Ergänzungsantrag StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Beschilderung von Spielplätzen

Vorlage: 26448
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.01.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 25.01.2011

    TOP: 12.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Spielplätze
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 24.01.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 20. Plenarsitzung Gemeinderat 25.01.2011 647 12 öffentlich Rauchfreie Spielplätze in Karlsruhe: Beschilderung von Spielplätzen Ergänzend zum Antrag der Fraktion der CDU sollen auf allen Karlsruher Kinderspielplätzen, bei denen es bisher noch nicht der Fall ist, im Rahmen der Beschilderung zur „Rauchfreiheit“, auch die Beschilderung zum „Mitführverbot von Hunden“ angebracht werden. Nach dem Mitführverbot von Hunden in Baden-Württemberg dürfen Hunde in Karlsruhe auf - Kinderspielplätzen, - Liegewiesen, - Schulhöfen, - Außenanlagen von Tageseinrichtungen für Kinder, - Kinder- und Jugendhäusern, - Bolz- und Wetzplätzen, - Sport- und Freizeitanlagen unter freiem Himmel – NICHT - mitgeführt werden. Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführhunden im Führgeschirr begleitet werden. Auf vielen Spielplätzen wird vorbildlich und freundlich darauf hingewiesen. Doch gibt es leider Ausnahmen von dieser Regel, wie auf dem Spielplatz „Fünfzig Morgen“ in Hohenwettersbach. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 24. Januar 2011 Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________

  • TOP 12 FW
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 24.01.2011 eingegangen: 24.01.2011 Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.01.2011 647 12 öffentlich Dez. 6 Rauchfreie Spielplätze in Karlsruhe: Beschilderung von Spielplätzen - Kurzfassung - Das Aufstellen von Schildern sowohl zur "Rauchfreiheit" als auch zum "Mitführver- bot von Hunden" ist finanziell nicht leistbar. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Es ist nicht leistbar, auf den mehr als 500 Karlsruher Spielplätzen und auf weiteren Flächen entsprechende Schilder aufzustellen. Neben dem finanziellen Aufwand von ca. 80 € pro Schild müsste auch dafür Sorge getragen werden, dass beschädigte, verschmierte oder zerstörte Schilder sehr zeitnah gereinigt oder ausgetauscht wer- den. Die Erbringung dieser Leistung auf allen nur denkbaren Flächen ist dem Gar- tenbauamt nicht möglich. Lediglich in problembehafteten Grün- und Parkanlagen und auf Kinderspielplätzen stehen heute bereits Schilder mit der Überschrift "Hunde in Anlagen". Diese Schilder weisen auf den §6 der Grünanlagenverordnung mit folgendem Text hin: (1) Auf den Wegen und Plätzen der öffentlichen Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen. (2) Es ist nicht gestattet, Hunde auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen zu führen oder laufen zu lassen. (3) Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass diese öffentliche Anlage nicht mit Kot beschmutzt wird. Verunreinigungen sind zu entfernen.