Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Strom- und Wasserpreiserhöhung der Stadtwerke

Vorlage: 26390
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.01.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 25.01.2011

    TOP: 20

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • FW-Erhöhung Strompreise
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 10.12.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 20. Plenarsitzung Gemeinderat 25.01.2011 640 20 öffentlich Strom- und Wasserpreiserhöhung der Stadtwerke A. Laut Bundesnetzagentur besteht für die Weitergabe der Umlage für die Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) keine Verpflichtung. Auch ist das Ergebnis der Stadt- werke seit Jahren stabil. Warum erfolgt daher die Strompreiserhöhung ausgerechnet mitten in der Heizperiode, was insbesondere die Nachtstrombezieher betrifft? Und warum fällt sie so exorbitant hoch aus? B. Trinkwasser dient der Daseinsvorsorge. Mit Trinkwasser als Lebensmittel sollte keine Rendite herausgeschlagen werden. "Die kommunale Struktur entspricht der Daseinsvorsorge am besten", so Markus Schneider, Pressesprecher der Stadtwerke Karlsruhe in ka-news vom 15.4.2008. Widersprechen sich die Stadtwerke nicht selbst? C. Die EEG-Umlage steigt um 1,5 Cent/kWh. Demgegenüber steht die Senkung der Strompreise an der Börse um über 20 %. Es sei "sachlich nicht gerechtfertigt", die Steigerung der Ökostrom-Umlage von 1,5 Cent pro Kilowattstunde auf die Verbrau- cher umzulegen, schrieb Matthias Kurth an seinen Beirat. Es ergebe sich sogar ein Spielraum von drei Cent für Preissenkungen. Die Strompreiserhöhung in Karlsruhe um 2,38 Cent/kWh ist also vollkommen überzogen. Zahlen die Stadtwerke Kunden einen „politischen Preis“? Für die Kombilösung? Haben die Stadtwerke zum falschen Zeitpunkt Strom eingekauft? D. Das Internetvergleichsportal Verivox empfiehlt den Wechsel zu billigeren Strom- anbietern. Doch dies ist Nachtstrombeziehern nicht möglich, da die Stadtwerke der einzige Anbieter im Stadtgebiet sind und somit eine Monopolstellung einnehmen. Erwarten die Stadtwerke eine neue Protestwelle der Nachtstromnutzer? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ E. Die Ergebnisse der Stadtwerke werden nicht ausreichen, um das Defizit der VBK in Höhe von derzeit 23 Mio. Euro und den Kapitaldienst der KASIG in Höhe von min. 10 Mio. Euro. zu erbringen. Dazu bedarf es keines Ergebniseinbruchs. Auf welche weiteren Preiserhöhungen müssen sich die Stadtwerke-Kunden einstellen unter Missachtung der grundlegenden Prinzipien des öffentlichen Finanzgebarens? F. Vielen Nachtstromabnehmern ist es aus bebauungsplanrechtlichen Gründen ver- boten, auf flüssige oder feste Brennstoffe umzusteigen (Beispiel: Wohngebiet Im Speitel Grötzingen) Wie will die Stadt darauf reagieren? Welche Alternativen bietet sie hier an? Wird hierzu der Bebauungsplan geändert? Laut Geschäftsbericht der Stadtwerke Karlsruhe lag ihr Ergebnis vor Gewinnabfüh- rung im Jahr 2009 bei 25,9 Millionen Euro. Beim Trinkwasser gab es sogar eine mehr als Verdoppelung des Ergebnisses von 1,1 auf 2,5 Millionen. Trotzdem haben die Stadtwerke Karlsruhe angekündigt, dass sie zum 1. Februar 2011 den Strompreis bis zu 12 Prozent, Heizstrom (Strom für Nachtstrombezieher) sogar um 16 Prozent (absolut 2,38 Cent!) und den Trinkwasserpreis um sechs Prozent erhöhen. Als Grund für diese exorbitante Preisanhebung beim Strom wird die Umlage für die Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) angeführt. Die Bundesnetzagentur bezeichnet Strompreiserhöhungen auf Grund der EEG als ungerechtfertigt. Laut Bundesnetzagentur stünden den erhöhten staatlichen Abgaben sinkende Großhandelspreise durch die stärkere Vermarktung der erneuerbaren Energien an der Strombörse gegenüber. Die Erhöhung der EEG-Umlage trifft zu- nächst einmal die Stromlieferanten. Eine Verpflichtung zur Weitergabe besteht nicht. Die Strompreise an der Leipziger EEX-Börse sind im Rahmen der Wirtschaftskrise seit dem Herbst 2008 sehr stark gefallen. Nach Angaben des Internetvergleichspor- tals Verivox sanken die Einkaufspreise für Strom in den vergangenen zwei Jahren um rund 20 Prozent. Doch dieser Preisrutsch sei bei den Verbrauchern niemals an- Sachverhalt/Begründung: Seite 3 __________________________________________________________________________________________ gekommen, teilte Verivox mit. Das Portal bezieht sich auf Daten des Statistischen Bundesamtes zum Erzeugerpreisindex Strom. Bei der Trinkwasserlieferung treten die Stadtwerke als Monopolist auf. Die Gemein- deordnung von Baden-Württemberg sagt zwar in § 102 (3), Wirtschaftliche Unter- nehmen der Gemeinde sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird; sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. "SOLLEN", müssen aber nicht. Dem steht beim Trinkwasser die AVBWasserV entgegen. § 24 (3) Preis- änderungsklauseln sind kostennah auszugestalten. Sie dürfen die Änderung der Preise nur von solchen Berechnungsfaktoren abhängig machen, die der Beschaffung und Bereitstellung des Wassers zuzurechnen sind. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. Januar 2011

  • TOP 20
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 10.12.2010 eingegangen: 10.12.2010 Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.01.2011 640 20 öffentlich Dez. 4 Strom- und Wasserpreise der Stadtwerke A. Warum erfolgt die Strompreiserhöhung mitten in der Heizperiode, was insbeson- dere die Nachtstrombezieher betrifft? Und warum fällt Sie so exorbitant hoch aus? Für die Weitergabe der Umlage aus der Förderung Erneuerbarer Energien besteht keine Verpflichtung. Sie stellt jedoch eine ernorme Kostenbelastung des Energieversorgers dar, die wirtschaftlich nicht getragen werden kann. Die Mehrbelastung bzw. die Neufestset- zung der EEG-Umlage erfolgte bundesweit einheitlich zum 01.01.2011, sodass die Stadt- werke schon ab diesem Zeitpunkt die Kostenbelastung haben. Die Weitergabe an die Nachtstrombezieher erfolgt erst zum 01.02.2011. B. Widersprechen sich die Stadtwerke bei den Trinkwasserpreisen nicht selbst? Aus dem Handeln der Stadtwerke und der Fragestellung ist kein Widerspruch zu erken- nen. C. Zahlen die Stadtwerke-Kunden einen ,,politischen Preis"? Für die Kombilösung? Haben die Stadtwerke zum falschen Zeitpunkt Strom eingekauft? Die Strompreise der Stadtwerke wurden zuletzt zum 01.12.2008 angepasst. Die aktuelle Strompreiserhöhung der SWK ergibt sich aus den Belastungen des Erneuerbaren- Energien-Gesetzes und der zwingend erforderlichen Kostendeckung für die Stromversor- gung. Seite 2 D. Erwarten die Stadtwerke eine neue Protestwelle der Nachtstromnutzer? Der Strommarkt ist seit 1999 liberalisiert und die grundsätzlichen Regeln für den Wett- bewerb auch im Nachtstromspeicherheizungssegment sind vorhanden. Angebote von anderen Energieversorgern in Karlsruhe sind somit möglich. Dass dies nicht erfolgt, liegt nicht an den Stadtwerken Karlsruhe, sondern eher an der Markteinschätzung der Wettbewerber. E. Auf welche weiteren Preiserhöhungen müssen sich die Stadtwerke-Kunden einstellen? Die Preismaßnahmen der Stadtwerke folgen grundsätzlich den Kostenentwicklungen. F. Vielen Nachtstromabnehmern ist es aus bebauungsplanrechtlichen Gründen verboten, auf flüssige oder feste Brennstoffe umzusteigen (Beispiel: Wohngebiet Im Speitel, Grötzingen). Wie will die Stadt darauf reagieren? Welche Alternativen bietet sie hier an? Wird hierzu der Bebauungsplan geändert? § 10 a der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) schreibt vor, dass in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten elektrische Speicherheizsysteme mit unterschiedlichen Fristen ab dem Jahr 2020 nicht mehr betrieben werden dürfen. Die Stadtwerke haben zugesichert, dass sie für die betroffenen Wohngebiete, insbesonde- re für den Wohnpark Grötzingen und die Bergwaldsiedlung verschiedene alternative Heizungsmöglichkeiten untersuchen. Eine nach Analyse des Wärmebedarfs eines exemplarischen Mehrfamilienhauses im Speitel schon jetzt absehbare Option ist die wärmetechnische Sanierung der Gebäude auf einen Mindest-Standard entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1995, die nach EnEV ein Weiterbetreiben der Nachtspeicherheizungen bei dann reduziertem Energieverbrauch und entsprechend reduzierten Kosten ermöglichen würde. Seite 3 Die entsprechenden Bebauungspläne waren bereits Gegenstand eines Antrags der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion in der 11. Plenarsitzung des Gemeinderats am 18.05.2010. Der Ausschluss bewirkt grundsätzlich einen Schutz der Bevölkerung gegen eine Belas- tung durch Luftschadstoffe und ist daher nach wie vor gerechtfertigt. In den meisten Plan- gebieten stehen alternativ Gas oder Fernwärme als Energieträger zur Verfügung. Die Än- derung einzelner Bebauungspläne bedeutet ein Ausweichen auf feststoffbetriebene Ein- zelöfen und könnte nur dann hingenommen werden, wenn keine zumutbare, umweltver- trägliche Alternative zur Verfügung steht. Die Thematik wird im Planungsausschuss zu vertiefen sein.