Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Christiane Staab und Nachrücken von Herrn Johannes Krug
| Vorlage: | 26664 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.02.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 21. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 22./23.02.2011 650 1 öffentlich Dez. 1 Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden der Stadträtin Christiane Staab und Nachrücken von Herrn Johannes Krug Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22./23.02.11 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO fest, dass bei Frau Christiane Staab durch deren Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Walldorf und dem damit ver- bundenen Wegzug von Karlsruhe ein Hinderungsgrund entstanden ist, der ihr Aus- scheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zur Folge hat. Frau Staab scheidet zum 28. Februar 2011 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Johannes Krug als nächster Ersatzbewerber der Vorschlagsliste der CDU zur Gemeinderatswahl am 07.06.2009 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Johannes Krug kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Frau Stadträtin Christiane Staab teilt mit Schreiben vom 10. Januar 2011 mit, dass sie auf- grund ihrer Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Walldorf und dem damit verbundenen Weg- zug von Karlsruhe nicht mehr in der Lage sein wird, ihr Ehrenamt im Karlsruher Gemeinde- rat fortzuführen. Sie bittet von ihrer Tätigkeit als Stadträtin für die Stadt Karlsruhe zum Ende des Monats Februar dieses Jahres entbunden zu werden. Nächster Ersatzbewerber auf der Vorschlagsliste der CDU nach dem Ergebnis der Gemein- deratswahl vom 7. Juni 2009 ist Herr Johannes Krug, Gebrüder-Grimm-Str. 2, 76199 Karlsruhe. Herr Krug rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mit- geteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO bei ihm nicht vorliegt. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 GemO ist durch den Gemeinderat förmlich festzustellen, dass bei Herrn Krug kein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat wird gebeten, diese Feststellung zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 31 Abs. 1 Satz 4 GemO fest, dass bei Frau Christiane Staab durch deren Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Walldorf und dem damit ver- bundenen Wegzug von Karlsruhe ein Hinderungsgrund entstanden ist, der ihr Aus- scheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zur Folge hat. Frau Staab scheidet zum 28. Februar 2011 aus dem Gemeinderat aus. 2. Gem. § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Johannes Krug als nächster Ersatzbewerber der Vorschlagsliste der CDU zur Gemeinderatswahl am 07.06.2009 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 3. Der Gemeinderat stellt gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Johannes Krug kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 GemO vorliegt. Hauptamt 17. Februar 2011