Beitritt der Stadt Karlsruhe in die Einkaufsgemeinschaft für kommunale Verwaltungen im Deutschen Städtetag (EKV eG)
| Vorlage: | 26719 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 22. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 15.03.2011 663 8 öffentlich Dez. 4 Beitritt der Stadt Karlsruhe in die Einkaufsgemeinschaft für kommunale Verwaltungen im Deutschen Städtetag (EKV eG) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 15.02.2011 6 Gemeinderat 15.03.2011 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - den Beitritt der Stadt Karlsruhe in die Einkaufsgemeinschaft für kommunale Verwaltungen im Deutschen Städtetag (EKV eG) mit dem Ziel, wirtschaftliche Vorteile durch größere Ausschreibungsvolumina zu erreichen. Die Verwaltung wird beauftragt, sich im Rahmen der Mitgliedschaft in der EKV eG an der Projektarbeit zum Aufbau einer städteübergreifenden Beschaffung einzubringen. Der Beschluss ist nach §108 GemO unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) rd. 1.000 € einmalig 1.000 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 20.01.2011 fand die Gründungsversammlung der Einkaufsgemeinschaft für kommunale Verwaltungen im Deutschen Städtetag (EKV eG) statt. Gründungsmitglieder sind die Städte Hannover, Heilbronn, Neuss, Nürnberg und Solingen. An der Gründungsversammlung ha- ben ebenfalls die Städte Münster, Regensburg, Stuttgart und Karlsruhe teilgenommen und planen/prüfen einen Beitritt erst nach entsprechender Gremienentscheidung. Im weiteren Verlauf wird den weiteren Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages ein Bei- tritt eröffnet. Die EKV eG soll gemäß dem Vorbild der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft kom- munaler Krankenhäuser (EKK eG) die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der VOL der Mitgliedsstädte kartellrechts- und nachfragekonform bündeln, um dadurch Synergien mit wirtschaftlichen Vorteilen zu generieren. Die Genossenschaft ist im Besitz der Mitglieder und nicht gewerblich ausgerichtet. Die EKK eG, in der auch das Städtische Klinikum Karlsruhe Mitglied ist, besteht seit über 14 Jahren und hat aktuell ein Beschaffungsvolumen von 700 - 800 Mio. € im Jahr. Jährlich wer- den dabei die laufenden Kosten übersteigenden Überschüsse (im Jahr 2010 ca. 5 Mio. €) an die Mitglieder umsatzproportional ausgeschüttet. Die EKK eG steht dabei ebenso wie der Deutsche Städtetag mit entsprechendem Fachwis- sen beim Aufbau der EKV eG zur Verfügung. Der Satzungsentwurf der EKV eG wurde durch den Deutschen Städtetag anwaltlich geprüft und mit dem zuständigen Genossenschaftsverband abgestimmt. Die EKV eG tritt zukünftig als bundesweiter Dienstleister im Bereich der Beschaffung für die freiwillig am jeweiligen Ausschreibungsprozess beteiligten Städte auf und beschränkt sich dabei auf große europaweite Ausschreibungen neben der Erhaltung regionaler Lieferanten- strukturen. Im weiteren Verlauf entscheidet jede beteiligte Stadt selbst, an welchen der im Ausschrei- bungsprozess beteiligten Lieferanten sie die Leistungen vergibt und schließt mit diesem ei- nen entsprechenden Vertrag. Daher wird die Haftung auf das auch bisher übliche Maß be- schränkt. Für Verbindlichkeiten der EKV eG haftet stets die EKV eG selbst, wobei die Haftung der Mitglieder sich auf die Höhe des Genossenschaftsanteils (in Höhe von 500 €) beschränkt. Die Initiative und das Interesse der Stadt Karlsruhe geht auf die Projektarbeit des HF 4 (Ein- kaufskooperationen) im Rahmen des 10-Punkte-Programms zur Haushaltskonsolidierung zurück. Vorteile: Transparente und partnerschaftliche (nicht grundsätzlich verpflichtende) Zusam- menarbeit der Mitglieder zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile durch größere Aus- schreibungsvolumina / Nachfragebündelung Wissens-Transfer zwischen den Kommunen und gemeinschaftliche Nutzung der Expertise der EKK eG Standardisierung der Beschaffungsprozesse und der Sortimente Beschränkung auf große europaweite Ausschreibungen (ausschließlich VOL) neben der Erhaltung regionaler Lieferantenstrukturen Gemeinsame Nutzung einer bewährten, elektronischen Ausschreibungsplattform Solide Finanzierung der EKV eG über einen festgelegten Umsatzanteil, dessen Überschuss nicht einbehalten, sondern an die Mitglieder umsatzproportional aus- geschüttet wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - den Beitritt der Stadt Karlsruhe in die Einkaufsgemeinschaft für kommunale Verwaltungen im Deutschen Städtetag (EKV eG) mit dem Ziel, wirtschaftliche Vorteile durch größere Ausschreibungsvolumina zu erreichen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich im Rahmen der Mitgliedschaft in der EKV eG an der Proektarbeit zum Aufbau einer städteübergreifenden Beschaffung einzubringen. 3. Der Beschluss ist nach § 108 GemO unter Nachweis der gesetzlichen Vorausset- zungen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Hauptamt 4. März 2011