Antrag GRÜNE: Europäische Gleichstellungs-Charta
| Vorlage: | 26724 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Uta van Hoffs (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 12.01.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 15. März 2011 667 12 öffentlich Europäische Gleichstellungs-Charta Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt die Unterzeichnung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“. Er bekennt sich damit formell und öffentlich zu den in der Charta niedergelegten Ver- pflichtungen. Die Stadt Karlsruhe erklärt sich bereit, zur Umsetzung dieser Verpflichtungen einen Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten, in dem Prioritäten und Ressourcen sowie Aktivitäten zur Verwirklichung in einem definierten Zeitrahmen festgelegt werden. In die Erarbeitung des Gleichstellungsaktionsplans sind Karlsruher Verbände und Gruppen mit einzubeziehen. Trotz Anerkennung des Grundrechts auf Gleichstellung von Frauen und Männern und trotz erkennbarer Fortschritte ist Gleichstellung im Alltag noch immer nicht Reali- tät geworden. Ungleichheit wird durch vielfältige Stereotypen vermittelt; sie bestimmen das soziale Leben in der Familie, im Bildungsbereich und in der Arbeitswelt. Auch die Verteilung von Einfluss und Gestaltungsspielraum in gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kultu- Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ rellen und politischen Organisationen spiegeln klar wider, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern längst nicht erreicht ist. Gerade auf kommunaler Ebene können lokale Akteure Ungleichheiten nachhaltig bekämpfen und konkrete Aktionen zur Förderung einer egalitären Gesellschaft ent- wickeln. Der Frauenförderplan der Stadt Karlsruhe war ein erster wichtiger Schritt zur Gleich- stellung von Frauen und Männern und als Dienstanweisung des Oberbürgermeisters ein notwendiges Regelungsinstrument. Hinsichtlich der Verbindlichkeit von Zielen und deren Umsetzung geht die Europäi- sche Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern deutlich über den Frau- enförderplan der Stadt Karlsruhe hinaus. Daraus sollte jetzt als notwendiger weiterer Schritt ein Aktionsplan mit konkreten Zie- len und Maßnahmen sowie der Verpflichtung der Realisierung in einem definierten Zeitraum entwickelt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Tanja Kluth Dr. Dorothea Polle-Holl Dr. Ute Leidig Uta van Hoffs Hauptamt 4. März 2011
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Januar 2011 STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 12.01.2011 eingegangen: 12.01.2011 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 667 12 öffentlich Dez. 2 Europäische Gleichstellungs-Charta - Kurzfassung - Die Unterzeichnung der EU-Charta würde die Stadt Karlsruhe zur Erarbeitung eines umfas- senden Gleichstellungsaktionsplanes verpflichten. Dieser weitgehende Anspruch ist auf- grund des damit verbundenen Arbeitsaufwandes derzeit nicht leistbar. Für die Stadt Karlsruhe wurde bisher durch eine Arbeitsgruppe der Entwurf der „Dienstan- weisung zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Stadtverwal- tung Karlsruhe“ erarbeitet. Diese Dienstanweisung soll den bisherigen Frauenförderplan ersetzen und ist der erste Schritt für die Entwicklung eines Chancengleichheitsplanes. Weitere gleichstellungspolitische Ziele und Maßnahmen sollen in den jeweiligen Fachberei- chen entwickelt und mit den fachlichen Planungen verknüpft werden. Das Bürgermeisteramt empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Januar 2011 Am 12.5.2006 hat der Hauptausschuss des Rates der Regionen und Gemeinden Europas (RGRE) die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ angenommen. Ziel ist, dass in Europa möglichst viele Kommunen die Charta unter- zeichnen und damit ihr Engagement in der Gleichstellungspolitik deutlich machen. Innerhalb von 2 Jahren nach Unterzeichnung der Charta soll ein Gleichstellungsaktionsplan erstellt werden, der Ziele und Maßnahmen zu folgenden 9 Handlungsfeldern enthält: Demokratische Verantwortung, Politische Rolle, Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung, Rolle als Ar- beitgeber, Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen, Rolle als Dienstleistungserbrin- ger, Planung und nachhaltige Entwicklung, Rolle als Regulierungsbehörde, Städtepartner- schaften und Internationale Kooperationen. Die Erarbeitung eines umfassenden Gleichstel- lungsaktionsplanes auf der Basis der EU-Charta bezieht sich damit auf das gesamte Han- deln des Konzerns. Weiter wäre zu leisten sowohl die Einbindung von externen Kooperati- onspartnern und -partnerinnen als auch die Mitarbeit im Verbund der Chartastädte. Dieser weitgehende Anspruch ist aufgrund des damit verbundenen Arbeitsaufwandes derzeit nicht leistbar. Zunächst sollten die Verpflichtungen nach dem Gesetz zur Verwirklichung der Chancen- gleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) erfüllt werden. Gemäß § 24 Abs. 1 des Chancengleichheitsge- setzes Baden-Württemberg sollen neben den Landesbehörden auch Kommunen mit mehr als 8.000 Einwohnern einen Chancengleichheitsplan erstellen. Als Inhalt für die Chancen- gleichheitspläne der Landesbehörden sind ausschließlich personalbezogene Regelungen vorgesehen. Über die Inhalte des Chancengleichheitsplanes der Kommunen macht das Ge- setz selbst keine konkreten Aussagen. 2009 wurden deshalb unter Federführung des Minis- teriums für Arbeit und Soziales Empfehlungen zu kommunalen Chancengleichheitsplänen erarbeitet. Danach sollen, abgeleitet aus § 23 Abs. 1 Chancengleichheitsgesetz, sowohl verwaltungsinterne als auch verwaltungsexterne Ziele und Maßnahmen berücksichtigt wer- den. Für die Stadt Karlsruhe wurde bisher durch eine Arbeitsgruppe der Entwurf der „Dienstan- weisung zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Stadtverwal- tung Karlsruhe“ erarbeitet. Diese Dienstanweisung soll den bisherigen Frauenförderplan ersetzen und ist der erste Schritt für die Entwicklung eines Chancengleichheitsplanes. Weitere gleichstellungspolitische Ziele und Maßnahmen sollen in den jeweiligen Fachberei- chen entwickelt und mit den fachlichen Planungen verknüpft werden. Bei Plänen, die nur eine Zieldimension aufgreifen, besteht die Gefahr, dass sie in den Fachbereichen nicht aus- reichend verankert sind. Das Bürgermeisteramt empfiehlt den Antrag abzulehnen.