Antrag SPD: Trasse der Nordtangente-Ost

Vorlage: 26725
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.03.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 15.03.2011

    TOP: 13.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Nordtangente-Ost
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) Stadtrat Jürgen Marin (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion vom 18.01.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 15.03.2011 668 13 a öffentlich Trasse der Nordtangente-Ost: Nordtangente-Ost 1. Die Stadtverwaltung beantragt beim Regierungspräsidium die Aufnahme der Nordtangente-Ost - einbahniger Weiterbau von der Elfmorgenbruchstraße bis zur Haid-und-Neu-Straße a) entweder als Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße b) oder als reine Gemeindestraße zur Finanzierung nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG). 2. Nach Abschluss der Prüfung durch das Regierungspräsidium und im Falle einer positiven Bescheidung stellt die Verwaltung das Ergebnis im zuständigen Ausschuss vor, nimmt den einbahnigen Ausbau zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße in den kommunalen Haushalt auf und beantragt den Förderzuschuss durch das Land. Bei der Eröffnung des Autobahnanschlusses Karlsruhe-Nord im Frühjahr 2007 wurde den Hagsfeldern eine baldige Weiterführung der Nordtangente-Ost zumindest bis zur Haid-und-Neu-Straße versprochen. Dies ist immer noch nicht geschehen. Der Hagsfelder Bevölkerung kann der zusätzliche Durchgangsverkehr von der L 560 zur A 5 nicht länger zugemutet werden. Die Realisierung der Nordtangente-Ost als kommunale Baumaßnahme ist die einzige realistische Chance für eine baldige Entlastung Hagsfelds. Daher beantragt die SPD-Fraktion, dass der einbahnige Weiterbau von der Elfmorgenbruchstraße bis zur Haid-und-Neu-Straße entweder als Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße oder als reine Gemeindestraße realisiert wird, da diese Lösungen nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden finanziert werden können. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In einer Kleinen Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Johannes Stober vom 1. März 2010 wollte dieser wissen, ob der Abschnitt der Nordtangente-Ost zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße auch als Ortsdurchfahrt der B 10 definiert werden kann. Das Landesministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat mit Antwortschreiben vom 20. März 2010 Nr. 65-39-B10KA-VAIENZ/109 auf diese Kleine Anfrage hin erklärt, dass eine aktuelle Prüfung des Bundes ergeben hat, dass die Einstufung der Nordtangente-Ost zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und- Neu-Straße im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesstraßen einen möglichen Wechsel der Baulastträgerschaft durch die Änderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen und einer danach möglichen Verwirklichung in der Baulast der Stadt Karlsruhe nicht im Wege steht. Somit wäre dieser Streckenabschnitt von der Stadt zu bauen, so dass die Verwaltung bei einem Ausbau als kommunale Straßenbaumaßnahme Anspruch auf eine Förderung durch das Land mit einem Zuschuss von 70 Prozent hat. unterzeichnet von: Doris Baitinger Angela Geiger Michael Zeh Jürgen Marin Hauptamt 4. März 2011

  • TOP 13a
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 18.01.2011 eingegangen: 20.01.2011 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 668 13 a öffentlich Dez. 6 Trasse der Nordtangente-Ost: Nordtangente-Ost - Kurzfassung - Die Stadt wird beim Regierungspräsidium einen Antrag zur Aufnahme des Vorhabens in das GVFG-Programm (Entflechtungsgesetz) stellen. Über das Ergebnis der Prüfung bezüglich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahme wird im Planungsausschuss bzw. der Nordtangenten-Kommission berichtet werden. Das weitere Vorgehen ist danach zu ent- scheiden. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 80 Mio. € ca. 52 Mio. € (entspricht ca. 65 %) ca. 28. Mio. € kalk. Kosten ca. 6,4 Mio. €/a Betriebskosten: ca. 50.000 €/a Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Verkehr und Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung beantragt beim Regierungspräsidium die Aufnahme der Nord- tangente-Ost - einbahniger Weiterbau von der Elfmorgenbruchstraße bis zur Haid- und-Neu-Straße a) entweder als Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße b) oder als reine Gemeindestraße zur Finanzierung nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) Die Nordtangente-Ost ist im Bundesverkehrswegeplan als B 10 verankert. Dies beinhaltet auch eine vollständige Finanzierung durch den Bund, setzt aber voraus, dass eine durch- gehende Nordtangente gebaut wird. Eine Hardtwalddurchfahrung (direkt oder über die Linkenheimer Landstraße - L605 -, Adenauerring, Theodor-Heuss-Allee) wird aber von der Gemeinderatsmehrheit abgelehnt. Deshalb wird derzeit vom RPK auf Veranlassung des Bundes eine Machbarkeitsstudie für eine Untertunnelung des Hardtwaldes mit Anbindung an die Nordtangente-Ost erstellt. Ergebnisse und somit auch weitere Vorgehensweise des Bundes liegen noch nicht vor. Um unabhängig hiervon Alternativen für eine zeitnähere Realisierung des Abschnitts Ost zu prüfen, hat die Stadt parallel zur o. g. Machbarkeitsstudie beim Bund angefragt, ob dieser bereit wäre, die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der B 10 - neu - zu verschieben, um somit die Baulastträgerschaft für die Nordtangente-Ost auf die Stadt zu übertragen (Orts- durchfahrt einer Bundesstraße). Dies hätte auch Auswirkungen auf die Finanzierung, für die dann die Stadt und nicht mehr der Bund verantwortlich wäre. Der Bund betrachtet eine entsprechende neue Festlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze als möglich. Mit den von der Stadt erarbeiteten Planunterlagen für eine einbahnige Straßenverbindung von der Elfmorgenbruch- zur Haid-und-Neu-Straße, die in der Nordtangenten- Kommission am 22.12.2010 vorgestellt wurden, kann relativ kurzfristig ein Antrag auf Aufnahme ins GVFG-Programm (Entflechtungsgesetz) beim RPK gestellt werden. Dies ist für die erste Jahreshälfte 2011 vorgesehen. Das RPK wird dann an Hand der vorge- legten Unterlagen prüfen, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Aber selbst bei einem positiven Ergebnis ist damit noch keine Entscheidung über den Zeitpunkt der Finanzierbarkeit getroffen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 2. Nach Abschluss der Prüfung durch das Regierungspräsidium und im Falle einer positiven Bescheidung stellt die Verwaltung das Ergebnis im zuständigen Aus- schuss vor, nimmt den einbahnigen Ausbau zwischen Elfmorgenbruchstraße und Haid-und-Neu-Straße in den kommunalen Haushalt auf und beantragt den Förder- zuschuss durch das Land Über das Prüfergebnis wird der Planungsausschuss bzw. die Nordtangenten- Kommission, unabhängig vom Ausgang, informiert. Führt die Machbarkeitsstudie für die Untertunnelung des Hardtwaldes zu keinem positi- ven Ergebnis und wird die grundsätzliche GVFG-Förderfähigkeit der Maßnahme seitens des Landes bejaht, kann dann von Seiten der Stadt ein qualifizierter GVFG-Antrag beim RPK gestellt werden. Wegen der erheblichen finanziellen Folgen, die sich daraus ergeben, muss der Gemein- derat zur gegebenen Zeit über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Einstellung entsprechender Finanzmittel in den städtischen Haushalt zur Co-Finanzierung des Vorhabens muss erst erfolgen, wenn absehbar ist, ob und wann das Land die entsprechenden Finanzzuweisungen tätigen wird.