Antrag: Beschulung von behinderten Kindern in der Heinz-Barth-Schule

Vorlage: 26530
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.02.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach

    Datum: 15.02.2011

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Vorl_70_Antrag_SPD_Beschulung von behindeten Kindern
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Wettersbach ANTRAG SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom 17.01.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Wettersbach 15.02.2011 70 2 öffentlich Beschulung von behinderten Kindern in der Heinz-Barth-Schule Der Ortschaftsrat möge folgenden Beschluss fassen Die Ortsverwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Schul -und Sportamt der Stadt Karlsruhe, den zuständigen Fachämtern und der hiesigen Schulleitung zu prüfen, inwieweit das Schulgebäude von behinderten Schülerinnen und Schülern, egal mit welcher Behinderungsart, besucht werden kann. Begründung Ab dem Schuljahr 2012/2013 haben behinderte Schüler einen Rechtsanspruch dahingehend, dass sie allgemeinbildende Schulen besuchen können. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift, die den Besuch der jeweiligen Sonderschule regelt, soll entsprechend abgeändert werden bzw. in einigen Passagen völlig aufgehoben werden. Die Landesregierung reagiert damit auf die UN- Behindertenrechtskonvention Nr.24, die die Benachteiligung behinderter Menschen nachdrücklich verbietet und eine integrative Beschulung ausdrücklich fordert. Für unsere Heinz-Barth-Schule bedeutet dies, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 von behinderten Kindern Anträge auf Schulbesuch in der H-B-Schule gestellt werden könnten. Um diesem Anspruch aber gerecht zu werden, müssen gewisse Standards für eine behindertengerechte Beschulung erfüllt werden. Ansonsten müssten diese Schüler in andere Schulen überwiesen werden. Dies kann aber nicht im Sinne des Ortschaftsrates und der Ortsverwaltung sein, da wir ja immer bestrebt sind, unserem Wohnwert, verbunden mit unseren sozialen und kulturellen Einrichtungen, eine hohe Priorität einzuräumen. Wenn ein behinderter Schüler/eine behinderte Schülerin unsere Schule besuchen will, dann sollen dazu auch die infrastrukturellen Möglichkeiten vorhanden sein.

  • Vorl_70_Stellungnahme_Besch.v.beh.Kindern_SUS
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 15.01.2011 eingegangen: 17.01.2011 Gremium: Ortschaftsrat Wettersbach Termin: Vorlage Nr.: TOP: 15.02.2011 70 2 öffentlich Beschulung von behinderten Kindern in der Heinz-Barth-Schule Zum Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach liegt uns vom Fachamt „Schul- und Sportamt“ folgende Stellungnahme vor: Im Rahmen der Bildungsplanung wird auch die ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Inklusion“ eingesetzt. Unter Einbeziehung aller Beteiligten wird dabei eine Position für die Stadt Karlsruhe erarbeitet. Aktuell besuchen mehr als 100 Kinder mit Behinderungen vor- schulische Kindertageseinrichtungen. Mit den Eltern dieser Kinder soll ein Beteiligungs- prozess durchgeführt werden, um die jeweiligen Interessen und Bedarfe zu klären. Die Ergebnisse werden dann in der Arbeitsgruppe „Schulentwicklung“ vorgestellt. Das Staatliche Schulamt hat bereits eine Datenerhebung in allen allgemein bildenden und Sonderschulen vorgenommen, die derzeit ausgewertet wird. Dabei geht es um die Aus- stattung der Schulen und Aufnahmemöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler mit Sin- nesschädigungen, Körperbehinderungen und mentalen Beeinträchtigungen. Die Ergebnisse der Auswertung sollen ebenfalls in der Arbeitsgruppe „Schulentwicklung“ vorgestellt werden. Die Entscheidung, welches der geeignete Förderort für ein Kind mit einer Behinderung, Benachteiligung oder chronischer Erkrankung ist, wird im Rahmen einer Bildungswege- konferenz getroffen, an der alle Prozesse Beteiligten, auch der Schulträger, in die Ent- scheidungsfindung einbezogen sind. Dabei werden auch die konkreten technischen und baulichen Erfordernisse an den Schulen besprochen. Je nach Art und Ausprägungsgrad der Behinderung stehen sowohl die allgemein bilden- den Schulen in unterschiedlichen Organisationsformen als auch die Sonderpädagogi- schen Bildungs- und Beratungszentren mit einem Angebot zur Verfügung. Die techni- schen, personellen und organisatorischen Vorraussetzungen sind von den individuellen behinderungsbedingten Bedürfnissen des einzelnen Kindes abhängig. Solange nicht an allen Schulen die grundsätzlichen Vorraussetzungen zur Aufnahme von Kindern mit Behinderungen gegeben sind, wäre aus Sicht des Schulträgers die Bildung von Schwerpunktschulen an den Stadtteilen denkbar. Die Standorte solcher Schwerpunktschulen werden selbstverständlich auch ggf. mit der Ortsverwaltung abgestimmt.