Anfrage GRÜNE: Beleuchtung Hotel „Der Blaue Reiter“
| Vorlage: | 26314 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.01.2011 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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gez. OR Ralf Köster Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Dietmar Maier Gerhard Stolz Martin Pötzsche ANFRAGE B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion vom: 06.12.10 eingegangen am: 14.12.10 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 19.01.2011 5 öffentlich Bauordnungsamt Thema: Beleuchtung Hotel „Der Blaue Reiter“ In einem zum Hotel „Der Blaue Reiter“ gehörenden Raum im Erdgeschoss wurden, wohl aus gestalterischen Gründen, blaue Leuchtstofflampen so in den Fensternischen angebracht, dass bei maximaler eingestellter Leuchtstärke drei gegenüberliegende Hausfassaden (Amalienbadstr.) und die dahinterliegenden Räume sehr stark angestrahlt werden. Da es schon seit 2 Jahren Beschwerden der Bewohner dieser Häuser beim Hoteleigentümer, aber auch bei der Stadtverwaltung gab, wurde ein elektrisches Dimm-System installiert, mit dessen Hilfe die Strahlungsleistung auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann. Leider ist es bis heute offensichtlich der Stadtverwaltung nicht gelungen, den Eigentümer dazu zu bewegen, diese akzeptable Lösung auch in den Morgenstunden (ca. 5-8h) anzuwenden. Erste orientierende Messungen ergeben eine wohl unzulässige Lichtstärke gemessen am Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz. Hierzu haben wir folgende Fragen: Anfrage: Welche Informationen hat die Verwaltung zur besonderen Schädlichkeit von „blauem“ Licht? Welche Grenzwerte müssen solche privaten „Lichtinstallationen“ einhalten? Hat die Stadtverwaltung bislang eigene Messungen durchgeführt, mit welchem Ergebnis? Warum dauert die abschließende Beurteilung dieser besonderen Situation nun so lange? In einer Stadt mit vielen Geschäften und Einrichtungen gibt es unzählige Leucht- Werbeflächen, ist dies ein häufiges Konfliktpotential?
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STELLUNGNAHME zur Anfrage OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 06.12.10 eingegangen: 14.12.10 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 19.01.11 5 öffentlich Bauordnungsamt Beleuchtung Hotel "Der Blaue Reiter" Der Verwaltung liegen keine wissenschaftlich fundierten Informationen zur besonderen Schädlich- keit von „blauem“ Licht vor. Private Lichtinstallationen müssen abhängig vom jeweiligen Baugebiet in Lux gemessene Grenz- werte einhalten. Dies sind in Mischgebieten (MI), um ein solches handelt es sich bei der Umge- bung des Hotels Blauer Reiter, im Zeitraum 06:00 bis 20:00 Uhr 5 Lux, von 20:00 bis 22:00 Uhr 3 Lux und von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr 1 Lux lt. Empfehlung der Deutschen Lichttechnischen Ge- sellschaft. Diese Empfehlung findet über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImScHG) als sog. Baunebenrecht Eingang in das Baurecht und ist als Richtlinie zu beachten. Das Bauordnungsamt hat zuletzt am 27.10.2010 eigene, orientierende Messungen vorgenommen. Dabei konnte die Straßenbeleuchtung nicht abgeschaltet werden. Die Messung ergab folgende Werte: Einzige Lichtquelle Straßenbeleuchtung vor Amalienbadstr. 25 1,64 Lux, Amalienbadstr. 27 5,04 Lux und Amalienbadstraße 29 1,02 Lux. Lichtquelle Straßenbeleuchtung und blaue Neonröhren in den Fensterleibungen vor Haus Nr. 25 1,62 Lux, vor Haus Nr. 27 4,98 Lux und vor Haus Nr. 29 1,10 Lux. Lichtquelle Straßenbeleuchtung, blaue Neonröhren und Beleuchtung im Frühstücksraum vor Haus Nr. 25 1,84 Lux, vor Haus Nr. 27 6,21 Lux und vor Haus Nr. 29 1,48 Lux. Es mussten umfangreiche Recherchen im Baunebenrecht angestellt werden, um die Auslegung des in der Landesbauordnung enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffes „Nutzung baulicher An- lagen ohne Missstände“ zu konkretisieren. Lichtimmissionen sind ein sehr seltenes Konfliktpotential trotz unzähliger Leuchtwerbeflächen in der Stadt. Vorliegend handelt es sich auch nicht um eine Leuchtwerbefläche sondern ausschließ- lich um die Beleuchtung mittels blauer Leuchtstoffröhren in Fensterleibungen und die weißliche Innenraumbeleuchtung eines genehmigten Hotelbetriebes in dessen Frühstücksraum.