Kleingartenanlage “Hinterm Griebel”
| Vorlage: | 26209 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.12.2010 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom 25.10.10 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 15.12.10 8 öffentlich Stadtplanungsamt/ Liegenschaftsamt Kleingartenanlage „Hinterm Griebel“ In der Kleingartenanlage „Hinterm Griebel“ wurde 15 Kleingärtnern zum 30.11.2010 gekündigt. Der Eigentümer des Geländes, die aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, eine ehemalige Tochter der Deutschen Bahn AG will das Gelände offensichtlich gewinnbringend verkaufen. Wir stellen dazu folgende Anfrage: 1. Wie ist die Fläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen? 2. Gibt es einen Bebauungsplan? 3. Liegen der Verwaltung Informationen über die zukünftige Nutzung des Geländes vor? Gibt es hierzu Bauanträge o.ä.? 4. Können den bisherigen Kleingarten-Pächtern Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden? 5. Auf dem Gelände befindet sich auch ein alter Baumbestand: 6 ca. 25 Meter hohe Bäume mit Stammdurchmessern bis ca. 4 Meter, vermutlich aus der Zeit des Eisenbahnbaus um 1843. Gibt es für diese Bäume eine Fällgenehmigung bzw. kann ein entsprechender Antrag versagt werden? unterzeichnet von: Dietmar Maier Dr. Heike Puzicha-Martz Winnie Kratzmeier-Fürst Ralf Köster Gerhard Stolz Martin Pötsche
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zur Anfrage OR-Fraktion B 90/Die Grünen vom: 25.10.10 eingegangen: 26.10.10 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 15.12.10 8 öffentlich Stadtplanungsamt/ Liegenschaftsamt Kleingartenanlage "Hinterm Griebel" 1. Wie ist die Fläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen? Das entsprechende Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche (Pla- nung) dargestellt. 2. Gibt es einen Bebauungsplan? Ein entsprechender Bebauungsplan existiert noch nicht. Vor Einreichung von Bauanträgen muss zunächst das notwendige Planungsrecht geschaffen werden, d.h. es muss ein Bebauungsplan in einem ordentlichen Verfahren gemäß BauGB, mit den dort vorgesehenen Beteiligungsschritten für Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der städtischen Gremien auf- gestellt werden. Ein derartiges Bebauungsplanverfahren wurde vonseiten des Stadtplanungsam- tes bislang noch nicht eingeleitet. 3. Liegen der Verwaltung Informationen über die zukünftige Nutzung des Geländes vor? Gibt es hierzu Bauanträge o.ä.? Der Eigentümer, die aurelis Real Estate GmbH & Co. KG beabsichtigt, die ehemalige Bahnfläche zukünftig entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche zu nutzen und dadurch das westlich und südlich angrenzende, bereits bestehende Gewerbegebiet (Bebauungspläne Nr. 330 und 330 b) zu arrondieren. Bauanträge hierfür liegen der Stadtverwal- tung noch nicht vor. 4. Können den bisherigen Kleingarten-Pächtern Ersatzflächen zur Verfügung erstellt werden? Anders als die nördlich gelegenen Dauerkleingärten, die sowohl im Flächennutzungsplan darge- stellt als auch im Bebauungsplan Nr. 745 festgesetzt sind, wurde die o.g. Kleingartenanlage nach Entwidmung der Bahnfläche zunächst als Zwischennutzung realisiert. Die langfristige Option, die Fläche gemäß der Darstellung des Flächennutzungsplans als gewerbliche Baufläche zu entwi- ckeln, blieb bestehen. Dementsprechend ist auch die Bauflächenausweisung im Flächennut- zungsplan beibehalten worden. Ob im Rahmen der Kündigung durch die aurelis Real Estate GmbH + Co KG bahneigene Ersatzflächen für Dauerkleingärten zur Verfügung gestellt wurden, ist der Stadtverwaltung bislang nicht bekannt. Die Bereitstellung städtischer Flächen hierfür wird vonseiten des Liegenschaftsamtes als proble- matisch betrachtet. Seite 2 5. Auf dem Gelände befindet sich auch ein alter Baumbestand: 6 ca. 25 Meter hohe Bäume mit Stammdurchmessern bis ca. 4 Meter, vermutlich aus der Zeit des Eisen- bahnbaus um 1843. Gibt es für diese Bäume eine Fällgenehmigung bzw. kann ein entsprechender Antrag versagt werden? Fällgenehmigungen für bestehende Bäume auf dem Gelände wurden noch nicht erteilt. Der Um- gang mit dem vorhandenen Baumbestand ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu behan- deln