Anfrage GRÜNE: Einschränkungen im Busverkehr in die Höhenstadtteile

Vorlage: 26498
Art: Beschlussvorlage
Datum: 31.01.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 09.02.2011

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4, Anfrage
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom vom: 30.12.2010 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 09.02.11 4 öffentlich Verkehrsbetriebe Einschränkungen im Busverkehr in die Höhenstadtteile In den vergangenen Tagen wurde mehrfach der Busverkehr in die Höhenstadtteile eingeschränkt oder gar ganz eingestellt. Möglicherweise war der Schneefall der Grund. Teilweise wurden die Fahrgäste nicht über diese Maßnahmen informiert. Die einzigen Möglichkeiten für die Fahrgäste ihre Ziele zu erreichen war unseres Wissens das Fahren per Anhalter oder das zu Fuß Gehen. Anfrage 1. Inwieweit ist der geschilderte Sachverhalt richtig? 2. Warum erfüllten die VBK nicht ihre Beförderungspflicht nach PBefG? Oder wurden Alternativen angeboten? 3. Weshalb fuhren die Busse nicht, obwohl die Straßen für den allgemeinen Verkehr geöffnet waren? Stimmt die Vermutung eines Durlacher Ortschaftsrates, geäußert in der Sitzung vom 15. Dezember 2010, dass die VBK-Busse, bzw. deren Auftragsnehmer, keine Winterbereifung aufgezogen hätten? 4. Wie gedenken die VBK in Zukunft diese Probleme zu meistern? Gez.: Gerhard Stolz Dr. Heike Puzicha-Martz Ralf Köster Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Martin Pötzsche

  • TOP 4, Stellungnahme
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 30.12.10 eingegangen: 30.12.10 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 09.02.11 4 öffentlich Verkehrsbetriebe Einschränkungen im Busverkehr in die Höhenstadtteile Die VBK bemüht sich, auch unter schwierigen winterlichen Straßenbedingungen, den Öf- fentlichen Personennahverkehr so weit als möglich aufrecht zu erhalten. Allerdings hat die Sicherheit der Fahrgäste oberste Priorität, und deshalb musste witterungsbedingt der Busverkehr an kritischen Steigungs- und Gefällstrecken während des zurückliegenden Wintereinbruchs mehrfach vorübergehend eingestellt werden. Wir haben den Zustand der betroffenen Strecken jeweils laufend überprüft und den Verkehr so bald vertretbar wieder aufgenommen. Soweit möglich wurde versucht, Ersatzmaßnahmen wie Taxis zu organi- sieren, allerdings waren zum Teil Taxis nur begrenzt verfügbar oder haben selbst witte- rungsbedingt die Durchführung bestimmter Fahrten abgelehnt. Wir haben in dieser Situation unsere Beförderungspflicht nach PBefG erfüllt, soweit dies von den Umständen her möglich war. Naheliegenderweise gilt diese nur soweit wie die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die ein Verkehrsunternehmen nicht abwenden kann. Es besteht auch kein Zusammenhang damit, ob eine Straße gesperrt ist, denn die Verantwortung für eine sichere Durchführung einer Fahrt liegt sowohl im Busver- kehr wie auch im motorisierten Individualverkehr allein beim Fahrzeugführer. Aus der Tat- sache, dass eine Straße nicht gesperrt ist, lässt sich nicht ableiten, dass dort jederzeit ein gefahrloses Fahren möglich ist. Die Busse der VBK und der von uns beauftragten Unternehmen sind mit Ganzjahresreifen ausgerüstet, die auch der aktuellen Winterreifenpflicht entsprechen. Eine spezielle Win- terbereifung bietet Vorteile lediglich auf einer frischen Schneedecke, nicht jedoch bei Glatteisbildung, die sich bei hoher Verdichtung der Schneedecke durch schwere Fahrzeu- ge und hohes Verkehrsaufkommen schnell ergibt. Zur Vermeidung des Risikos des Abrutschen eines Busses in einer starken Gefällstrecke und entsprechender Schadensereignisse bleibt somit in kritischen winterlichen Situationen nur die vorübergehende Einstellung des Verkehrs, bis der Winterdienst die erforderliche Befahrbarkeit wieder herstellt. Die Verantwortlichen in unserem Unternehmen wägen mit hohem Verantwortungsgefühl zwischen Sicherheitserfordernissen und dem verständlichen Wunsch ab, auch in diesen Situationen schnell nach Hause oder an sein Ziel zu kommen. Für einen sicheren Busverkehr insbesondere in Steigungs- und Gefällstrecken ist eine geräumte und eisfreie Fahrbahn unerlässlich. Die Durchführung des Verkehrs ist insoweit abhängig von der winterdienstlichen Behandlung der Strecken.