Kreativwirtschaft am Standort Karlsruhe: Kreativgründerzentrum im Kreativpark Alter Schlachthof
| Vorlage: | 26377 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.03.2018 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.01.2011 628 8 öffentlich Dez. 4 Kreativwirtschaft am Standort Karlsruhe Kreativgründerzentrum im Kreativpark Alter Schlachthof Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Wirtschafts- förderung/Kulturausschuss 14.07.2010 1 Gemeinderat 27.07.2010 19.1 Ausschuss für Wirtschafts- Förderung 08.12.2010 3 Kulturausschuss 10.12.2010 1 Hauptausschuss 11.01.2011 2 vorberaten Gemeinderat 25.01.2011 8 Personalausschuss - nachträgliche Bekanntgabe - 31.05.2011 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Empfehlungen der Verwaltung zu: - dem Nutzungskonzept, - dem Businessplan zum Betrieb des Gründerzentrums, - dem Trägermodell, - dem Kriterienkatalog und - den erforderlichen Personalstellen und Sachkosten für Netzwerkarbeit und Gründungsberatung. 2. Der Gemeinderat stimmt den Vorschlägen zu, empfiehlt die bauliche Umsetzung des Containermodells durch die KFE und beauftragt die Verwaltung mit der finanziellen und personellen Umsetzung. Er stimmt der Schaffung von 1,0 VKW in der Wirtschaftsförderung sowie 0,5 VKW im Kulturamt zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2,6 Mio. € Investition durch KFE Personal- und Sachkosten 191.550 €/J. für Personal- und Sach- kosten 191.550 €/J. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Kreativpark/Innovation Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit KFE Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach der Vorbehandlung in der gemeinsamen Sitzung von Kulturausschuss und dem Aus- schuss für Wirtschaftsförderung am 14.07.2010 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.07.2010 den Beschluss zur Konzepterstellung für ein Kreativgründerzentrum im Kreativ- park ”Alter Schlachthof” gefasst. Im Oktober erteilte der Oberbürgermeister folgenden Pro- jektauftrag: 1. Erarbeiten des Nutzungskonzepts des Kreativgründerzentrums in der Schweine- markthalle. Das bauliche Konzept baut auf dem Nutzungskonzept auf und wird durch die Karlsruher Fächer GmbH & Co Stadtentwicklungs-KG (KFE) umgesetzt. 2. Erarbeitung des Businessplans unter Einbeziehung der zu erwartenden Kosten für die Räume, Nebenkosten und mögliche Mieterlöse unter Berücksichtigung des Zah- lungsvermögens. 3. Entwicklung eines Trägermodells. 4. Entwicklung eines Kriterienkatalogs für die Belegung des Kreativgründerzentrums. 5. Ermitteln der erforderlichen Personalkosten für Netzwerk- und Koordinierungsaktivi- täten (geschätzt 1,5 Stellen). Auf Grundlage des Projektauftrages wurden jeweils unter Leitung der Wirtschaftsförderung ein internes Projektteam und ein interner Lenkungskreis unter Beteiligung der betroffenen Dezernate gebildet. In den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsförderung am 08.12.2010 und des Kultur- ausschusses am 10.12.2010 wurden erste Teilergebnisse präsentiert und diskutiert. Bei allen Fraktionen war auf Grundlage der Fraunhofer Studie zur Potentialanalyse Kon- sens: Ein Kreativgründerzentrum im Kreativpark Karlsruhe spricht im Angebot seiner Infrastruktur und serviceorientierten Dienstleistung die Bedürfnisse von Kreativschaffenden und deren Kunden an. Es ist ein Marktplatz für neue Ideen, künstlerische Kreativität, Technologien, Arbeitsformen und Geschäftsmodelle der Zukunft. In der Diskussion im Gemeinderat wurde betont, dass ein tragbares wirtschaftliches Konzept gebraucht wird, nachhaltige und erfolgreiche Firmengründungen ermöglicht werden, Ergänzende Erläuterungen Seite 3 die Qualität der Gründungsvorhaben vor die Quantität gestellt wird, sich die dort Angesiedelten später auch im Kreativpark weiterentwickeln, die Begleitung kreativwirtschaftlicher Gründungen mit dem Ziel von Arbeitsplatzbe- schaffungen im Fokus stehen muss. Ein Kreativgründerzentrum ist dabei ein Baustein für die Entwicklung des Kreativparks am Kreativstandort Karlsruhe mit der Zielsetzung der Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsplät- ze und der Zusammenführung des Technologie- und Kreativsektors. Damit werden den Kre- ativen, insbesondere den Hochschulabgängern in Karlsruhe Perspektiven geboten, um hier ihre Existenz zu gründen und damit die Kultur- und Kreativwirtschaft als Standortfaktor be- tont. Die Ergebnisse leiten sich ab u. a. aus dem Konzeptpapier des Kulturamts, der Studie des Fraunhofer ISI, drei Studentenworkshops (Fraunhofer ISI und KFE), dem Input des Projekt- teams, der Lenkungsgruppe, den Erfahrungswerten etablierter Kreativunternehmen in Rück- koppelung mit dem Arbeitskreis Innovation und Kreativwirtschaft und den Diskussionen im Gemeinderat, Kulturausschuss, Ausschuss für Wirtschaftsförderung sowie im Aufsichtsrat der KFE. 1. Nutzungskonzept: Das Nutzungskonzept bildet das zielgruppenorientierte Angebot des Zentrums ab und spie- gelt die Anforderungen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft wider. Das Nutzungskonzept sieht vor: individuelle, abschließbare Rückzugsräume (Zelle), offene Freiräume als Kommunikationszonen auch mit Ruhezone (Großraum), Ausstellungs-/Präsentationsmöglichkeit, Veranstaltungsbereich (auch für externe Nutzer), möglichst neutral gehaltene Räume mit großem Spielraum/Flexibilität für spätere Nutzung, Cafébereich/Teeküche/Besprechungsraum, eine architektonische Ausgestaltung, welche die kreativkünstlerische Ausrichtung des Zentrums widerspiegelt, Services: Putzdienst, Sicherheitsdienst, Hausmeister, Druckcenter, Werkstattnut- zung, Lagermöglichkeit, Ergänzende Erläuterungen Seite 4 ein niederschwelliges Angebot von 5 - 10 Co-Working-Arbeitsplätzen zur Erhöhung des Vernetzungspotentials mit Externen, die Bezeichnung ”Kreativgründerzentrum im Alten Schlachthof” ist ein Arbeitstitel, der Name soll in einem Wettbewerb in der Hochschullandschaft und in der Kreativszene ausgeschrieben werden. Die aufgeführten Nutzungskriterien werden durch das Containermodell abgebildet. Bei dem Modell Containerlösung in der Schweinemarkthalle wird sich das Angebot überwiegend an Wissensarbeiter richten, da Werkstätten und Handwerksflächen nicht im Gebäude realisiert werden können. 2. Businessplan: Der Businessplan stellt die mit dem Zentrum verbundenen Investitionen und Betriebskosten dar. Die Berechnung des Businessplans erfolgte auf Grundlage des Containermodells (s. Nut- zungskonzept) und geht von einer Laufzeit von 35 Jahren auf Grundlage der Rückführung des Darlehens aus (s. Anlage Businessplan). Als Basismiete wird in den ersten drei Betriebsjahren ein Wert von 100 Euro (netto)/Monat und Mieteinheit (Container mit 12 qm Mietfläche (Zelle) und einer weiteren zuordenbaren Fläche von 16 qm (Großraum)) für die ersten drei Jahre zugrunde gelegt. Nach drei Jahren Mietlaufzeit empfiehlt die Verwaltung die Steigerung der Miete im vierten Jahr auf 150 Euro (netto)/Monat und 175 Euro (netto)/Monat im fünften und letzten Jahr. Alle Preise verstehen sich als Kaltmiete. Bei Neuabschlüssen wird die Miete entsprechend der Teuerungsrate des Verbraucherpreisindex angepasst. Für die Kalkulation wurde hier von durchschnittlich 1 % pro Jahr ausgegangen. Es wurden drei Varianten errechnet: Worst Case (50%-Belegung), Normal Case (75%- Belegung) und Best Case (100%-Belegung). Für alle drei Varianten wurde davon ausge- gangen, dass 50 % der Mieter nach dem dritten und davon 50 % nach dem vierten Mietjahr den Mietvertrag verlängern. Auf Grundlage des Businessplans entsteht ein jährlicher Fehlbetrag in Höhe von 145.000 Euro. Die entstehenden Nebenkosten werden umgelegt bzw. verbrauchsabhängig abgerechnet. Hierfür wird eine Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 50 Euro/Monat (netto) pro Contai- ner erhoben. Die Serviceleistungen (Hausmeister, Werkstatt und Bewachung) werden nicht Ergänzende Erläuterungen Seite 5 umgelegt, um die Gesamtbelastung der Mieter erträglich zu halten. Die diesbezüglichen Kosten (24.400 Euro/Jahr - indexiert) sind im Businessplan berücksichtigt. Risikobetrachtung: Reinvestitionen werden durch zukünftiges Fremdkapital zu finanzieren sein. Eine Folgenutzung der grundsanierten Halle des Kreativgründerzentrums kann durch eine Entfernung und den Weiterverkauf der Container leicht umgesetzt werden. Nach einer Be- triebszeit von zehn Jahren wird das Zentrum evaluiert. Alternativbetrachtungen: Die Betrachtung der besten Lösung zur Umsetzung des Nutzungskonzeptes kann nicht nur darüber erfolgen, welche bauliche Lösung die Anforderungen am besten widerspiegelt, son- dern muss auch anhand wirtschaftlicher Fragestellungen geklärt werden. Um auszuschließen, dass das Containermodell zwar die Anforderungen baulich abdeckt, aber eine andere Lösung wirtschaftlicher für die Stadt darzustellen wäre, wurden zwei frühe- re Alternativplanungen rechnerisch betrachtet und auf die gleiche Datenbasis gestellt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das Containermodell mit 78 Euro/Jahr pro Quadratmeter Zuschuss das günstigste ist. Beim Einbau einer baulich problematischen Zwischendecke benötigt man einen Zuschuss von 220 Euro/Jahr pro Quadratmeter; bei einem Neubau ein- fachen Standards mit einem Investitionsvolumen von 3,5 Millionen Euro kommt man ohne Abbruchkosten auf 106 Euro/Jahr pro Quadratmeter. 3. Trägermodell: Das Trägermodell adressiert die Fragestellung zur Form des Betriebs, der rechtlichen Aus- gestaltung und der Einflussnahme der Stadt Karlsruhe auf den laufenden Betrieb. Betriebswirtschaftlich betrachtet handelt es sich sowohl beim Bau als auch beim Betrieb des Kreativgründerzentrums um eine Investition in die wirtschaftliche Zukunft der Stadt Karlsru- he. Für diese Investition sollen später Erträge in Form von Gewerbesteuereinnahmen flie- ßen. Deshalb ist es unabdinglich, dass die Einflussnahme der Stadt nicht nur beim Bau des Krea- tivgründerzentrums, sondern auch bei dessen Betrieb im Sinne einer Zukunftsinvestiti- on gewährleistet ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Während die städtischen Interessen hier in der Förderung, der Anschubfinanzierung neuer Geschäftsmodelle und einer konkreten Steuerung einer Investition in die Zukunft liegen, ste- hen bei privaten Investoren die Interessen zur Gewinnmaximierung im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung der Auffassung, dass ein städtischer Träger der Relevanz des Zentrums als Infrastruktur- und Wirtschaftsförderungsprojekt für den Standort Karlsruhe gerecht werden und die Einhaltung der Ziele des Zentrums längerfristig gewähr- leisten kann. Die Abwicklung der Vermietung erfolgt im Rahmen der Kompetenzen der KFE und umfasst folgende Punkte: Mietvertragsgeschäft mit Gewährleistung der planungsrechtli- chen Festsetzungen des Bebauungsplanes, einen „Kümmerer“ um das Haus, Ansprechpart- ner für Fragestellungen zur Immobilie, Bereitstellung von Lagerraum und Werkstattbenut- zung auf dem Kreativparkgelände in Verantwortung der KFE. Die inhaltliche Bespielung er- folgt durch das Kulturamt und die Wirtschaftsförderung (s. Punkt 5). Es sollen Gesprächs- runden mit Nutzern, die Begleitung durch externe Experten sowie eine jährliche gemeinsa- me Evaluation stattfinden. Die Mietverträge sollen im Grundsatz für 5 Jahre gelten und eine intensive Prüfung nach drei Jahren beinhalten. Diese umfasst eine Überprüfung der Geschäftstätigkeit und der Perspek- tiven der einzelnen Gründungen. Die Prüfung der Gesamtperspektive ist Grundlage für die Verlängerung des Mietvertrags auf die vollen 5 Jahre. Mit dieser Überprüfung soll sicherge- stellt werden, dass die standortfördernde Zielsetzung sich entfalten kann. KA, KFE und Wifö werden gemeinsam die Formulierungen für die Prüfung orientiert am Kriterienkatalog zur Zulassung ins Zentrum erarbeiten. 4. Kriterienkatalog: Der Kriterienkatalog definiert die Belegung und die Zulassung als Mieter im Kreativgründer- zentrum. Um den Ansprüchen des Gründerzentrums zur Förderung von Firmengründungen und der Schaffung von Arbeitsplätzen gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor, Eingangskrite- rien für die Gründer zu definieren. Bei der Zulassung eines Bewerbers zum Zentrum sollen zunächst folgende „harte“ Faktoren geprüft werden (Eingangsprüfung): Ergänzende Erläuterungen Seite 7 1. Zulässigkeit im Sinne des Bebauungsplans/Zugehörigkeit zur Kultur- und Kreativwirt- schaft; neben den in der Fraunhofer Studie definierten 11 Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft sind auch Gründungen möglich, die eine Nähe/eine Ergänzung zur Kultur- und Kreativwirtschaft haben (breiter Branchenmix). Bei den Kulturbetrieb er- gänzenden Nutzungen ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. 2. Gründung einer Firma mit Sitz in Karlsruhe. 3. Businessplan/fachgutachtliche Prüfung von Geschäftsidee und -modell. 4. Bereitschaft zur aktiven Vernetzung im Zentrum. In einem weiteren Schritt werden „weiche“ Faktoren geprüft wie: Alter des Gründers/der Gründerin, persönlicher Eindruck, geeignete Motivation für Bewerbung. Eine inhaltliche Prüfung der Kriterien erfolgt durch Wirtschaftsförderung und Kulturamt (Netzwerkmanagement) in Abstimmung mit der KFE, die dann nach erfolgreicher Eingangs- prüfung den Mietvertrag abschließt. 5. Gründerberatung und Netzwerk Kultur- und Kreativwirtschaft: Die Fraunhoferstudie und der Arbeitskreis „Innovation und Kreativwirtschaft“ empfehlen eine aktive Gründerberatung und Netzwerkarbeit, um das vorhandene Potential der aus den Hochschulen kommenden Absolventen und des gesamten Wirtschaftsstandorts Karlsruhe auch in die TechnologieRegion Karlsruhe hinein und überregional zu erschließen (Sogwir- kung). Der interdisziplinäre Austausch und ein Zusammenspiel aller Akteure soll forciert werden. Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird dabei als Schnittstellenaufgabe von Kulturamt und Wirtschaftsförderung gesehen. Die dazu bei der Wirtschaftsförderung notwendige Netzwerkarbeit umfasst: Beratungs- und Coachingangebote Organisation von branchenspezifischen Veranstaltungen, Fortbildungen und Vorträ- gen Initiierung, Koordinierung und Begleitung von Projekten Kooperation mit Hochschulen zur Stärkung von Innovationswertschöpfung und un- ternehmerischem Wissen im Gründungsbereich Aufbau und Ausbau regionaler, nationaler und internationaler Vernetzung Intensivierung der Zusammenarbeit mit vorhandenen Kreativwirtschafts- und Innova- tionsnetzwerken aktive Fördermittelakquise und -sondierung bei Land, Bund und EU Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Fortschreibung des Konzepts des Kreativgründerzentrums und des Kreativstandorts Karlsruhe Die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und die Unternehmensförderung in Wachstumsphasen sind dabei im Fokus. Die Wirtschaftsförderung hat den Dialog und den Austausch mit den bestehenden Unter- nehmen und Initiativen im Rahmen ihrer bestehenden personellen und finanziellen Ressour- cen begonnen. Ziel ist die Verstärkung und der Ausbau dieser Aktivitäten, um eine nachhal- tige Entwicklung für den Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft am Standort Karlsruhe zu er- möglichen. Eine der Kernaufgaben des Kulturamtes ist die Kulturförderung. Aufgrund der Verwobenheit von öffentlicher, gemeinnütziger und privatwirtschaftlicher Kultur fungiert es als Beratungs-, Förder- und Vernetzungsinstanz für verschiedenste Kulturproduzenten und Kreativschaffen- de. Hinsichtlich der Kultur- und Kreativwirtschaft wird dieses Engagement verstärkt. Im Ein- zelnen sind das folgende Aufgaben: Weiterentwicklung und Umsetzung der eingebrachten Konzepte Beratung und Förderung der Akteure der Kulturwirtschaft Verstärkung der begonnenen Netzwerk- und infrastrukturellen Arbeit auf dem Krea- tivpark und Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Kulturbetrieben und Kreativ- schaffenden auf dem Alten Schlachthof Initiierung, Koordinierung, Förderung und Begleitung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen auf dem Alten Schlachthof Ansiedlung weiterer Kreativschaffender und Kulturunternehmen Intensivierung der Zusammenarbeit mit vorhandenen kultur- und kreativwirtschaftli- chen Netzwerkstrukturen mit dem ZKM und den Hochschulen Die sich ergebenden Ansätze können allein durch das Angebot des Kreativgründerzentrums und die bisherigen Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche von Kulturamt und Wirtschaftsförde- rung nicht abgedeckt werden. Erfahrungen aus bestehenden Netzwerkbeteiligungen wie dem Cyberforum, dem Automotive Engineering Network oder dem EnergieForum zeigen, dass sich der Aufbau der Aufgabenbereiche mit der definierten Tätigkeitsdichte durch 1,5 Personalstellen darstellen lässt. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Für die Netzwerkarbeit sollen in einem ämterübergreifenden Zusammenspiel in der Wirt- schaftsförderung 1 Stelle für Netzwerk Kreativwirtschaft plus Gründerbetreuung/Coaching und beim Kulturamt 0,5 Stellen für Netzwerk Kultur- und Kreativwirtschaft beantragt werden. Bei den Stellenbesetzungen sind die Profile eines Netzwerkers mit möglicherweise Hoch- schulabschluss sinnvoll, um sich in der Szene zu etablieren und entsprechende Kontakte und Netzwerke knüpfen zu können. Diese Stellenschaffung muss im nächsten Personalaus- schuss nachträglich bekannt gegeben werden und im Stellenplan ergänzt werden. Bei der Wirtschaftsförderung werden jährliche Sachkosten der Netzwerkstelle für Maßnah- men der Kontaktvermittlung, Durchführung von Veranstaltungen, Reisekosten und der För- dermittelakquisition insbesondere auch als Kofinanzierungsmittel bei Ausschreibungen und Projekten von Land, Bund und der EU in Höhe von 30.000 Euro jährlich benötigt. Beim Kul- turamt werden hierzu 15.000 Euro pro Jahr benötigt. Auch diese Mittel wären im Doppel- haushalt 2011 und 2012 zusätzlich bereitzustellen. Zeitplan a) Nach der Zustimmung des Gemeinderats kann der Aufsichtsrat der KFE in seiner nächs- ten Sitzung über die notwendigen planungs- und finanzierungstechnischen Aspekte für die Umsetzung des Bauvorhabens entscheiden. Nach der dann notwendigen Ausschrei- bung der Bauleistungen kann ein Baubeginn voraussichtlich im Juni 2011 erfolgen. Die Bauzeit wird mit knapp eineinhalb Jahren angesetzt, die Baufertigstellung könnte dann zum Herbst 2012 erfolgen, wenn die Baumaßnahme in einem Zug durchgeführt werden kann. b) Die Umsetzung der interdisziplinären Netzwerkarbeit und der Intensivierung der Grün- dungsberatung sollte zeitnah erfolgen. Eine Stelleneinrichtung bereits 2011 wird aus die- sem Grund vorgeschlagen. Das Netzwerk- und das Beratungsangebot forcieren die Erst- belegung des Zentrums und unterstützen die Gründer bereits vor Einzug. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Empfehlungen der Verwaltung zu: - dem Nutzungskonzept, - dem Businessplan zum Betrieb des Gründerzentrums, - dem Trägermodell, Ergänzende Erläuterungen Seite 10 - dem Kriterienkatalog und - den erforderlichen Personalstellen und Sachkosten für Netzwerkarbeit und Gründungsberatung. 2. Der Gemeinderat stimmt den Vorschlägen zu, empfiehlt die bauliche Umsetzung des Containermodells durch die KFE und beauftragt die Verwaltung mit der finanziellen und personellen Umsetzung. Er stimmt der Schaffung von 1,0 VKW in der Wirt- schaftsförderung sowie 0,5 VKW im Kulturamt zu. Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. Januar 2011