Anfrage FDP-Fraktion: Waldgebiet beim Zündhütle
| Vorlage: | 26712 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.03.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE FDP-Fraktion 3. Februar 2011 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 16.03.11 9 öffentlich Liegenschaftsamt Waldgebiet beim Zündhütle Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen im Ortschaftsrat: 1. Wer ist Eigentümer des Waldgebietes östlich der Albert-Einstein-Straße bis zum Waldweg Richtung Bergwald? 2. Wer ist für die Pflege dieses Gebietes zuständig? 3. Sind im Boden noch Überlassenschaften von der früheren Munitionsfabrik vorhanden? Begründung: Entlang des Waldweges sind Überreste einer Einzäunung mit Betonpfosten, Maschen- und Stacheldraht ist vorhanden. Das Gelände ist frei zugänglich und stellt damit eine Gefahrensituation dar. unterzeichnet von: Dr. Horst Dilger, Dr. Angelika Fink-Sontag, Prof. Dr. Jan Kowalski, Dipl.-Ing. Günther Malisius
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STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Fraktion vom: 03.02.11 eingegangen: 03.02.11 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 16.03.11 9 öffentlich Liegenschaftsamt Waldgebiet beim Zündhütle 1. Wer ist Eigentümer des Waldgebietes östlich der Albert-Einstein-Straße bis zum Waldweg Richtung Bergwald? Eigentümer des angesprochenen Grundstücks Nr. 22229 ist die Stadt Karlsruhe. 2. Wer ist für die Pflege dieses Gebietes zuständig? Die Pflege des Grundstücks fällt in den Zuständigkeitsbereich des Liegenschafts- amtes. Soweit es sich um Wald handelt obliegt die Pflege der Abteilung Forst, ansons- ten dem Bereich Landwirtschaft. 3. Sind im Boden noch Überlassenschaften von der früheren Munitionsfabrik vor- handen? Das Grundstück war ehemaliges Betriebsgelände der Firma Dynamit Nobel. Die Bo- denuntersuchungen, die vor über 10 Jahren durchgeführt wurden, geben Hinweise auf Bodenbelastungen, die aus der früheren Nutzung herrühren. Um eine aktuelle Aussage hierüber treffen zu können, wäre eine umfangreiche Erkun- dung nach den derzeit geltenden Vorschriften notwendig. Gleichzeitig gibt der aktuelle FNP zumindest im Randbereich Hinweise auf eine Erwei- terung des Wohngebiets. Daher erscheint eine Weiterentwicklung der Wohnnutzung zumindest überlegenswert. Bezüglich der angesprochenen Überresten einer Einzäunung ist folgendes zu sagen: Die Betonpfosten sind optisch unschön. Die Gefährdung hält sich jedoch in Grenzen, da die Pfosten gut erkennbar sind. Mittel- bzw. langfristig wird eine Entfernung vo- raussichtlich erforderlich, da mit zunehmendem Alter der Beton abplatzt und die Be- wehrungseisen dann frei liegen. Die freie Zugänglichkeit des Geländes stellt unseres Erachtens keine außergewöhn- liche Gefährdung dar. Für Waldflächen gilt das öffentliche Betretungsrecht.