Sanierungsgebiet SSP Rintheimer Feld: Bildung eines Sanierungbeirates
| Vorlage: | 26367 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.01.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 20. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 25.01.2011 622 2 öffentlich Dez. 6 Sanierungsgebiet SSP Rintheimer Feld: Bildung eines Sanierungsbeirates Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.01.2011 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Vorbemerkungen siehe Seite 2 Der Gemeinderat stimmt der Bildung eines Sanierungsbeirats „SSP Rintheimer Feld“ nach Maßgabe der Vorbemerkungen zu. Die in der Anlage aufgeführten Personen werden bis zum Ablauf der derzeit laufenden Le- gislaturperiode des Gemeinderates zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Sanierungsbeirats bestellt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „SSP Rintheimer Feld“ ist am 19.10.2010 erfolgt. Für dieses Sanierungsgebiet soll die Bildung eines Sanierungsbeirats erfolgen. Die von den Fraktionen und den anderen aufgeforderten Institutionen vorgeschlagenen Mit- glieder und deren Stellvertreter sind aus der Anlage ersichtlich. Der Sanierungsbeirat soll den Gemeinderat in allen wichtigen und in Bedeutung und Auswir- kung über den Einzelfall hinausreichenden Angelegenheiten beraten und unterstützen. Sei- ne Mitglieder und deren Stellvertreter werden vom Gemeinderat für die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode bestellt. Der Gemeinderat kann die Bestellung vorzeitig widerrufen; die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich. Die Geschäftsführung obliegt dem Stadtplanungsamt. Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Gemeinderates entsprechend. Über die Sitzung des Sanierungsbeirats werden Nieder- schriften gefertigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Bildung eines Sanierungsbeirats „SSP Rintheimer Feld“. 2. Der Gemeinderat bestellt die in der Anlage aufgeführten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des o. g. Sanierungsbeirats. Hauptamt - Sitzungsdienste - 14. Januar 2011
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