Anfrage StRn Baitinger, StRn Fischer, StRN Geiger, StRn Ernemann, StR Pfalzgraf (SPD): Berufsfeuerwehr
| Vorlage: | 26391 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.01.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) vom 14.12.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 20. Plenarsitzung Gemeinderat 25.01.2011 641 21 öffentlich Berufsfeuerwehr 1. Welche Auswirkungen hat die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Karlsruhe? 2. Wie hoch ist der Anteil von Feuerwehrleuten mit eingeschränkter Feuerwehrdiensttauglichkeit bei älteren Feuerwehrleuten? 3. Gibt es ein Konzept, wie Feuerwehrleute mit eingeschränkter Feuerwehrtauglichkeit innerhalb der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften weiterbeschäftigt werden können? Feuerwehrleute müssen, wie Polizei- und Justizvollzugsbeamte, zukünftig bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres arbeiten. Der körperlichen Belastung ihres Berufes sind allerdings schon heute viele Feuerwehrleute vor dem 60. Lebensjahr nicht mehr gewachsen. Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Berufsfeuerwehr gibt es für Feuerwehrleute mit eingeschränkter Feuerwehrtauglichkeit allerdings wenige. Es ist deshalb zu prüfen, inwieweit diese hoch qualifizierten städtischen Mitarbeiter in anderen Bereichen der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften beschäftigt werden können. Dabei sollte die Fach- und Sozialkompetenz sowie die berufliche Qualifikation für die Weiterbeschäftigung genutzt werden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ unterzeichnet von: Doris Baitinger Gisela Fischer Angela Geiger Elke Ernemann Hans Pfalzgraf Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. Januar 2011
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STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) Stadträtin Angela Geiger (SPD) Stadträtin Elke Ernemann (SPD) Stadtrat Hans Pfalzgraf (SPD) vom: 14.12.2010 eingegangen: 14.12.2010 Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.01.2011 641 21 öffentlich Dez. 5 Berufsfeuerwehr 1. Welche Auswirkungen hat die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei der Berufs- feuerwehr der Stadt Karlsruhe? Die Auswirkungen sind noch nicht konkret absehbar - allerdings eröffnet die maßvolle An- hebung der Lebensarbeitszeit (ab 2012 um 1 Monat - erst im Jahr 2029 ist die Erhöhung um 2 Jahre erreicht) die Möglichkeit, Erfahrungen im Umgang mit den Auswirkungen auf die Berufsfeuerwehr zu sammeln. Einerseits verschiebt dann zukünftig die verlängerte Lebensarbeitszeit den pensionsbe- dingten Personalausgleich je Einsatzbeamten prinzipiell um zwei Jahre, was allerdings vo- raussetzt, dass die Beamten ihren Dienst bei der Feuerwehr bis zur letzten Dienstschicht verrichten können. Andererseits zeigt die Erfahrung schon heute, dass dies aus gesund- heitlichen Gründen nicht bei allen Einsatzbeamten der Fall sein wird. Die psychischen und physischen Belastungen des Einsatzdienstes und altersentsprechende Erkrankungen ver- hinderten schon bisher bereits bei einem Teil der Beamten die Ausübung des Dienstes bis zum Erreichen des Pensionseintrittsalters (eine vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienst- unfähigkeit vor dem 60. LJ ist wie bisher mit einem 0,3%-Abschlag pro Monat des Ruhe- standes bezogen auf das Referenzalter 60. LJ verbunden. Erst bei einer Zurruhesetzung nach dem 60. LJ erfolgt kein Abschlag). Für diese Fälle waren in der Vergangenheit 5 Stel- len zur besonderen Verwendung (z. b. V.) - dies entspricht ca. 3 % - zur Überbrückung bis Erreichen des Pensionseintrittsalters bei der Branddirektion ausreichend. Die nun beschlossene Verlängerung der Lebensarbeitszeit legt daher nur dann eine Erhö- hung dieser Planstellen für einsatzdienstuntaugliche Beamte nahe, wenn diese noch ein- geschränkt bei der Branddirektion eingesetzt werden sollen und keine Zurruhesetzung we- gen Dienstunfähigkeit vorgenommen wird. Für diesen Beamten gelten die Besonderheiten der Feuerwehr dann jedoch häufig nicht mehr (z. B. Wegfall der Feuerwehrzulage, es gilt dann die allg. Altersgrenze 65. LJ - zukünftig hinausgeschoben auf das 67. LJ). Die Ent- wicklung ist zunächst zu beobachten. 2. Wie hoch ist der Anteil von Feuerwehrleuten mit eingeschränkter Feuerwehrdienst- tauglichkeit bei älteren Feuerwehrleuten? siehe Ziff. 1 3. Gibt es ein Konzept, wie Feuerwehrleute mit eingeschränkter Feuerwehrtauglichkeit innerhalb der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften weiter beschäf- tigt werden können? Es gibt ein internes städtisches Konzept zum Umgang mir längerfristigen gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Langzeiterkrankungen von Feuerwehrbeamten. Seite 2 Allerdings hat die Stadtverwaltung nach intensiver und eingehender Prüfung ebenso wie der Städtetag im Namen der baden-württembergischen Städte mit Berufsfeuerwehr im Rahmen der Anhörung zum Gesetzesentwurf ausführlich begründet darauf hingewiesen, dass eine Weiterbeschäftigung einsatzdienstuntauglicher Feuerwehrbeamter außerhalb der Feuerwehr nur theoretisch, aber nicht praktisch umsetzbar ist und innerhalb der Kommu- nen Mehrkosten verursachen wird. Die Grundproblematik besteht darin, dass die feuerwehrspezifische Ausbildung und Erfah- rung sehr weit von dem Anforderungsprofil anderer Stellen im Konzern Stadt abweicht. Dabei ist zu beachten, dass die ursprünglich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbil- dung der Feuerwehrbeamten zu den in Frage stehenden Zeiten mehrere Jahrzehnte zu- rückliegt, was einen Einsatz in feuerwehrfremden Einsatzfeldern deutlich erschwert (z. B. Erledigung technischer Aufgaben - etwa beim Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft). Dabei muss die Situation differenziert nach Lebensalter und Dienstzeit betrachtet werden. Bei lebensälteren Feuerwehrbeamten (ca. ab 50. Lebensjahr) ist nach der aktuellen Recht- sprechung der Wechsel in eine andere Laufbahn, der Qualifizierungsmaßnahmen voraus- setzt (z. B. nichttechnischer Verwaltungsdienst), in der Regel nicht mehr zumutbar. Zum anderen ist ein zukünftiger Einsatz außerhalb der Branddirektion mit der deutlichen Verlängerung der Lebensarbeitszeit (dann gilt - Regelaltersrente erst 65. LJ, hinausge- schoben bis 2029 auf 67. LJ) verbunden, was die Betroffenen oftmals als zusätzliche Be- lastung empfinden. Die Suche nach einem neuen Einsatzfeld bedarf jeweils einer ganz individuellen Betrach- tung, deren Erfolg auch überwiegend von der Einstellung sowie der persönlichen Bereit- schaft und Einsicht eines jeden Einzelnen abhängt. Grundsätzlich hat der Beamte einen Anspruch auf amtsangemessene und leidensgerechte Beschäftigung - vorrangig in seiner Laufbahn (= feuerwehrtechnischer Dienst). Ersteres kann sowohl innerhalb der Stadtver- waltung als auch bei den städtischen Gesellschaften aufgrund des bisher sehr spezifischen und verantwortungsvollen Tätigkeitsprofils eines Feuerwehrbeamten (Rettung von Leben etc.) realistisch gesehen so gut wie nicht erbracht werden. Eine der Wertigkeit (z. B. A 9) entsprechende Tätigkeit im Verwaltungsbereich (= dies be- dingt wie alle anderen Einsätze außerhalb der Branddirektion einen Laufbahnwechsel) wiederum erfordert vertiefte Verwaltungskenntnisse und einschlägige Berufserfahrung, welche ein Quereinsteiger - auch nach einschlägigen und umfangreichen Schulungen bzw. Qualifizierungsmaßnahmen - nicht in dem für die Aufgabenerledigung dieser Wertigkeit (A 9 entspricht der Endstufe des mittleren Dienstes) maßgeblichen Umfang erbringen kann. Die Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der Laufbahn- gruppe kann dem Beamten nur in bestimmten Fällen zugemutet werden. Zudem muss er hierfür gesundheitlich geeignet sein. Hierbei ist zu beachten, dass die Entscheidung über die arbeitsmedizinische Verwendbarkeit der Einsatzbeamten eine sehr komplexe und indi- viduelle Einzelfallentscheidung ist, die sich nicht verallgemeinern lässt. Häufig liegen je- doch multiple Einschränkungen der Beamten vor, so dass die gesundheitlichen Einschrän- kungen die wenigen theoretisch möglichen Einsätze - egal, ob innerhalb oder außerhalb des Laufbahnbereiches (insbesondere im handwerklichen Bereich) - zusätzlich beschränkt bzw. ausschließt. Im gesamtstädtischen Interesse und unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte - insbe- sondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei den Betroffenen überwie- gend um lebensältere Beamte handelt - empfiehlt die Branddirektion (unter Berücksichti- gung der unter Punkt 1 ausgeführten Gedanken) längerfristig eine maßvolle Erhöhung der z.-b.-V.-Stellen im Bereich der Branddirektion, denn nur so können diese Mitarbeiter ihre umfangreichen Erfahrungen noch sinnvoll und wertschöpfend zum Nutzen der Stadt Karls- ruhe einsetzen. Die Entwicklung wird beobachtet.