollständige Finanzierung durch den Bund, setzt aber voraus, dass eine durchge- hende Nordtangente gebaut wird. Eine Hardtwalddurchfahrung (direkt oder über die Linken- heimer Landstraße - L 605 -, Adenauerring, Theodor-Heuss-Allee) wird aber von der Ge- meinderatsmehrheit abgelehnt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Deshalb wird derzeit vom RPK auf Veranlassung des Bundes eine Machbarkeitsstudie für eine Untertunnelung des Hardtwaldes mit Anbindung an die Nordtangente-Ost erstellt. Er- gebnisse und somit auch weitere Vorgehensweise des Bundes liegen noch nicht vor. Um unabhängig hiervon Alternativen für eine zeitnähere Realisierung des Abschnitts Ost zu prüfen, hat die Stadt parallel zur o. g. Machbarkeitsstudie beim Bund angefragt, ob dieser bereit wäre, die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der B 10 - neu - zu verschieben, um somit die Baulastträgerschaft für die Nordtangente-Ost auf die Stadt zu übertragen (Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße). Dies hätte auch Auswirkungen auf die Finanzierung, für die dann die Stadt und nicht mehr der Bund verantwortlich wäre. Der Bund betrachtet eine entsprechende neue Festlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze als möglich (siehe auch Begründung zum Antrag). Mit den von der Stadt erarbeiteten Planunterlagen für eine einbahnige Straßenverbindung von der Elfmorgenbruch- zur Haid-und-Neu-Straße, die in der Nordtangenten-Kommission am 22.12.2010 vorgestellt wurden, kann relativ kurzfristig ein Antrag auf Aufnahme ins GVFG-Programm (Entflechtungsgesetz) beim RPK gestellt werden. Dies ist für die erste Jahreshälfte 2011 vorgesehen. Das RPK wird dann an Hand der vorgelegten Unterlagen prüfen, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Aber selbst bei einem positiven Er- gebnis ist damit noch keine Entscheidung über den Zeitpunkt der Finanzierbarkeit getroffen. Führt die Machbarkeitsstudie für die Untertunnelung des Hardtwaldes zu keinem positiven Ergebnis und wird die grundsätzliche GVFG-Förderfähigkeit der Maßnahme seitens des Landes bejaht, kann dann vonseiten der Stadt ein qualifizierter GVFG-Antrag beim RPK gestellt werden. Wegen der erheblichen finanziellen Folgen, die sich daraus ergeben, muss der Gemeinderat zur gegebenen Zeit über das weitere Vorgehen entscheiden.