Änderungsantrag GRÜNE: Neufestsetzung der Eintrittspreise städtischer Frei- und Hallenbäder
| Vorlage: | 26446 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.01.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 20.01.2011 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 20. Plenarsitzung Gemeinderat 25.01.2011 646 7 öffentlich Neufestsetzung der Eintrittspreise städtischer Frei- und Hallenbäder Die Eintrittspreise für Ermäßigte 1er-Karte (Tageskarte) wird auf 2,30 € statt wie vorgesehen 2,50 €, die Familienkarte 1er-Karte wird auf 9,70 € statt wie vorgesehen 10,00 €, ERW-5er-Karte (Sozialkarte) wird auf 16,65 € statt wie vorgesehen 17,10 €, Erm-5er-Karte (Sozialkarte) wird auf 10,35 € statt wie vorgesehen 11,25 € festgelegt. Eintrittspreissteigerungen von knapp 14 % bei Ermäßigten sowie Eintrittspreiserhö- hungen bei den Sozialkarten von bis zu 20 % sind für die GRÜNE-Fraktion nicht ak- zeptabel. Das Betreiben von Schwimmbädern stellt eine (freiwillige) öffentliche Aufgabe dar. Sie dient der Gesundheits- und Sportförderung der Bevölkerung. Darüber hinaus se- hen wir gerade die städtischen Frei- und Hallenbäder als eine noch bezahlbare Al- ternative zum Europabad. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion setzt sich darum für weiterhin moderate Eintritts- preise in die Karlsruher Frei- und Hallenbäder ein. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir spezielle Personengruppen wie sozial Benachteiligte und Familien entlas- ten. Wir orientieren uns dabei an der allgemeinen Teuerungsrate seit der letzten Er- höhung, die 38 Monate zurück liegt. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Tanja Kluth Dr. Dorothea Polle-Holl Michael Borner Hauptamt - Sitzungsdienste - 24. Januar 2011
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 20.01.2011 eingegangen: 20.01.2011 Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.01.2011 646 7 öffentlich Dez. 3 Neufestsetzung der Bäderpreise städtischer Frei- und Hallenbäder - Kurzfassung - Die Preisanhebungen sind im Vergleich zu anderen Badbetreibern angemessen, auch deshalb, weil die Badezeit nicht begrenzt ist. Die Verwaltung empfiehlt daher die Ablehnung des Antrags. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 ______________________________________________________________________________________ Ermäßigte 1er-Karte (Basistarif / Tageskarte) Im Vergleich mit dem Europabad (Ermäßigte Tageskarte 12 €) und dem Fächerbad (Ermäßigte Tageskarte 3,40 €) ist der vorgesehene neue Preis von 2,50 € ange- sichts des geringeren Angebotes in den städtischen Bädern angemessen. Die Preisanhebung der Tageskarte von bisher 2,20 Euro auf 2,50 Euro ist aus der Sicht der Verwaltung auch sozial vertretbar und im Verhältnis zu anderen Freizeitein- richtungen günstig. Familienkarte (Tageskarte) Die Familienkarte ist technisch gesehen eine "Kleingruppenkarte" und gilt für Ehe- paare mit eigenen Kindern, Großeltern mit Enkelkindern, Lebenspartner- gemeinschaften mit Kindern (auch Gleichgeschlechtliche mit Kindern). Sie ist nach den Basistarifen kalkuliert und entspricht dem Preis von zwei Erwachsenen- und ei- ner Ermäßigtenkarte (d. s. 10,10 €, abgerundet auf 10,00 €). Damit sind das 2. Kind und die weiteren Kinder gratis. Erwachsene 5er-Karte (Sozialkarte) und Ermäßigte 5er-Karte (Sozialkarte) Den Berechtigten der Sozialkarte (Inhaber des Karlsruher Kinderpasses) entstehen keine Kosten. Der Preis für die 5er-Sozialkarten ist lediglich ein Verrechnungspreis gegenüber dem Stadtjugendausschuss als Ausgabestelle des Karlsruher Kinderpas- ses. Der Stadtjugendausschuss gibt die 5er-Karten kostenlos an Inhaber des Karls- ruher Kinderpasses ab.