Anfrage GRÜNE: Individualverkehr auf der Unteren Hub

Vorlage: 26315
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.01.2011
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Hagsfeld

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 19.01.2011

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6 Anfrage
    Extrahierter Text

    gez. OR Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Gerhard Stolz Martin Pötzsche ANFRAGE B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 06.12.10 eingegangen am: 14.12.10 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 19.01.11 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt/Tiefbauamt Thema: Individualverkehr auf der Unteren Hub Auf den Feldwegen der Unteren Hub herrscht, wie seit Jahren auch in der Stadtverwaltung bekannt, ein reger, unerlaubter Individualverkehr. Dies ist für Erholungssuchende, Sportler und Spaziergänger und Natur eine unakzeptable Belästigung. Inzwischen gibt es auch von der Durlacher Seite her keinerlei Verkehrsschilder mehr, die diesen Verkehr unterbinden. Hierzu haben wir folgende Fragen. Anfrage: Warum wurden die Verbotsschilder, welche das Befahren der Unteren Hub in Richtung Gewerbegebiet Breit und Hagsfeld untersagen, entfernt? Handelt es sich womöglich um Vandalismus? Sieht die Stadtverwaltung eine Möglichkeit, im Bereich der Unterfahrung der Nordtangente die Fahrbahn so zu gestalten, dass die Nutzung durch PKW ausgeschlossen ist?

  • TOP 6 STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zur Anfrage OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 06.12.10 eingegangen: 14.12.10 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 19.01.11 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt/ Tiefbauamt Individualverkehr auf der Unteren Hub Die Verkehrszeichen auf der Unteren Hub wurden weder vom Tiefbauamt noch vom Ord- nungs- und Bürgeramt entfernt. Es konnte nicht nachvollzogen werden, wer die Entfer- nung durchgeführt hat. Das Tiefbauamt wird in Kürze die Verkehrszeichen wieder anbrin- gen. Eine bauliche oder sonstige Möglichkeit, den unerwünschten Verkehr zu unterbinden, wird nicht gesehen. Da die Verkehrszeichen mit dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" versehen sind, muss den Berechtigten auch die Möglichkeit gegeben werden, ihre Grundstücke an- zufahren.