Antrag GRÜNE: Konzeption für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 26723 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 12.01.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22. Plenarsitzung Gemeinderat 15.03.2011 666 11 öffentlich Konzeption für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes der Stadt Karlsruhe 1. Die Verwaltung stellt dar, wie der angestrebte Mittelwert des spezifischen Hei- zenergieverbrauchs der im Energiebericht 2009 erfassten Liegenschaften von 130 kWh/ (m 2 a) a) bis 2020 erreicht werden kann, b) welcher Anteil an der Absenkung des spezifischen Energieverbrauchs durch bau- und anlagentechnische Erneuerung erreichbar ist, c) welcher Anteil der erforderlichen Absenkung durch Änderung des Nutzungsverhaltens erreichbar ist, d) welche ungefähren Investitionssummen voraussichtlich hierfür benötigt wer- den. 2. Die Verwaltung stellt dar, wie der angestrebte Mittelwert des spezifischen Strom- verbrauchs der im Energiebericht 2009 erfassten Liegenschaften von 22,7 kWh/ (m 2 a) a) bis 2020 erreicht werden kann, b) welcher Anteil an der Absenkung des spezifischen Energieverbrauchs durch technische Erneuerung erreichbar ist, c) welcher Anteil der erforderlichen Absenkung durch Änderung des Nutzungs- verhaltens realistisch erreichbar ist, d) welche ungefähren Investitionssummen voraussichtlich hierfür benötigt wer- den. 3. Die Stadtverwaltung erstellt eine Konzeption, die sowohl für den Heizenergiever- brauch als auch für den Stromverbrauch eine Priorisierung der Investitionen in die energetische Sanierung des städtischen Gebäudebestandes bis 2020 vornimmt und einen Investitionszielwert pro Doppelhaushalt quantifiziert. Dabei wird ange- strebt, in allen definierten Nutzarten des Energieberichtes die Energieverbräuche sowohl im Bereich Heizenergie als auch im Bereich Strom auf den nutzartspezifi- schen Gruppenmittelwert zu senken. Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Der Gemeinderat hat 2009, nach eingehender Vorberatung, das Klimaschutzkonzept Karlsruhe als verbindlichen Handlungsrahmen beschlossen. Das Klimaschutzziel, in allen städtischen Einrichtungen eine jährliche Reduktion des Endenergieverbrauchs von 2 % zu bewirken, ist realistischerweise nur durch kontinu- ierliche Investition in den Gebäudebestand zu erreichen. Eine Quantifizierung der Investitionssummen und Anreize zu verändertem Nutzverhalten sieht die GRÜNE- Fraktion als unerlässlich für eine erfolgreiche Umsetzung der Klimaschutzziele an. Nur eine über den aktuellen Doppelhaushalt 2011/12 hinausgehende Investitionspla- nung im Bereich energetischer Gebäudesanierung ist geeignet, in Zeiten schwer vorhersagbarerer städtischer Einnahmen ein Mindestmaß an Investitionen zur Zieler- reichung zu gewährleisten. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Dorothea Polle-Holl Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt 4. März 2011 Sachverhalt/Begründung:
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STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 12.01.2011 eingegangen: 12.01.2011 Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 666 11 öffentlich Dez. 6 Konzeption für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes der Stadt Karlsruhe - Kurzfassung - Die im Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe formulierten Einsparziele („2-2-2“) von jährlich 2 % Endenergie, 2 % CO 2 -Ausstoß und eine Verdoppelung der regene- rativen Energieanteile bis 2020 sind ohne Investitionen in bauliche und technische Maßnahmen, also nur mit Einsparungen durch Informieren und Sensibilisieren der Nutzer oder ähnliche nicht- bzw. geringinvestive Maßnahmen keinesfalls zu errei- chen. Die Stadt Karlsruhe hat mit der Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen und dem Klimaschutzfonds bereits zwei wirkungsvolle Instrumente in der Hand, die wesentlich zur Erreichung der oben genannten Einsparziele beitragen. Eine Aussage zu benötigten Investitionssummen bis 2020 kann zum jetzigen Zeit- punkt nicht gemacht werden. Hierzu wären eine aufwändige Aufbereitung von Daten sowie erheblicher Planungsaufwand erforderlich, der unter Abwägung von Kosten und Nutzen derzeit nicht sinnvoll erscheint. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die im Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe formulierten Ziele („2-2-2“) sehen eine Reduzierung von jährlich rund 2 % bezogen auf den Endenergieverbrauch und den CO 2 -Ausstoß sowie eine Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 vor. Die Ziele orientieren sich bewusst an dem anspruchsvollen KLI- MA-Szenario des IFEU-Instituts. Dieses geht von optimalen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene und deutlich verstärkten Anstrengungen auf kommu- naler Ebene aus. Der berechnete Minderungskorridor basiert auf bundesweiten Trends und berücksichtigt die Gegebenheiten in Karlsruhe entsprechend. Eine Be- rechnung des jeweiligen Minderungsbeitrags aller 80 Maßnahmen des Handlungska- talogs fand hingegen nicht statt - und war zum damaligen Zeitpunkt auch nicht leist- bar. Insofern ist bei vielen Maßnahmen keine konkrete Angabe zum langfristigen Minderungspotenzial hinterlegt. Auch wenn die Zielformulierung übergreifend angelegt ist, sollten sich letztlich alle Sektoren daran messen. Das gilt nicht zuletzt für den Bereich der städtischen Lie- genschaften, wo der direkte Einfluss der Kommune am größten ist. Zur Erinnerung: Im Rahmen des Agenda 21-Handlungskonzepts „Energie und globaler Klimaschutz“ sollte von 1990 bis 2005 der CO 2 -Ausstoß jährlich um 1 % reduziert werden (Ziel- wert 15 %, bei den Liegenschaften der Stadt Karlsruhe erreicht wurden 19 %). Aller- dings muss konstatiert werden, dass sich die aktuellen Ziele ohne Investitionen in bauliche und technische Maßnahmen, also nur mit Einsparungen durch Informieren und Sensibilisieren der Nutzer oder ähnliche nicht- bzw. geringinvestive Maßnahmen keinesfalls erreichen lassen. Die Stadt Karlsruhe hat mit der Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen und dem Klimaschutzfonds bereits zwei wirkungsvolle Instrumente in der Hand, die wesentlich zur Erreichung der oben genannten Einsparziele beitragen. Die Absenkung des spezifischen Heizenergieverbrauchs der im Energiebericht er- fassten Liegenschaften auf einen Mittelwert von 130 kWh / (m 2 a) wie auch auf einen Mittelwert von 22,7 kWh/(m² a) bis 2020 wird sowohl durch bauliche und technische Maßnahmen als auch durch ein verändertes Nutzerverhalten erreicht. Für bauliche und technische Maßnahmen bedeutet dies, dass z. B. Wärmedämmun- gen und Fenstererneuerungen mit einem erhöhten energetischen Standard entspre- chend der Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen umgesetzt werden. Die Realisierung von bzw. Umstellung auf Fernwärmeversorgung oder von Öl auf Gas- versorgung, der Einbau einer Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen, ein effizien- ter Einsatz von Blockheizkraftwerken, die Optimierung der Regelung bei der Wär- meerzeugung und Verteilung sowie ein dem Bedarf angepasster Betrieb der techni- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 schen Anlagen sind weitere wesentliche Maßnahmen, mit denen das angestrebte Ziel erreicht werden soll. Bau- und anlagentechnische Erneuerungen tragen mit einem Anteil von ca. 90 % zu der Absenkung des spezifischen Energieverbrauchs bei. Änderungen des Nutzerverhaltens tragen mit einem Anteil von ca. 10 % zu der Ab- senkung des spezifischen Energieverbrauchs bei. Eine Aussage zu benötigten Investitionssummen bis 2020 kann zum jetzigen Zeit- punkt nicht gemacht werden. Hierzu wären eine aufwändige Aufbereitung von Daten sowie erheblicher Planungsaufwand erforderlich, der unter Abwägung von Kosten und Nutzen derzeit nicht sinnvoll erscheint. Eine Konzeption für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes der Stadt Karlsruhe bis zum Jahr 2020 liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Der hiermit ver- bundene Planungsaufwand ist erheblich und erscheint unter Abwägung von Kosten und Nutzen derzeit nicht sinnvoll. Speziell bei einem sehr großen Gebäudebestand ist es unerlässlich, zusätzlich eine Verbrauchs-Kosten-Analyse durchzuführen, um die Effizienz von Einzelmaßnahmen - bezogen auf das übergeordnete Einsparziel - besser einstufen zu können. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft ist aktuell mit der Ausarbeitung dieses mittelfristigen Prozesses beschäftigt und wird zeitnah in den entsprechenden Gremien darüber berichten. Auch die mit den im DHH 2011/12 enthaltenen Projekten und Maßnahmen verbun- denen Einsparungen leisten bereits einen wesentlichen Beitrag zu den oben ge- nannten Einsparzielen, sind aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht präzise quantifi- zierbar. Mit der Weiterentwicklung der Leitlinie Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen werden konkrete Anforderungen an Baukonstruktionen, Technische Anlagen, Bautei- le und Komponenten sowie die nachhaltige Gebäudebewirtschaftung formuliert, mit denen das angestrebte Ziel erreicht werden soll. Zur Erschließung des Einsparpotentials durch ein geändertes Nutzerverhalten wird ein Einsparprojekt zur Nutzersensibilisierung an den Karlsruher Schulen im Frühjahr 2011 gestartet.