Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW): Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes
| Vorlage: | 26384 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.01.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 17.11.2010 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 20. Plenarsitzung Gemeinderat 25.01.2011 634 14 öffentlich Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes Zur Einführung des Orientierungsplans in Kindergärten in Baden-Württemberg wurde die KiTaGVO erlassen. 1. Werden die vorgesehenen Personalschlüsselerhöhungen zu einer Verbesserung der personellen Ausstattung in Karlsruher Kitas führen? 2. Inwieweit werden die Erhöhungen mit den Leitungsfreistellungen der städtischen Förderrichtlinie verrechnet? 3. In welcher Höhe werden zusätzlich Haushaltsmittel zur Umsetzung der KiTaGVO seitens der Stadt Karlsruhe benötigt? Zur Einführung des Orientierungsplans in Kindergärten in Baden-Württemberg wurde das Kindertagesbetreuungsgesetz geändert. Dort steht der Orientierungsplan nunmehr als Förderauftrag im Sinne des § 22 SGB VIII. Zudem wurde eine Verordnung - die Verordnung über die personelle Ausstattung (Mindestpersonalschlüssel) und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaGVO) - beschlossen zur Festlegung der personellen Ausstattung (Mindestpersonalschlüssel) in Kitas mit Kindern von 3 - 6 Jahren. Dort ist vom jetzigen Status Quo eine - vereinfacht gesagt - Erhöhung von 0,3 Stellen je Kindergartengruppe in Stufen bis 01.09.2012 vorgesehen, um die Umsetzung des Orientierungsplans zu gewährleisten. Finanziert werden soll diese Erhöhung zu 2/3 vom Land und zu 1/3 von den Kommunen - ohne anteilige Elternbeiträge. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Fachkräfte in den Einrichtungen erwarten nun eine Erhöhung um 0,3 Stellen je Gruppenform. Und das ausgehend vom vorhandenen Niveau der jeweiligen Förderung. Die Frage ist nun, wie sich die Umsetzung der KiTaGVO mit den derzeitigen Förderrichtlinien der Stadt Karlsruhe für Kindertagesstätten vereinbart. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. Januar 2011
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 17.11.2010 eingegangen: 17.11.2010 Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.01.2011 634 14 öffentlich Dez. 3 Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes Wie am 09.12.2010 vom Städtetag Baden-Württemberg mitgeteilt wurde, trat die Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergär- ten und -tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung - KiTaVO) am 26.11.2010 in Kraft. Grundlage hierfür war die Änderung des Kindertagesbetreu- ungsgesetzes Baden-Württemberg (KiTaG) vom 06.10.2010. Damit sind in Baden-Württemberg erstmals verbindliche Personalmindestschlüssel anzuwenden, obgleich die Einführung des Orien- tierungsplanes ohne Rechtsverbindlichkeit im Wege einer politischen Übereinkunft erfolgte. Das Bürgermeisteramt sieht aufgrund des Konnexitätsprinzipes das Land in der Pflicht, die vollen Kosten, die durch die Einführung des Orientierungsplanes entstehen, zu übernehmen. Sollte eine solche Verpflichtung des Landes nicht durchzusetzen sein, ergäben sich für die Stadt Karlsruhe folgende Konsequenzen: 1. Werden die vorgesehenen Personalschlüsselerhöhungen zu einer Verbesserung der per- sonellen Ausstattung in Karlsruher Kitas führen? Die KiTaVO allein bietet keine absoluten Personalschlüsselwerte, sondern bildet hierfür Abhän- gigkeiten von der täglichen Betriebszeit und der Jahresöffnungszeit unter Berücksichtigung der Schließzeiten. So ist bspw. in der KiTaVO der Standard mit einer siebenstündigen Öffnungszeit in einer Ganztageseinrichtung gesetzt, was weder der Praxis noch der gültigen Richtlinie der Stadt Karlsruhe über die Förderung von Kindertageseinrichtungen entspricht. Daher muss eine Entscheidung über die Setzung dieser Standards in Karlsruhe herbeigeführt werden, die derzeit mit den Karlsruher Kindertagesstättenträgern erarbeitet wird. 2. Inwieweit werden die Erhöhungen mit den Leitungsfreistellungen der städtischen Förder- richtlinien verrechnet? In der städtischen Richtlinie sind derzeit Stellenzuschläge für Leitungsfreistellungen, eingruppi- ge Einrichtungen und für integrative Gruppen verankert. Diese bisherigen Standards werden in den neu zu definierenden Standards gemäß KiTaVO aufgehen. 3. In welcher Höhe werden zusätzliche Haushaltsmittel zur Umsetzung der KitaVO seitens der Stadt Karlsruhe benötigt? Je nach Definition der förderfähigen Standards könnte sich der zusätzliche Aufwand für die Stadt Karlsruhe auf 1,7 Mio. Euro bis 3,6 Mio. Euro im Jahr 2011 bzw. 3,0 Mio. Euro und 5,5 Mio. Euro im Jahr 2012 belaufen. Das Land Baden-Württemberg gewährt im Gegenzug Zu- weisungen zur Umsetzung der Mindeststellenschlüsselverordnung.